Discussion:
Kanarische Inseln: Fahrrad mit Kinderanhänger mieten?
(zu alt für eine Antwort)
Hartmut Bielefeldt
2009-11-09 20:46:57 UTC
Permalink
hallo zusammen,

wir würden im Winter/Frühjahr gerne eine Woche auf den Kanaren
verbringen. Die letzten Male auf Gran Canaria und Teneriffa hatten wir
Fahrräder (einfachere Mountainbikes) gemietet und konnten uns so
sportlich gut beschäftigen, meist eher auf Straßen und guten Wegen
(nicht im Gelände oder Trails).
Jetzt haben wir eine kleine Tochter, ein halbes Jahr alt. Kennt jemand
einen Fahrradverleih auf Teneriffa, Gran Canaria oder einer anderen
Kanareninsel, der Räder mit Kinderanhänger vermietet? Eine
Chariot-"Hängematte", um die Kleine ordentlich darin zu sichern, hätten
wir natürlich.

vielen Dank für etwaige Infos
schönen Gruß
Hartmut Bielefeldt
Jürgen Schlottke
2009-11-09 21:57:49 UTC
Permalink
Post by Hartmut Bielefeldt
Jetzt haben wir eine kleine Tochter, ein halbes Jahr alt.
Kennt jemand einen Fahrradverleih auf Teneriffa,
Gran Canaria oder einer anderen Kanareninsel, der Räder
mit Kinderanhänger vermietet?
Ist denn das gesetzliche Verbot der Mitnahme von Kindern in
Fahrradanhängern in Spanien inzwischen aufgehoben worden oder suchst Du
einfach nur so einen Vermieter für landestypisch Illegales?

Jürgen
Hartmut Bielefeldt
2009-11-10 08:45:26 UTC
Permalink
Post by Jürgen Schlottke
Post by Hartmut Bielefeldt
Jetzt haben wir eine kleine Tochter, ein halbes Jahr alt.
Kennt jemand einen Fahrradverleih auf Teneriffa,
Gran Canaria oder einer anderen Kanareninsel, der Räder
mit Kinderanhänger vermietet?
Ist denn das gesetzliche Verbot der Mitnahme von Kindern in
Fahrradanhängern in Spanien inzwischen aufgehoben worden oder suchst Du
einfach nur so einen Vermieter für landestypisch Illegales?
Jürgen
... na dann, befürchte ich, hat sich das wohl erledigt.

Gruß Hartmut
Markus Sonnenberg
2009-11-10 10:05:49 UTC
Permalink
Post by Jürgen Schlottke
Ist denn das gesetzliche Verbot der Mitnahme von Kindern in
Fahrradanhängern in Spanien inzwischen aufgehoben worden oder suchst Du
hier noch ein paar erfahrungsberichte.
http://www.39grad.de/Tipps_Technik____/Anhanger/anhanger.html

ct,
--
Das Abspringen einer Begrenzungsmauer dient nicht dem direkten
Zurücklegen des Arbeitsweges.
http://rz-amper.homeunix.net
Ingo Keck
2009-11-10 10:46:56 UTC
Permalink
Jürgen Schlottke <***@gmx.de> wrote:

[...]
Post by Jürgen Schlottke
Ist denn das gesetzliche Verbot der Mitnahme von Kindern in
Fahrradanhängern in Spanien inzwischen aufgehoben worden
Wo steht denn das? Wäre mir total neu. In Barcelona habe ich öfters
Kinder in Fahrradanhängern ("remolques para bicicleta") gesehen.

Zur Gesetzeslage in Spanien wurde auch schon öfters mal Falsches
verbreitet. So ist es z.B. _nicht_ Vorschrift, außerorts mit
"reflektierender Kleidung" zu fahren, sondern es müssen nur Reflektoren
am Fahrrad _oder_ an der Kleidung angebracht sein... Nicht, dass das
irgend jemand wirklich interessieren würde...
Post by Jürgen Schlottke
oder suchst Du
einfach nur so einen Vermieter für landestypisch Illegales?
Selbst wenn es irgendwo so stehen sollte dass es bei passender Auslegung
als illegal gesehen werden könnte, haben spanische Polizisten meiner
Erfahrung nach genug Menschenverstand das als "Blödsinn" zu erkennen und
sich Wichtigerem zu widmen.

Ingo.
Jürgen Schlottke
2009-11-10 21:30:39 UTC
Permalink
Post by Ingo Keck
Wo steht denn das?
Z.B.:
# Verbraucherschutz Bayern
# Dokument aktualisiert am: 07.04.2008
# Autor: Dipl.-Ing. (FH) Frank Krestel - Regierung von Oberbayern
#
http://www.vis.bayern.de/technik/produktgruppen/sport_freizeit/fahrrad/kinder_fahrradanhaenger.htm

Oder in der spanischen Straßenverkehrsordnung (mein spanisch reicht
allerdings kaum weiter als bis "una cervesa por favor").

Jürgen
Ingo Keck
2009-11-11 13:34:30 UTC
Permalink
Post by Jürgen Schlottke
Post by Ingo Keck
Wo steht denn das?
[...]
Post by Jürgen Schlottke
http://www.vis.bayern.de/technik/produktgruppen/
sport_freizeit/fahrrad/kinder_fahrradanhaenger.htm
Also ohne Quellenangabe, auf einer Webseite die auch sonst einigen
Unsinn verbreitet (z.B. Breitenbeschränkung für Fahrradanhänger auf 1m,
Quelle dafür sinnigerweise eine 404-Fehlermeldung; oder auch die vielen
Beleuchtungseinrichtungen die angeblich für einen Fahrradanhänger
verlangt werden, die ich so gar nicht in der STVZO finden kann)
Post by Jürgen Schlottke
Oder in der spanischen Straßenverkehrsordnung
Da steht nichts davon dass es nicht erlaubt wäre. Wenn dann sollte es in
Articulo 11 des Real Decreto Legislativo 339/1990 inkl. Erweiterungen
stehen
(http://www.dgt.es/was6/portal/contenidos/documentos/normas_legislacion/
ley_trafico/leytrafico002.pdf). Tut es aber nicht.

Dafür hab ich den Passus mit der reflektierenden Kleidung wieder
gefunden. Also bin ich da wohl einer alten Informationsbroschüre des
Verkehrsministeriums aufgesessen. Immerhin reicht auch ein kleiner
Reflexionsstreifen am Schuh oder am Rucksack. Nicht, dass das irgend
jemanden interessieren würde...
Post by Jürgen Schlottke
(mein spanisch reicht
allerdings kaum weiter als bis "una cervesa por favor").
Was in Spanien geschrieben steht, gilt eh weniger als das Wort.

Ingo.
Jürgen Schlottke
2009-11-11 18:19:54 UTC
Permalink
Post by Ingo Keck
Da steht nichts davon dass es nicht erlaubt wäre.
OK, also speziell für Dich:

Spanische Straßenverkehrsordnung ==> REGLAMENTO GENERAL DE CIRCULACIÓN

Regeln (unter anderem) für Fahrräder:
==> ARTÍCULO 12. Normas relativas a ciclos, ciclomotores y motocicletas
Post by Ingo Keck
4.3. En ningún caso se podrán transportar personas en el vehículo
remolcado.

Mit meinem Spanisch ist es wie gesagt nicht besonders weit her, aber ich
interpretiere diese Regel so, daß keine Personen ("personas") in
gezogenen Anhängern ("vehículo remolcado") transportiert werden dürfen.

Du darfst natürlich nicht in eine spanische STVO von 1990 reinschauen,
denn so explizit verboten ist das in der spanischen
Straßenverkehrsordnung erst seit ein paar Jahren (ich glaube seit 2003).

Jürgen
Ingo Keck
2009-11-11 20:21:39 UTC
Permalink
Post by Jürgen Schlottke
Post by Ingo Keck
Da steht nichts davon dass es nicht erlaubt wäre.
Spanische Straßenverkehrsordnung ==> REGLAMENTO GENERAL DE CIRCULACIÓN
==> ARTÍCULO 12. Normas relativas a ciclos, ciclomotores y motocicletas
Post by Ingo Keck
4.3. En ningún caso se podrán transportar personas en el vehículo
remolcado.
Ich weiss nicht wo du das her hast. In der tatsächlichen "Ley Trafico"
auf dem aktuellen Stand gehts in articulo 12 um Alkohol und Drogen:
"Artículo 12. Bebidas alcohólicas, sustancias estupefacientes y
similares"

<http://www.dgt.es/was6/portal/contenidos/documentos/normas_legislacion/
ley_trafico/leytrafico002.pdf> Wie ich schon schrieb. Das ist die
offizielle Webseite der Dirección General de Tráfico des
Innenministeriums.


*goggle anwerf* Ah, du hast es aus dem Wiki einer virtuellen Autoschule
in Tuvalu (http://www.autoescuela.tv/). Sehr witzig.
Post by Jürgen Schlottke
Mit meinem Spanisch ist es wie gesagt nicht besonders weit her, aber ich
interpretiere diese Regel so, daß keine Personen ("personas") in
gezogenen Anhängern ("vehículo remolcado") transportiert werden dürfen.
Möglich dass das in Tuvalu so ist. Vielleicht auch nur in ihren
virtuellen Autoschulen, wer weiß?
Post by Jürgen Schlottke
Du darfst natürlich nicht in eine spanische STVO von 1990 reinschauen,
denn so explizit verboten ist das in der spanischen
Straßenverkehrsordnung erst seit ein paar Jahren (ich glaube seit 2003).
"Ultima actualización Noviembre 2007" ist glaub ich auch so
verständlich.

Ingo.
--
GeorgeSLO: We all know what happens to evil villans in the end.
Kevin C: They leave their jobs at Goldman Sachs, Haliburton, etc and
take positions in the federal government.
(user comments on Yehuda Moon)
Jürgen Schlottke
2009-11-11 22:22:50 UTC
Permalink
Post by Ingo Keck
Ich weiss nicht wo du das her hast. In der tatsächlichen "Ley Trafico"
"Artículo 12. Bebidas alcohólicas, sustancias estupefacientes y
similares"
Ja klar, und wenn Du ins deutsche "Straßenverkehrsgesetz" reinschaust,
dann findest Du unter denselben Paragraphennummern auch ganz andere
Texte als wenn Du in die deutsche "Straßenverkehrsordnung" schaust.

Es gibt eben in jedem Land verschiedene Gesetze und Verordnungen, die
etwas mit Straßenverkehr zu tun haben.

Ich schrieb von der spanischen Straßenverkehrsordnung (REGLAMENTO
GENERAL DE CIRCULACIÓN). Keine Ahnung, wovon Du schreibst.
Post by Ingo Keck
*goggle anwerf* Ah, du hast es aus dem Wiki einer
virtuellen Autoschule in Tuvalu
Troll!

Du findest die spanische STVO natürlich nicht nur in Fahrschulen (auch
virtuellen), die nach der spanischen STVO lehren, sondern auch auf
juristischen Portalen wie etwa:
http://noticias.juridicas.com/base_datos/Admin/rd1428-2003.t1.html#a12

Und last but not least steht die spanische STVO auch auf Deinem
Lieblingsportal zum Nachlesen zur Verfügung:
http://www.dgt.es/was6/portal/contenidos/documentos/normas_legislacion/reglamento_trafico/reglamento_trafico063.pdf
Post by Ingo Keck
"Ultima actualización Noviembre 2007" ist glaub ich auch
so verständlich.
Aus dem Änderungsdatum einer STVO ist nicht ersichtlich, wann eine
einzelne Regel neu in diese STVO aufgenommen wurde. Der von mir zitierte
Satz über das ausnahmslose Verbot der Mitnahme von Personen in
Fahrradanhängern sollte in jeder spanischen STVO ab 2003 oder später
genau so drinstehen.

Übrigens: In Deutschland ist die Mitnahme von Kindern in
Fahrradanhängern erst seit dem 01.09.2009 nach STVO erlaubt. Vorher war
die Rechtslage in Deutschland dafür nicht geregelt und wurde von den
Verwendern solcher Gefährte ausschließlich "nach Gewohnheitsrecht"
ausgeübt.

Jürgen
Ingo Keck
2009-11-12 13:53:24 UTC
Permalink
[...]
Post by Jürgen Schlottke
Ja klar, und wenn Du ins deutsche "Straßenverkehrsgesetz" reinschaust,
dann findest Du unter denselben Paragraphennummern auch ganz andere
Texte als wenn Du in die deutsche "Straßenverkehrsordnung" schaust.
Man kann die Formen der Gesetzgebung zwischen Ländern nicht einfach 1 zu
1 zuordnen. Das "Reglamento" hier ergänzt die "Ley" (Gesetz), gibt sie
aber größtenteils einfach auch nur wieder. Ich bin mir nicht mal sicher,
ob das Reglamento in den Teilen, wo die Ley nicht explizit Bezug nimmt,
überhaupt mehr als eine Empfehlung ist, wie das z.B. in den UK der Fall
ist. In Spanien sieht man das eh alles etwas lockerer.
Post by Jürgen Schlottke
Post by Ingo Keck
*goggle anwerf* Ah, du hast es aus dem Wiki einer
virtuellen Autoschule in Tuvalu
Troll!
Wieso, seit wann steht .tv nicht mehr für Tuvalu?

[...]
Post by Jürgen Schlottke
Und last but not least steht die spanische STVO auch auf Deinem
http://www.dgt.es/was6/portal/contenidos/documentos/
normas_legislacion/reglamento_trafico/reglamento_trafico063.pdf
Wunderbar, also haben wir die Quelle endlich gefunden. Und es hat auch
nur eine Beleidigung von dir gekostet.

Inzwischen habe ich bei ein paar Spaniern nachgefragt und rausbekommen
dass wir beide den Fehler gemacht haben, Kinderanhänger einfach mit
"remolque" zu übersetzen. Im Zusammenhang des Abschnitts des reglamento
versteht aber jeder eindeutig einen Lastenanhänger, keinen
Kinderanhänger.

Was du gefunden hast verbietet also den Personentransport auf
Lastenanhängern - nicht ganz unsinnig, wenn ich an die Anhänger denke,
die ich in Spanien hinter den Motos gesehen habe. Damit sind aber
spezielle Kinderanhänger in Spanien nicht verboten und somit erlaubt.

[...]
Post by Jürgen Schlottke
Übrigens: In Deutschland ist die Mitnahme von Kindern in
Fahrradanhängern erst seit dem 01.09.2009 nach STVO erlaubt. Vorher war
die Rechtslage in Deutschland dafür nicht geregelt und wurde von den
Verwendern solcher Gefährte ausschließlich "nach Gewohnheitsrecht"
ausgeübt.
Das ist nicht Gewohnheitsrecht, das ist einfach der rechtsstaatliche
Grundsatz, daß alles, was nicht explizit verboten ist, erlaubt ist.

Ingo.
--
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take positions in the federal government.
(user comments on Yehuda Moon)
Bernd Sluka
2009-11-12 21:26:37 UTC
Permalink
Post by Jürgen Schlottke
Übrigens: In Deutschland ist die Mitnahme von Kindern in
Fahrradanhängern erst seit dem 01.09.2009 nach STVO erlaubt.
Nein, zum 2009-09-01 wurde die Mitnahme auf Kinder bis zum Alter von
6 Jahren und auf maximal zwei Kinder *eingeschränkt*.
Post by Jürgen Schlottke
Vorher war
die Rechtslage in Deutschland dafür nicht geregelt und wurde von den
Verwendern solcher Gefährte ausschließlich "nach Gewohnheitsrecht"
ausgeübt.
Das mag in Deiner Einbildung so sein. Tatsächlich war die Mitnahme von
Kindern in Fahrradanhängern vor dem o.g. Datum nicht reglementiert.
Einige Juristen versuchten allerdings, die Mitnahme in Kindersitzen auf
die Mitnahme in Anhängern zu übertragen.
--
A || Bernd Sluka
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