Discussion:
Fahrräder mit Sonderrechten?
(zu alt für eine Antwort)
Marcel Normann
2005-05-20 18:41:18 UTC
Permalink
Hallo!

Ich grübele heute schon den ganzen Tag darüber, ob wohl irgendwo auf diesem
Planeten Fahrräder mit Sonderrechten eingesetzt werden, also mit Blaulicht,
Sirene und so einem Schnickschnack. Weiss jemand was darüber?

Gruß, Marcel
Kenneth Staker
2005-05-20 19:44:41 UTC
Permalink
Post by Marcel Normann
Ich grübele heute schon den ganzen Tag darüber, ob wohl irgendwo auf diesem
Planeten Fahrräder mit Sonderrechten eingesetzt werden, also mit Blaulicht,
Sirene und so einem Schnickschnack. Weiss jemand was darüber?
Evtl. haben die Fahrradstreifen der Polizei Sonderrechte, z.B.
Fussgängerzonen. Blaulicht, Sirene etc. hab ich da aber noch nicht
gesehen.
--
Mein Blog: http://mugros.funpic.de
Marcel Normann
2005-05-20 22:25:34 UTC
Permalink
Post by Kenneth Staker
Evtl. haben die Fahrradstreifen der Polizei Sonderrechte,
z.B. Fussgängerzonen.
Kann ich mir nicht vorstellen - da dürfte es rechtliche Probleme geben, da
die Polizeiradler ja nicht per Licht-/Signalton auf ihre Sonderrechte
aufmerksam machen können. Wie gesagt, ich spekuliere.
Post by Kenneth Staker
Blaulicht, Sirene etc. hab ich da aber noch nicht
gesehen.
Da werde ich wohl mal den Lötkolben schwingen ;-) (Nein, ich will damit
nicht auf die Strasse)


Gruß, Marcel
David Dahlberg
2005-05-21 14:20:26 UTC
Permalink
Post by Kenneth Staker
Evtl. haben die Fahrradstreifen der Polizei Sonderrechte,
z.B. Fussg?ngerzonen.
Fahrradstreifen der Polizei können u.U. Sonderrechte geltend machen,
ja.
Kann ich mir nicht vorstellen - da d?rfte es rechtliche Probleme geben, da
die Polizeiradler ja nicht per Licht-/Signalton auf ihre Sonderrechte
aufmerksam machen k?nnen. Wie gesagt, ich spekuliere.
Achtung: Sonderrechte haben (direkt) nichts mit Blaulicht zu tun.

Das Blaulicht kann ein Warnsignal bei der Beanspruchung von
Sonderrechten sein, Sonderrechte verlangen jedoch kein Blaulicht.
Wegerechte (andere Verkehrsteilnehmer haben die Straße zu räumen)
werden hingegen mit Blaulicht und Martinshorn in Anspruch genommen.

David
--
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Stefan Barnikow
2005-05-21 22:36:12 UTC
Permalink
Post by Marcel Normann
Post by Kenneth Staker
Evtl. haben die Fahrradstreifen der Polizei Sonderrechte,
z.B. Fussgängerzonen.
Kann ich mir nicht vorstellen - da dürfte es rechtliche Probleme geben, da
die Polizeiradler ja nicht per Licht-/Signalton auf ihre Sonderrechte
aufmerksam machen können. Wie gesagt, ich spekuliere.
Versuch das bloß nicht in de.etc.notfallrettung! :-)
Sonderrechte sind an den Auftrag gebunden, nicht an Signale.


Ciao,
Stefan
Falk Dübbert
2005-05-20 19:54:44 UTC
Permalink
Post by Marcel Normann
Hallo!
Ich grübele heute schon den ganzen Tag darüber, ob wohl irgendwo auf diesem
Planeten Fahrräder mit Sonderrechten eingesetzt werden, also mit Blaulicht,
Sirene und so einem Schnickschnack. Weiss jemand was darüber?
Bike Patrols in kalifornischen Touristengebieten:
Ob die Cops erst Stunt-Fahrer waren oder Cops zu Stuntfahrern wurden -
keine Ahnung. Aber sie haben Sirene und iirc Rot/Blau-Blinklicht und
fuhren damit wie die Angesenkten hinter Taschendieben, Hütchenspielern
und so Zeugs her, was schon Show genug war.

Das Geraffel dazu kannst Du Dir bei www.galls.com ansehen.

Falk
--
Falk Dübbert · Schelpsheide 15 · 33613 Bielefeld
***@zeitgleiter.de · http://www.zeitgleiter.de
"This is all very interesting, and I daresay you already see me
frothing at the mouth in a fit; but no, I am not; I am just
winking happy thoughts into a little tiddle cup." (Nabokov,
Lolita)
Horst Domian
2005-05-20 20:35:39 UTC
Permalink
Post by Falk Dübbert
Post by Marcel Normann
Ich grübele heute schon den ganzen Tag darüber, ob wohl irgendwo auf diesem
Planeten Fahrräder mit Sonderrechten eingesetzt werden...
Das Geraffel dazu kannst Du Dir bei www.galls.com ansehen.
Ich hätte das was passendes:
http://www.galls.com/style.html?assort=general_catalog&style=TE226&cat=2022
Super beim Radfahren :p
Marcel Normann
2005-05-20 22:09:22 UTC
Permalink
http://www.galls.com/style.html?assort=general_catalog&style=TE226&cat=2022
Post by Horst Domian
Super beim Radfahren :p
Für den Kontrahentem in Spe empfehle ich diese Seite:
<http://www.mountainbikemilitia.com/gungolf.html> Man beachte Bild 2.

Gruß, Marcel
Marcel Normann
2005-05-20 22:13:49 UTC
Permalink
Stimmt, danke für den Tipp. Ich glaub da gab es sogar mal eine Serie im TV
drüber. So eine Art Baywatch auf Rädern.

Gruß, Marcel
Erika Ciesla
2005-05-22 11:45:54 UTC
Permalink
Post by Marcel Normann
Stimmt, danke für den Tipp. Ich glaub da gab es sogar mal eine Serie im TV
drüber. So eine Art Baywatch auf Rädern.
Spielt David Hasselhoff auch da mit? :-)



Glückauf!
Erika Ciesla (Mannheim/Germany)
--
Das Runde muß in das Eckige!
(Radwegschilder in den Müllcontainer!)

www.erika-ciesla.de - www.hpv.org/event/eustaff/2005/route
Erika Ciesla
2005-05-22 11:50:23 UTC
Permalink
Post by Marcel Normann
Stimmt, danke für den Tipp. Ich glaub da gab es sogar mal eine Serie im TV
drüber. So eine Art Baywatch auf Rädern.
Spielt David Hasselhoff auch da mit? :-)



Glückauf!
Erika Ciesla (Mannheim/Germany)
--
Das Runde muß in das Eckige!
(Radwegschilder in den Müllcontainer!)

www.erika-ciesla.de - www.hpv.org/event/eustaff/2005/route
Malte Joergden
2005-05-20 20:09:20 UTC
Permalink
Post by Marcel Normann
Ich grübele heute schon den ganzen Tag darüber, ob wohl irgendwo auf
diesem Planeten Fahrräder mit Sonderrechten eingesetzt werden, also mit
Blaulicht, Sirene und so einem Schnickschnack. Weiss jemand was darüber?
Blaulicht nein, aber heute an der Alster gesehen:
Politesse nebst Rad lauert hinter einem Busch sehr erfolgreich radelnden
Rotlichtsündern auf.
Jedesmal wurde ein Ticket gezückt und freundlich überreicht. Die hatte recht
stramme Schenkel und ich wäre durchaus versucht, es einmal auf eine
Verfolgungsjagt ankommen zu lassen! Wenn die morgen noch da ist, werde ich
berichten können....
Malte
Thomas Heier
2005-05-20 20:57:11 UTC
Permalink
Alster (Stausee) oder Alster (Bach)?
--
Gruß aus Henstedt-Ulzburg, Deutschlands größtem
Dorf (Schleswig-Holstein, Kreis Segeberg).
Bei emails bitte beachten: Keine vollständig englischen Überschriften
(Subjekt) verwenden, sowas wird automatisch ungelesen gelöscht!
Marcel Normann
2005-05-20 22:05:52 UTC
Permalink
Post by Malte Joergden
Politesse nebst Rad lauert hinter einem Busch sehr
erfolgreich radelnden Rotlichtsündern auf. [schnipp]
Die hatte recht stramme Schenkel,...
Zu meiner Zeit hatten die in Hamburg Räder Marke Baumarkt. Da kann man recht
schnell stramme Waden bekommen, wenn man 50 kg Fahrrad in Bewegung setzen
soll ;-)

Gruß, Marcel
Marcel Normann
2005-05-20 22:31:01 UTC
Permalink
Post by Malte Joergden
Politesse nebst Rad lauert hinter einem Busch sehr erfolgreich
radelnden Rotlichtsündern auf.
Achtung festhalten, ich vermute, d.r.f. rettet demnächst Playmobil:
<http://www.flippi.de/oxid.php/cl/details/cnid/-/anid/930419ca2b2dbb348.6677
2236/>

Gruß, Marcel
Hasso
2005-05-21 03:59:09 UTC
Permalink
Post by Marcel Normann
Hallo!
Ich grübele heute schon den ganzen Tag darüber, ob wohl irgendwo auf diesem
Planeten Fahrräder mit Sonderrechten eingesetzt werden, also mit Blaulicht,
Sirene und so einem Schnickschnack. Weiss jemand was darüber?
Gruß, Marcel
Fahrräder haben im Allgemeinen überhaupt keine Rechte. Auch nicht wenn
blaue Lichter dran sind.


Hasso
Bernd Sluka
2005-05-28 19:43:28 UTC
Permalink
Ich gr?bele heute schon den ganzen Tag dar?ber, ob wohl irgendwo auf diesem
Planeten Fahrr?der mit Sonderrechten eingesetzt werden, also mit Blaulicht,
Sirene und so einem Schnickschnack. Weiss jemand was dar?ber?
Du meinst wahrscheinlich Wegerechte (freie Bahn schaffen) bzw.
Sondersignale.

Sonderrechte, d.h. die Aufhebung der Verkehrsregeln, sind (in
Deutschland) an Personen gebunden, nicht an Fahrzeuge. Siehe § 35 StVO.
Sonderrechte hat beispielsweise auch der Polizist zu Fuß und kann sie im
Einsatz wahrnehmen. Er darf z.B. bei Verfolgungen Kettengeländer
überspringen (sonst Verstoß gegen § 25 Abs. 4 StVO).

Einzige Ausnahme bilden Rettungsfahrzeuge bzw. deren Fahrer (siehe § 35
Abs. 5a StVO). Hier sind die Sonderrechte fahrzeugbezogen und bestehen
nur im Rettungseinsatz. Ich habe aber noch keine Rettungsfahrräder oder
-rikschas gesehen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
David Dahlberg
2005-05-29 10:02:15 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Sonderrechte, d.h. die Aufhebung der Verkehrsregeln, sind (in
Deutschland) an Personen gebunden, nicht an Fahrzeuge. Siehe § 35 StVO.
Eine These, die man auch nicht in de.etc.notfallrettung vertreten
sollte ...

Sonderrechte können in Anspruch nehmen:
Angehörige * der Polizei,
* der Feuerwehr,
* [...]
* und /Fahrzeuge des Rettungsdienstes/!

Eine Formulierung, die einem das Leben nicht umbedingt leichter
macht.
Post by Bernd Sluka
Sonderrechte hat beispielsweise auch der Polizist zu Fuß und kann sie im
Einsatz wahrnehmen. Er darf z.B. bei Verfolgungen Kettengeländer
überspringen (sonst Verstoß gegen § 25 Abs. 4 StVO).
Während der Notarzt, der besagten Kettengeländer übersteigt um einem
Verunfallten helfen zu können, sich auf den rechtfertigenden
Notstand berufen muss. Traurig, aber wahr :-(

David
--
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Bernd Sluka
2005-05-29 19:54:32 UTC
Permalink
Post by David Dahlberg
Post by Bernd Sluka
Sonderrechte, d.h. die Aufhebung der Verkehrsregeln, sind (in
Deutschland) an Personen gebunden, nicht an Fahrzeuge. Siehe § 35 StVO.
Eine These, die man auch nicht in de.etc.notfallrettung vertreten
sollte ...
Eine Antwort, die man nicht geben sollte, weil sie zeigt, daß man
Artikel nicht bis zu Ende lesen kann.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
David Dahlberg
2005-05-29 20:24:05 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by David Dahlberg
Eine These, die man auch nicht in de.etc.notfallrettung vertreten
sollte ...
Eine Antwort, die man nicht geben sollte, weil sie zeigt, daß man
Artikel nicht bis zu Ende lesen kann.
Tatsache. Wo kommt der Text da auf einmal her, und warum hab ich ihn
nachher nicht mal im Editor gefunden ... :-(

Ein Rettungsfahrrad wäre doch auch eine Aktion! Stellt sich nur die
Frage, für welches Einsatzszenario? Für die Einsatzleitung beim
Massenanfall?

David
--
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Marten Karl
2005-05-29 20:56:42 UTC
Permalink
Hallole.
Post by Bernd Sluka
Sonderrechte, d.h. die Aufhebung der Verkehrsregeln, sind (in
Deutschland) an Personen gebunden, nicht an Fahrzeuge. Siehe § 35
StVO. Sonderrechte hat beispielsweise auch der Polizist zu Fuß und
kann sie im Einsatz wahrnehmen. Er darf z.B. bei Verfolgungen
Kettengeländer überspringen (sonst Verstoß gegen § 25 Abs. 4 StVO).
Einzige Ausnahme bilden Rettungsfahrzeuge bzw. deren Fahrer (siehe §
35 Abs. 5a StVO). Hier sind die Sonderrechte fahrzeugbezogen und
bestehen nur im Rettungseinsatz. Ich habe aber noch keine
Rettungsfahrräder oder -rikschas gesehen.
Meines Wissens gibt es aber durchaus solche Fahrezeuge bei den
Rettungsdiensten.

Mit besten Grüssen
Marten
David Dahlberg
2005-05-30 17:56:15 UTC
Permalink
Post by Marten Karl
Post by Bernd Sluka
Ich habe aber noch keine
Rettungsfahrräder oder -rikschas gesehen.
Meines Wissens gibt es aber durchaus solche Fahrezeuge bei den
Rettungsdiensten.
http://www.drk-nussloch.de/Fahrzeuge/fahrzeuge.html
http://www.brk-petersaurach.de/Bilderfestwochenende.htm
Retter eben ... :-)

Etwas ernster:
http://www.worldvision.at/cont/paten_malawi_fortschritt_detail05.aspx

Was es nicht all gibt ...

David
--
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Michael Schem
2005-06-01 18:40:58 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Einzige Ausnahme bilden Rettungsfahrzeuge bzw. deren Fahrer (siehe § 35
Abs. 5a StVO). Hier sind die Sonderrechte fahrzeugbezogen und bestehen
nur im Rettungseinsatz. Ich habe aber noch keine Rettungsfahrräder oder
-rikschas gesehen.
Ich auch nicht, aber in einer alten Radwelt habe ich mal davon
gelesen, dass in London Fahrräder für den Rettungsdienst eingesetzt
wurden, da sie schneller als die Autos waren.

Viele Grüße
Michael, nicht nach der genauen Heftnummer fragen...
--
[Radfahren]
Post by Bernd Sluka
Im Winter ist's Wintersport, im Sommer Sommersport. ;-)
Und von der Kneipentour nach Hause Breitensport, oder wie? :-}
[Stephan Gerlach + Jochen Bern in de.rec.fahrrad]
Guido Gabriel
2005-05-29 19:46:33 UTC
Permalink
Post by Marcel Normann
Ich grübele heute schon den ganzen Tag darüber, ob wohl irgendwo auf diesem
Planeten Fahrräder mit Sonderrechten eingesetzt werden, also mit Blaulicht,
Sirene und so einem Schnickschnack. Weiss jemand was darüber?
Hier muss man Unterscheiden:

a) Sonderrechten (nach § 35 StVO)sind nicht an das Fortbewegungsmittel
gebunden, sondern z. B. auch von Fußgängern wahrgenommen werden können.
Sonderrechte befreien einfach nur von den Vorschriften der StVO.

Beispiel: Ein Polizist überquert bei der Verfolgung eines Verbrechers eine
Fußgängerampel die Rot zeigt.

Beispiel 2: Ein Fahrradpolizist verfolgt einen Radfahrer entgegen einer nicht
freigegebenen Einbahnstraße.


b) Wegerechte nach § 38 StVO: Wegerechte bedeuten, das andere
Verkehrsteilnehmer Platz machen müssen. Dazu müssen diese natürlich wissen,
dass da jemand Wegerechte wahrnehmen will. Deshalb gibt es Blaulicht und
Martinshorn (Sondersignal). Um dies einsetzen zu können, muss man es an seinem
Fahrzeug aber erst einmal dranhaben. Ob man es an ein Fahrzeug montieren darf,
richtet sich nach der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung). Und in dieser
ist eine Sondersignalanlage nur für Kraftfahrzeuge zulässig.

Guido
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