Discussion:
"Sicher und einfach wie ein Fahrrad"
(zu alt für eine Antwort)
Wolfgang Strobl
2025-01-25 10:39:22 UTC
Permalink
Kürzlich fiel mir bei einem Spaziergang in der Nähe ein ziemlich seltsam
aussehendes Zweirad mit Versicherungskennzeichen auf, das auf der
anderen Straßenseite auf dem Bürgersteig abgestellt war.

<Loading Image...>

Auffällig war neben dem Versicherungskennzeichen vor allen Dingen die
merkwürdige Rahmenform. Was wie eine Hinterradschwinge aussieht, ist
tatsächlich aber eine Klappvorrichtung eines Produkts für den Kofferraum
von Pkws oder Wohnmobilen.

Angepriesen wird das Teil als "Hybrid aus E-Bike & E-Scooter" und mit
der Botschaft "... bald auch als E-Bike mit Pedalen erhältlich".

M.a.W., nicht nur wie gewohnt 25km/h-Pedelec, sondern sogar ein 45
k/h-E-Moped und ein "E-Scooter mit Sitz" werden über den Umweg "Pedelec"
hier als Fahrrad inszeniert, um vom Image des unmotorisierten Fahrrades
zu profitieren.

Es ist auffällig, wie umfänglich in der Bebilderung dieses Produkt mit
barhäuptigen Fahrerinnen und Fahrern jeden Alters geworben wird, obwohl
die Helmpflicht für Mopeds nicht gerade neueren Datums ist.
<Loading Image...>
<https://www.steereon.com/shop/steereon-c30-e-scooter-mit-sitz/>
<Loading Image...>

Natürlich steht irgendwo im Kleingedruckten, dass die Helmpflicht nur
für auf 20 km/h beschränkte Elektrokleinstfahrzeuge bzw. Leichtmofas
nicht gilt.

IMO haben wir als Nutzer von klassischen Fahrrädern jeden Grund, uns von
solchen Fahrzeugen explizit und deutlich abzugrenzen, die sich in
Konstruktion und Gebrauchsweise mehr und mehr von ausschließlich
muskelbetriebenen Fahrrädern entfernt haben, so wie wir sie kennen und
schätzen.

Die hier in d.r.f. schon früh geäußerte Kritik am Pedelec als "Fahrrad
mit Tretunterstützung" hat sich leider schneller und umfänglicher
bestätigt, als ich erwartet habe. Da wird inzwischen jede Lücke
genutzt, die eine ausgesprochen schlampige Regulierung der so genannten
"Fahrräder mit Tretunterstützung" gelassen hat.

Glaubt irgendwer hier, dass in der Variante "... E-Bike mit Pedalen"
(s.o.) die Pedale einen anderen Zweck haben, als den Schein zu wahren
und den Aufwand, die Kosten und sonstige Weiterungen zu vermeiden, die
mit einem Versicherungskennzeichen eines Kfz verbunden sind?
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
Anton Ertl
2025-01-25 11:37:54 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637-768x512.jpg>
...
Post by Wolfgang Strobl
Angepriesen wird das Teil als "Hybrid aus E-Bike & E-Scooter" und mit
der Botschaft "... bald auch als E-Bike mit Pedalen erhÀltlich".
M.a.W., nicht nur wie gewohnt 25km/h-Pedelec, sondern sogar ein 45
k/h-E-Moped
Das ist fuer mich aus dem zitierten Fragment nicht klar, und (siehe
unten) ich bezweifle es. Nur weil es in der BRD "Pedelec" fuer
irgendeine Unterklasse von E-Bikes (also elektisch angetriebenen
Zweiraedern) gibt, heisst das nicht, dass mit "E-Bike" grundsaetzlich
etwas gemeint ist, das manche Benutzer des BRD-Deutschen nicht als
Pedelec bezeichnen wuerden.
Post by Wolfgang Strobl
Es ist auffÀllig, wie umfÀnglich in der Bebilderung dieses Produkt mit
barhÀuptigen Fahrerinnen und Fahrern jeden Alters geworben wird, obwohl
die Helmpflicht fÃŒr Mopeds nicht gerade neueren Datums ist.
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2024/08/241015-Bild-Winter-Sale-C30-2024.png>
<https://www.steereon.com/shop/steereon-c30-e-scooter-mit-sitz/>
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06535-768x512.jpg>
NatÃŒrlich steht irgendwo im Kleingedruckten, dass die Helmpflicht nur
fÌr auf 20 km/h beschrÀnkte Elektrokleinstfahrzeuge bzw. Leichtmofas
nicht gilt.
Ich finde die Bilder ohne Helm positiv, sollte auch in der
Fahrradwerbung oefters vorkommen. Autowerbung wird auch immer mit
unbehelmten Fahrern und Beifahrern gezeigt.

Genauso freue ich mich ueber jeden E-Biker, der einen Rad-weg rechts
liegen laesst (passiert aber aehnlich selten wie bei Radfahrern), mehr
als ueber einen Radfahrer, der den Rad-weg benuzt.

Dass die abgebildeten E-Bikes in der BRD im Normalfall mit einer
Beschraenkung auf 20km/h verkauft werden, davon gehe ich aus. Dass es
einen Platz fuer ein Kennzeichen gibt (Kennzeichen selbst habe ich auf
keinem der Bilder gesehen), deutet auf ein Design fuer Laender hin,
bei denen es eine Kennzeichenpflicht fuer solche E-Bikes gibt. In
Oesterreich fahren E-Sitzroller (sowas in Richtung Vespa) herum, wo
auf dem entsprechenden Platz oft ein Schildchen "Ich bin ein Fahrrad"
montiert ist.

Interessanterweise habe ich in Wien E-Stehroller mit tatsaechlichen
Nummerntafeln gesehen; hat vermutlich mit den Parkbestimmungen fuer
Leih-E-Stehroller zu tun.
Post by Wolfgang Strobl
Glaubt irgendwer hier, dass in der Variante "... E-Bike mit Pedalen"
(s.o.) die Pedale einen anderen Zweck haben, als den Schein zu wahren
und den Aufwand, die Kosten und sonstige Weiterungen zu vermeiden, die
mit einem Versicherungskennzeichen eines Kfz verbunden sind?
Es geht wohl darum, das E-Bike in der BRD mit 25km/h statt 20km/h
benutzen zu duerfen; ich denke nicht, dass die Nachfrage in der BRD
oder Oesterreich nach einer Variante mit mehr km/h und Kennzeichen
gross genug waere, um so eine Variante auf den Markt zu bringen.

Dass das Kurbeln in den meisten Faellen eine Alibifunktion hat, ist
nicht nur bei diesem E-Bike so. Und nicht nur in der BRD, sondern
auch in Oesterreich, wo die Abwesenheit von Kurbeln m.W. keine
rechtlichen Nachteilen gegenueber 25-km/h E-Bikes mit Kurbeln mit sich
bringt; hier kaufen sich die Leute also E-Bikes mit Kurbeln wohl mit
dem Gedanken, dass sie Radfahren wollen, aber zumindest in Bezug auf
die koerperliche Anstrengung ist das dann in den meisten Faellen nicht
so; schon einmal deswegen, weil diese E-Bikes deutlich weniger
gefahren werden als Fahrraeder, wenn man von Essenslieferanten
absieht.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben.
Ist der Radverkehr erst separiert, diskriminiert man ihn voellig ungeniert.
Wolfgang Strobl
2025-01-25 17:36:48 UTC
Permalink
Am Sat, 25 Jan 2025 11:37:54 GMT schrieb
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637-768x512.jpg>
...
Post by Wolfgang Strobl
Angepriesen wird das Teil als "Hybrid aus E-Bike & E-Scooter" und mit
der Botschaft "... bald auch als E-Bike mit Pedalen erhältlich".
M.a.W., nicht nur wie gewohnt 25km/h-Pedelec, sondern sogar ein 45
k/h-E-Moped
Das ist fuer mich aus dem zitierten Fragment nicht klar, und (siehe
unten) ich bezweifle es.
Ich werde nicht die ganze Webseite incl. der Fotos "zitieren", um das zu
belegen, was sich daraus entnehmen läßt.
Post by Anton Ertl
Nur weil es in der BRD "Pedelec" fuer
irgendeine Unterklasse von E-Bikes (also elektisch angetriebenen
Zweiraedern) gibt, heisst das nicht, dass mit "E-Bike" grundsaetzlich
etwas gemeint ist, das manche Benutzer des BRD-Deutschen nicht als
Pedelec bezeichnen wuerden.
Es gibt für das, was in Deutschland "Pedelec" genannt wird (ein
reguliertes, dem Fahrrad rechtlich gleichgestelltes 25km/h-Ebike mit
Pedalen) eine definierte Fahrzeugklasse in der entsprechenden EU-weiten
Richtlinie, die auch einige weitere elektrisch angetriebene
Motorräder/-roller reguliert. Die Webseite listet für zwei dieser
Fahrzeugklassen die meisten der dafür geltenden Regularien auf.

Die Webseite verwendet den Begriff Pedelec überhaupt nicht, soweit ich
mir sie angeschaut habe, sondern spricht von einem "E-Bike mit Pedalen",
welches demnächst angeboten werden soll. Und das ist genau das, was in
Deutschland "Pedelec" genannt wird bzw. wurde. Den in der EU-Richtlinie
verwendeten Begriff für diese 25 km/h-E--Bikes kennt bzw. verwendet
nahezu niemand.

Aktuell sind nur zwei E-Scooter im Programm,

eine E-Scooter C20 mit 500W-Motor (Dauerleistung), der wie folgt
spezifiziert wird:

"20 km/h: Elektrokleinstfahrzeug (ohne Sitz) – kein Führerschein nötig –
Mindestalter 14 Jahre – keine Helmpflicht – Fahren auf Fahrradwegen &
Straße."

Die Regeln für Österreich mögest du bitte selber dort nachschauen.

Ein E-Scooter C30 wird als "E Scooter mit Sitz und Straßenzulassung"
bezeichnet, es ist das Teil, auf dem der weißhaarige Anzugträger ohnbe
Kopfbedeckung gezeigt wird und welches in der 32km/h-Ausführung vmtl.
die Variante darstellt, die ich auf meinem Spaziergang gesehen hatte.

Das gibt es in drei Varianten, limitiert auf 20, 25 und 32 km/h.

"Das Fahrverhalten lässt sich direkt mit dem Fahrrad vergleichen, nur
eben ohne zu pedalieren." schreibt der Anbieter, vmtl. ohne beim
Schreiben rot zu werden, sowie "Kraftrad – Klasse M Führerschein nötig
(in Autoführerschein inklusive) – Helmpflicht – Fahren auf der Straße.
Nutzung in der gesamten EU erlaubt. Also das, was hierzulande
traditionell als "Moped" bezeichnet wurde, früher auf max 40 km/h
limitiert, jetzt auf 45 km/h. Die beiden anderen Varianten sind genau
das, was man erwartet: Mofa (25 km/h) und Elektrokleinstfahrzeug (20
km/h)
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Es ist auffällig, wie umfänglich in der Bebilderung dieses Produkt mit
barhäuptigen Fahrerinnen und Fahrern jeden Alters geworben wird, obwohl
die Helmpflicht für Mopeds nicht gerade neueren Datums ist.
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2024/08/241015-Bild-Winter-Sale-C30-2024.png>
<https://www.steereon.com/shop/steereon-c30-e-scooter-mit-sitz/>
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06535-768x512.jpg>
Natürlich steht irgendwo im Kleingedruckten, dass die Helmpflicht nur
für auf 20 km/h beschränkte Elektrokleinstfahrzeuge bzw. Leichtmofas
nicht gilt.
Ich finde die Bilder ohne Helm positiv, sollte auch in der
Fahrradwerbung oefters vorkommen.
Die Fahrradwerbung ist in dieser Hinsicht an Dümmlichkeit kaum zu
überbieten. Und dies bezieht sich keineswegs bloß auf diejenigen, die
Fahrräder verkaufen wollen.

Insofern stimme ich dir zu: Dieser Anbieter weiß offenbar, was ein
Fahrzeug für das allgemeine Publikum attraktiv macht und besser, als 90
Prozent derjenigen, die echte Fahrräder verkaufen oder sich als
Radfahrer*innen-Lobby aufspielen.
Post by Anton Ertl
Autowerbung wird auch immer mit
unbehelmten Fahrern und Beifahrern gezeigt.
Yep. Vor allem wenn Kabrios gezeigt werden..

<https://www.autoscout24.de/informieren/ratgeber/vor-dem-kauf/cabriolets/>
<https://www.ajoure-men.de/technik/auto/vorteile-nachteile-cabrios/>
<https://www.kfztech.de/kfz/cabrio-fahren.htm>

Besonders pikant: "Ab ins E-Cabrio: Die ultimative Freiheit beim Fahren
"
<https://www.enbw.com/blog/elektromobilitaet/fahren/ab-ins-e-cabrio-umweltfreundlich-den-sommer-geniessen/>
Post by Anton Ertl
Genauso freue ich mich ueber jeden E-Biker, der einen Rad-weg rechts
liegen laesst (passiert aber aehnlich selten wie bei Radfahrern), mehr
als ueber einen Radfahrer, der den Rad-weg benuzt.
Jetzt wird das Argument aber etwas dünn und wirkt etwas bemüht. Woher
weißt du, dass der E-Biker nicht der Meinung ist, dass sein Kfz zwar
vielleicht nicht formaljuristisch, aber faktisch ein guter Grund ist,
die Fahrbahn zu benutzen?

Lohnt eine Diskussion aber nicht, weil, wie du zurecht anmerkst, es ist
selten.
Post by Anton Ertl
Dass die abgebildeten E-Bikes in der BRD im Normalfall mit einer
Beschraenkung auf 20km/h verkauft werden, davon gehe ich aus.
In der Form und ohne Sitz und Pedale sind das E-Scooter. Was ich
gesehen hatte, war ein Moped, welches 45 km/h fahren dürfte, wenn der
Hersteller es so wollte. Ich vermute, eine realistische Angabe des
Maximaltempos mit 32 km/h und eine Kletterfähigkeit von 20% ist
werbewirksamer. Ob jemand für die genannten Summen eine Beschränkung
auf 20 km/h hinnimmt, nur um auf die Pedale und eine eher symbolische
Bewegung der Beine verzichten zu können? Möglich, bei Leuten, die
niemals nie nicht radfahren wollen.
Post by Anton Ertl
Dass es
einen Platz fuer ein Kennzeichen gibt (Kennzeichen selbst habe ich auf
keinem der Bilder gesehen), deutet auf ein Design fuer Laender hin,
bei denen es eine Kennzeichenpflicht fuer solche E-Bikes gibt.
Wie z.B. in Deutschland. Das Fahrzeug, an dem ich vorbeigelaufen war,
hatte nicht nur Platz für ein Kennzeichen, sondern es _hatte_ ein
Kennzeichen, konkret ein blaues Versicherungskennzeichen. Die werden am
1.3.2025 ungültig.
<https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/pruefbescheinigung-versicherungskennzeichen/>
Post by Anton Ertl
In
Oesterreich fahren E-Sitzroller (sowas in Richtung Vespa) herum, wo
auf dem entsprechenden Platz oft ein Schildchen "Ich bin ein Fahrrad"
montiert ist.
Lt.
<https://www.oeamtc.at/thema/fahrrad/rechtsgrundlage-fuer-e-bikes-pedelecs-16180796>
ist die rechtliche Gleichsetzung von E-Mofas mit Fahrrädern noch krasser
als in Deutschland, insofern, als dort auch "elektrisch angetriebene
Fahrräder ohne Tretunterstützung" mit 25 km/h-Limit als Fahrräder
bezeichnet werden. Die EU-Richtlinie lasst ja einen weiten Spielraum
für nationale Auslegungen. Soweit ich es überblicke, gibt es als
belastbares Limit nur die 25 km/h, überhalb dessen abgeregelt werden
mus, aber z.B. kein festgelegtes Leistungslimit.
Post by Anton Ertl
Interessanterweise habe ich in Wien E-Stehroller mit tatsaechlichen
Nummerntafeln gesehen; hat vermutlich mit den Parkbestimmungen fuer
Leih-E-Stehroller zu tun.
E-Scooter sind eine eigene Kategorie. Die Verwirrung entsteht hier
dadurch, dass der Hersteller des von mir diskutierten Fahrzeugs dieses
ohne viel Mühe und nach Belieben in eine von zwei und zukünftig drei
Kategorieren umkonfigurieren kann. Der Elektromotor und dessen Firmware
macht das möglich.
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Glaubt irgendwer hier, dass in der Variante "... E-Bike mit Pedalen"
(s.o.) die Pedale einen anderen Zweck haben, als den Schein zu wahren
und den Aufwand, die Kosten und sonstige Weiterungen zu vermeiden, die
mit einem Versicherungskennzeichen eines Kfz verbunden sind?
Es geht wohl darum, das E-Bike
Das ist in der vorliegenden Form entweder ein E-Scooter oder ein Moped,
aber nicht das, was hierzulande üblicherweise als E-Bike oder Pedelec
daherkommt.
Post by Anton Ertl
in der BRD mit 25km/h statt 20km/h
benutzen zu duerfen; ich denke nicht, dass die Nachfrage in der BRD
oder Oesterreich nach einer Variante mit mehr km/h und Kennzeichen
gross genug waere, um so eine Variante auf den Markt zu bringen.
Ich vermute, der Hersteller zielt darauf ab, mit einem motorisierten
Edel-Klapprad (das, was die Besitzer von kleinen Yachten gerne für
Landausflüge mitführen) mehr Zielgruppen und einen etwas größeren Markt
zu erschließen.
Post by Anton Ertl
Dass das Kurbeln in den meisten Faellen eine Alibifunktion hat, ist
nicht nur bei diesem E-Bike so.
Ja. Aber ich habe bisher noch keinen so geschmeidigen Übergang von der
Tretunterstützung als Feigenblatt über den E-Scooter bis hin zu einem
waschechten, kurbelfreien Moped gesehen und fand es deswegen
berichtenswert. Originell finde ich auch, mit dem so genannten
"Fahrrad" ausgiebig zu werben, aber zunächst das Pseudofahrrad aka
Pedelec nicht mal anzubieten. Wobei mir ein anderer Begriff als
"originll" auf der Zunge lag ...
Post by Anton Ertl
Und nicht nur in der BRD, sondern
auch in Oesterreich, wo die Abwesenheit von Kurbeln m.W. keine
rechtlichen Nachteilen gegenueber 25-km/h E-Bikes mit Kurbeln mit sich
bringt; hier kaufen sich die Leute also E-Bikes mit Kurbeln wohl mit
dem Gedanken, dass sie Radfahren wollen, aber zumindest in Bezug auf
die koerperliche Anstrengung ist das dann in den meisten Faellen nicht
so; schon einmal deswegen, weil diese E-Bikes deutlich weniger
gefahren werden als Fahrraeder, wenn man von Essenslieferanten
absieht.
Das war mir so nicht bekannt bzw. bewußt, siehe oben. Man sollte sich
also vergegenwärtigen, dass Selbstbetrug zum Geschäft gehört.

Ich trainiere jetzt seit geraumer Zeit etwas unfreiwillig in einem
Studio, welches umfänglich Krankengymnastik an Geräten (und ohne Geräte)
anbietet, als verordnete oder freiwillige medizinische Dienstleistung.
Nach dem Jahreswechsel witzelte einer der Trainer, dass es jedes Jahr
eine Woche nach Neujahr einen merklichen Anstieg von Teilnehmern gäbe,
das würde sich aber sehr schnell wieder geben.

Auf die Tretkurbel-Mofas aka Pedelec übertragen heißt das: ich glaube
schon, dass ein gar nicht so kleiner Anteil deren Nutzer Radfahren
wollen und sich davon auch den Nutzen des Radfahrens versprechen, der
i.W. auf der damit verbundenen Anstrengung beruht.

Leider sind die modernen Pedelec in dieser Hinsicht sehr suggestiv -
selbst für jemanden, der den Effekt kennt und versteht, ist es schwer,
ohne Messhilfsmittel die tatsächlich aufgebrachte Leistung bzw. die
verbrauchte Energie in Wh oder Kalorien auch nur grob zu schätzen. Ich
hab mich bei gelegentlichen Versuchen immer wieder heftig vertan.

In beiden Fällen von "Jetzt tu ich was für meine Gesundheit" folgt recht
schnell die Ernüchterung: das Training erfordert Anstrengung und
Durchhaltevermögen, es dauert, bis sich sichtbare Erfolge einstellen, ob
beim Radfahren draussen auf der Straße oder am Gerät / der Matte im
Studio.

Wer sich das anders vorgestellt hat, gibt früher oder später auf, geht
also nicht mehr hin, im Falle des Studios. Oder nutzt halt den Motor,
sobald es gefühlt zu anstrengend wird und redet sich den Erfolg bloß
ein, im Falle des Pedelec. Das Pedelec ohne Motor zu nutzen ergibt ja
wenig Sinn. Ausnahmen, lange, steile Anstiege, bei denen sich eine
Kombination von viel Muskel- und viel Motorkraft lohnt, mag es zwar
geben, sind aber zu selten, als dass sich mit den wenigen, die
Gelegenheit haben und das dann auch nutzen, viel Staat machen ließe.
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
Karl Müller
2025-01-25 17:45:56 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 11:37:54 GMT schrieb
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/
DSC06637-768x512.jpg>
Post by Wolfgang Strobl
Post by Anton Ertl
...
Post by Wolfgang Strobl
Angepriesen wird das Teil als "Hybrid aus E-Bike & E-Scooter" und mit
der Botschaft "... bald auch als E-Bike mit Pedalen erhältlich".
M.a.W., nicht nur wie gewohnt 25km/h-Pedelec, sondern sogar ein 45
k/h-E-Moped
Das ist fuer mich aus dem zitierten Fragment nicht klar, und (siehe
unten) ich bezweifle es.
Ich werde nicht die ganze Webseite incl. der Fotos "zitieren", um das zu
belegen, was sich daraus entnehmen läßt.
Post by Anton Ertl
Nur weil es in der BRD "Pedelec" fuer irgendeine Unterklasse von E-Bikes
(also elektisch angetriebenen Zweiraedern) gibt, heisst das nicht, dass
mit "E-Bike" grundsaetzlich etwas gemeint ist, das manche Benutzer des
BRD-Deutschen nicht als Pedelec bezeichnen wuerden.
Es gibt für das, was in Deutschland "Pedelec" genannt wird (ein
reguliertes, dem Fahrrad rechtlich gleichgestelltes 25km/h-Ebike mit
Pedalen) eine definierte Fahrzeugklasse in der entsprechenden EU-weiten
Richtlinie, die auch einige weitere elektrisch angetriebene
Motorräder/-roller reguliert. Die Webseite listet für zwei dieser
Fahrzeugklassen die meisten der dafür geltenden Regularien auf.
Die Webseite verwendet den Begriff Pedelec überhaupt nicht, soweit ich
mir sie angeschaut habe, sondern spricht von einem "E-Bike mit Pedalen",
welches demnächst angeboten werden soll. Und das ist genau das, was in
Deutschland "Pedelec" genannt wird bzw. wurde. Den in der EU-Richtlinie
verwendeten Begriff für diese 25 km/h-E--Bikes kennt bzw. verwendet
nahezu niemand.
Aktuell sind nur zwei E-Scooter im Programm,
eine E-Scooter C20 mit 500W-Motor (Dauerleistung), der wie folgt
"20 km/h: Elektrokleinstfahrzeug (ohne Sitz) – kein Führerschein nötig –
Mindestalter 14 Jahre – keine Helmpflicht – Fahren auf Fahrradwegen &
Straße."
Die Regeln für Österreich mögest du bitte selber dort nachschauen.
Ein E-Scooter C30 wird als "E Scooter mit Sitz und Straßenzulassung"
bezeichnet, es ist das Teil, auf dem der weißhaarige Anzugträger ohnbe
Kopfbedeckung gezeigt wird und welches in der 32km/h-Ausführung vmtl.
die Variante darstellt, die ich auf meinem Spaziergang gesehen hatte.
Das gibt es in drei Varianten, limitiert auf 20, 25 und 32 km/h.
"Das Fahrverhalten lässt sich direkt mit dem Fahrrad vergleichen, nur
eben ohne zu pedalieren." schreibt der Anbieter, vmtl. ohne beim
Schreiben rot zu werden, sowie "Kraftrad – Klasse M Führerschein nötig
(in Autoführerschein inklusive) – Helmpflicht – Fahren auf der Straße.
Nutzung in der gesamten EU erlaubt. Also das, was hierzulande
traditionell als "Moped" bezeichnet wurde, früher auf max 40 km/h
limitiert, jetzt auf 45 km/h. Die beiden anderen Varianten sind genau
das, was man erwartet: Mofa (25 km/h) und Elektrokleinstfahrzeug (20
km/h)
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Es ist auffällig, wie umfänglich in der Bebilderung dieses Produkt mit
barhäuptigen Fahrerinnen und Fahrern jeden Alters geworben wird, obwohl
die Helmpflicht für Mopeds nicht gerade neueren Datums ist.
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2024/08/241015-Bild-
Winter-Sale-C30-2024.png>
Post by Wolfgang Strobl
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
<https://www.steereon.com/shop/steereon-c30-e-scooter-mit-sitz/>
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/
DSC06535-768x512.jpg>
Post by Wolfgang Strobl
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Natürlich steht irgendwo im Kleingedruckten, dass die Helmpflicht nur
für auf 20 km/h beschränkte Elektrokleinstfahrzeuge bzw. Leichtmofas
nicht gilt.
Ich finde die Bilder ohne Helm positiv, sollte auch in der
Fahrradwerbung oefters vorkommen.
Die Fahrradwerbung ist in dieser Hinsicht an Dümmlichkeit kaum zu
überbieten. Und dies bezieht sich keineswegs bloß auf diejenigen, die
Fahrräder verkaufen wollen.
Insofern stimme ich dir zu: Dieser Anbieter weiß offenbar, was ein
Fahrzeug für das allgemeine Publikum attraktiv macht und besser, als 90
Prozent derjenigen, die echte Fahrräder verkaufen oder sich als
Radfahrer*innen-Lobby aufspielen.
Post by Anton Ertl
Autowerbung wird auch immer mit unbehelmten Fahrern und Beifahrern
gezeigt.
Yep. Vor allem wenn Kabrios gezeigt werden..
<https://www.autoscout24.de/informieren/ratgeber/vor-dem-kauf/
cabriolets/>
Post by Wolfgang Strobl
<https://www.ajoure-men.de/technik/auto/vorteile-nachteile-cabrios/>
<https://www.kfztech.de/kfz/cabrio-fahren.htm>
Besonders pikant: "Ab ins E-Cabrio: Die ultimative Freiheit beim Fahren
"
<https://www.enbw.com/blog/elektromobilitaet/fahren/ab-ins-e-cabrio-
umweltfreundlich-den-sommer-geniessen/>
Post by Wolfgang Strobl
Post by Anton Ertl
Genauso freue ich mich ueber jeden E-Biker, der einen Rad-weg rechts
liegen laesst (passiert aber aehnlich selten wie bei Radfahrern), mehr
als ueber einen Radfahrer, der den Rad-weg benuzt.
Jetzt wird das Argument aber etwas dünn und wirkt etwas bemüht. Woher
weißt du, dass der E-Biker nicht der Meinung ist, dass sein Kfz zwar
vielleicht nicht formaljuristisch, aber faktisch ein guter Grund ist,
die Fahrbahn zu benutzen?
Lohnt eine Diskussion aber nicht, weil, wie du zurecht anmerkst, es ist
selten.
Post by Anton Ertl
Dass die abgebildeten E-Bikes in der BRD im Normalfall mit einer
Beschraenkung auf 20km/h verkauft werden, davon gehe ich aus.
In der Form und ohne Sitz und Pedale sind das E-Scooter. Was ich
gesehen hatte, war ein Moped, welches 45 km/h fahren dürfte, wenn der
Hersteller es so wollte. Ich vermute, eine realistische Angabe des
Maximaltempos mit 32 km/h und eine Kletterfähigkeit von 20% ist
werbewirksamer. Ob jemand für die genannten Summen eine Beschränkung
auf 20 km/h hinnimmt, nur um auf die Pedale und eine eher symbolische
Bewegung der Beine verzichten zu können? Möglich, bei Leuten, die
niemals nie nicht radfahren wollen.
Post by Anton Ertl
Dass es einen Platz fuer ein Kennzeichen gibt (Kennzeichen selbst habe
ich auf keinem der Bilder gesehen), deutet auf ein Design fuer Laender
hin, bei denen es eine Kennzeichenpflicht fuer solche E-Bikes gibt.
Wie z.B. in Deutschland. Das Fahrzeug, an dem ich vorbeigelaufen war,
hatte nicht nur Platz für ein Kennzeichen, sondern es _hatte_ ein
Kennzeichen, konkret ein blaues Versicherungskennzeichen. Die werden am
1.3.2025 ungültig.
<https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-
zulassung/pruefbescheinigung-versicherungskennzeichen/>
Post by Wolfgang Strobl
Post by Anton Ertl
In Oesterreich fahren E-Sitzroller (sowas in Richtung Vespa) herum, wo
auf dem entsprechenden Platz oft ein Schildchen "Ich bin ein Fahrrad"
montiert ist.
Lt.
<https://www.oeamtc.at/thema/fahrrad/rechtsgrundlage-fuer-e-bikes-
pedelecs-16180796>
Post by Wolfgang Strobl
ist die rechtliche Gleichsetzung von E-Mofas mit Fahrrädern noch krasser
als in Deutschland, insofern, als dort auch "elektrisch angetriebene
Fahrräder ohne Tretunterstützung" mit 25 km/h-Limit als Fahrräder
bezeichnet werden. Die EU-Richtlinie lasst ja einen weiten Spielraum
für nationale Auslegungen. Soweit ich es überblicke, gibt es als
belastbares Limit nur die 25 km/h, überhalb dessen abgeregelt werden
mus, aber z.B. kein festgelegtes Leistungslimit.
Post by Anton Ertl
Interessanterweise habe ich in Wien E-Stehroller mit tatsaechlichen
Nummerntafeln gesehen; hat vermutlich mit den Parkbestimmungen fuer
Leih-E-Stehroller zu tun.
E-Scooter sind eine eigene Kategorie. Die Verwirrung entsteht hier
dadurch, dass der Hersteller des von mir diskutierten Fahrzeugs dieses
ohne viel Mühe und nach Belieben in eine von zwei und zukünftig drei
Kategorieren umkonfigurieren kann. Der Elektromotor und dessen Firmware
macht das möglich.
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Glaubt irgendwer hier, dass in der Variante "... E-Bike mit Pedalen"
(s.o.) die Pedale einen anderen Zweck haben, als den Schein zu wahren
und den Aufwand, die Kosten und sonstige Weiterungen zu vermeiden, die
mit einem Versicherungskennzeichen eines Kfz verbunden sind?
Es geht wohl darum, das E-Bike
Das ist in der vorliegenden Form entweder ein E-Scooter oder ein Moped,
aber nicht das, was hierzulande üblicherweise als E-Bike oder Pedelec
daherkommt.
Post by Anton Ertl
in der BRD mit 25km/h statt 20km/h benutzen zu duerfen; ich denke nicht,
dass die Nachfrage in der BRD oder Oesterreich nach einer Variante mit
mehr km/h und Kennzeichen gross genug waere, um so eine Variante auf den
Markt zu bringen.
Ich vermute, der Hersteller zielt darauf ab, mit einem motorisierten
Edel-Klapprad (das, was die Besitzer von kleinen Yachten gerne für
Landausflüge mitführen) mehr Zielgruppen und einen etwas größeren Markt
zu erschließen.
Post by Anton Ertl
Dass das Kurbeln in den meisten Faellen eine Alibifunktion hat, ist
nicht nur bei diesem E-Bike so.
Ja. Aber ich habe bisher noch keinen so geschmeidigen Übergang von der
Tretunterstützung als Feigenblatt über den E-Scooter bis hin zu einem
waschechten, kurbelfreien Moped gesehen und fand es deswegen
berichtenswert. Originell finde ich auch, mit dem so genannten
"Fahrrad" ausgiebig zu werben, aber zunächst das Pseudofahrrad aka
Pedelec nicht mal anzubieten. Wobei mir ein anderer Begriff als
"originll" auf der Zunge lag ...
Post by Anton Ertl
Und nicht nur in der BRD, sondern auch in Oesterreich, wo die
Abwesenheit von Kurbeln m.W. keine rechtlichen Nachteilen gegenueber
25-km/h E-Bikes mit Kurbeln mit sich bringt; hier kaufen sich die Leute
also E-Bikes mit Kurbeln wohl mit dem Gedanken, dass sie Radfahren
wollen, aber zumindest in Bezug auf die koerperliche Anstrengung ist das
dann in den meisten Faellen nicht so; schon einmal deswegen, weil diese
E-Bikes deutlich weniger gefahren werden als Fahrraeder, wenn man von
Essenslieferanten absieht.
Das war mir so nicht bekannt bzw. bewußt, siehe oben. Man sollte sich
also vergegenwärtigen, dass Selbstbetrug zum Geschäft gehört.
Ich trainiere jetzt seit geraumer Zeit etwas unfreiwillig in einem
Studio, welches umfänglich Krankengymnastik an Geräten (und ohne Geräte)
anbietet, als verordnete oder freiwillige medizinische Dienstleistung.
Nach dem Jahreswechsel witzelte einer der Trainer, dass es jedes Jahr
eine Woche nach Neujahr einen merklichen Anstieg von Teilnehmern gäbe,
das würde sich aber sehr schnell wieder geben.
Auf die Tretkurbel-Mofas aka Pedelec übertragen heißt das: ich glaube
schon, dass ein gar nicht so kleiner Anteil deren Nutzer Radfahren
wollen und sich davon auch den Nutzen des Radfahrens versprechen, der
i.W. auf der damit verbundenen Anstrengung beruht.
Leider sind die modernen Pedelec in dieser Hinsicht sehr suggestiv -
selbst für jemanden, der den Effekt kennt und versteht, ist es schwer,
ohne Messhilfsmittel die tatsächlich aufgebrachte Leistung bzw. die
verbrauchte Energie in Wh oder Kalorien auch nur grob zu schätzen. Ich
hab mich bei gelegentlichen Versuchen immer wieder heftig vertan.
In beiden Fällen von "Jetzt tu ich was für meine Gesundheit" folgt recht
schnell die Ernüchterung: das Training erfordert Anstrengung und
Durchhaltevermögen, es dauert, bis sich sichtbare Erfolge einstellen, ob
beim Radfahren draussen auf der Straße oder am Gerät / der Matte im
Studio.
Wer sich das anders vorgestellt hat, gibt früher oder später auf, geht
also nicht mehr hin, im Falle des Studios. Oder nutzt halt den Motor,
sobald es gefühlt zu anstrengend wird und redet sich den Erfolg bloß
ein, im Falle des Pedelec. Das Pedelec ohne Motor zu nutzen ergibt ja
wenig Sinn. Ausnahmen, lange, steile Anstiege, bei denen sich eine
Kombination von viel Muskel- und viel Motorkraft lohnt, mag es zwar
geben, sind aber zu selten, als dass sich mit den wenigen, die
Gelegenheit haben und das dann auch nutzen, viel Staat machen ließe.
An alle mitlesenden Fahrradfahrer: bitte nicht die Trolle füttern

mfg

Karl
Arno Welzel
2025-01-25 21:42:35 UTC
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Wolfgang Strobl, 2025-01-25 18:36:

[...]
Post by Wolfgang Strobl
Es gibt für das, was in Deutschland "Pedelec" genannt wird (ein
reguliertes, dem Fahrrad rechtlich gleichgestelltes 25km/h-Ebike mit
Pedalen) eine definierte Fahrzeugklasse in der entsprechenden EU-weiten
Richtlinie, die auch einige weitere elektrisch angetriebene
Motorräder/-roller reguliert. Die Webseite listet für zwei dieser
Fahrzeugklassen die meisten der dafür geltenden Regularien auf.
Die Webseite verwendet den Begriff Pedelec überhaupt nicht, soweit ich
mir sie angeschaut habe, sondern spricht von einem "E-Bike mit Pedalen",
welches demnächst angeboten werden soll. Und das ist genau das, was in
Deutschland "Pedelec" genannt wird bzw. wurde. Den in der EU-Richtlinie
verwendeten Begriff für diese 25 km/h-E--Bikes kennt bzw. verwendet
nahezu niemand.
Nein, das ist dann erstmal nur ein "E-Bike mit Pedalen". Kann auch sein,
dass die Pedale lediglich statt dem Griff zur Motorsteuerung benutzt
werden, das Ding ohne Strom aber trotzdem nicht fahrbar ist, weil der
Antrieb weiterhin zu 100% durch den Motor erfolgt.

Um ein "Pedelec" sein zu dürfen, muss es schon mehr bieten, als nur
Pedale zu haben. Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich
über die Pedale möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden.

Längliche Diskussionen dazu sind IMHO überflüssig. Wenn Leute sowas
gerne nutzen, dann tun sie es halt. Den Menschen zu erklären, dass nur
rein muskelbetriebene Fahrräder das einzig Wahre sind, wird niemanden
davon abhalten, sich E-Mofas, Pedelecs, E-Scooter etc. zu kaufen.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Ralph Aichinger
2025-01-25 21:54:25 UTC
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Post by Arno Welzel
Um ein "Pedelec" sein zu dürfen, muss es schon mehr bieten, als nur
Pedale zu haben. Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich
über die Pedale möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden.
Das ist aber nur euer Sprachgebrauch in Deutschland. In Österreich sagt
jeder "E-Bike" zu allen Varianten, und "Pedelec" kommt im Alltag nicht
vor.

/ralph
Arno Welzel
2025-01-26 02:35:48 UTC
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Post by Ralph Aichinger
Post by Arno Welzel
Um ein "Pedelec" sein zu dürfen, muss es schon mehr bieten, als nur
Pedale zu haben. Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich
über die Pedale möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden.
Das ist aber nur euer Sprachgebrauch in Deutschland. In Österreich sagt
jeder "E-Bike" zu allen Varianten, und "Pedelec" kommt im Alltag nicht
vor.
Ich meinte damit auch nicht den Namen, sondern das, was mit der
Bezeichnung gemeint ist - eben ein Fahrzeug mit Elektromotor, was
aufgrund seiner Eigenschaften rechtlich Fahrrädern gleichgestellt ist.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Karl Müller
2025-01-26 06:38:51 UTC
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Post by Arno Welzel
Post by Ralph Aichinger
Post by Arno Welzel
Um ein "Pedelec" sein zu dürfen, muss es schon mehr bieten, als nur
Pedale zu haben. Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich
über die Pedale möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden.
Das ist aber nur euer Sprachgebrauch in Deutschland. In Österreich sagt
jeder "E-Bike" zu allen Varianten, und "Pedelec" kommt im Alltag nicht
vor.
Ich meinte damit auch nicht den Namen, sondern das, was mit der
Bezeichnung gemeint ist - eben ein Fahrzeug mit Elektromotor, was
aufgrund seiner Eigenschaften rechtlich Fahrrädern gleichgestellt ist.
Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit üblicherweise zwei Rädern das komplett
mittels Muskelkraft des Fahrers oder der Fahrer bedient und angetrieben
wird

Das sieht dann natürlich schlecht aus für die E-Schaltwerke und
zukünftigen E-Bremsen (wenn es die mal gibt) - wer so etwas an das reine
Fahrrad baut wandelt sein Fahrrad in eine E-Gerät um und darf sich der
Hähme des echten, aufrechten Fahrradfahrers sicher sein

mfg

Karl

P.S.: wer unbedingt etwas mit Batterie/Akku am Fahrrad haben will soll
sich ein Tamagotchi am Lenker installieren damit er es füttern und
regelmäßig den Akku aufladen und die Batterie wechseln kann

https://de.aliexpress.com/item/1005007208536349.html
Anton Ertl
2025-01-26 17:53:37 UTC
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Post by Arno Welzel
Das ist aber nur euer Sprachgebrauch in Deutschland. In Österreich sagt
jeder "E-Bike" zu allen Varianten, und "Pedelec" kommt im Alltag nicht
vor.
Ich meinte damit auch nicht den Namen, sondern das, was mit der
Bezeichnung gemeint ist - eben ein Fahrzeug mit Elektromotor, was
aufgrund seiner Eigenschaften rechtlich FahrrÀdern gleichgestellt ist.
Das sind in Oesterreich E-Bikes, die bei 25km/h abriegeln, egal ob mit
oder ohne Kurbeln, und mit oder ohne Sitz. Die willst Du alle als
Pedelecs bezeichnen?

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben.
Ist der Radverkehr erst separiert, diskriminiert man ihn voellig ungeniert.
Arno Welzel
2025-01-26 17:57:25 UTC
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Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Post by Ralph Aichinger
Das ist aber nur euer Sprachgebrauch in Deutschland. In Österreich sagt
jeder "E-Bike" zu allen Varianten, und "Pedelec" kommt im Alltag nicht
vor.
Ich meinte damit auch nicht den Namen, sondern das, was mit der
Bezeichnung gemeint ist - eben ein Fahrzeug mit Elektromotor, was
aufgrund seiner Eigenschaften rechtlich Fahrrädern gleichgestellt ist.
Das sind in Oesterreich E-Bikes, die bei 25km/h abriegeln, egal ob mit
oder ohne Kurbeln, und mit oder ohne Sitz. Die willst Du alle als
Pedelecs bezeichnen?
Nein, wieso? Ich schrieb doch: "aufgrund seiner Eigenschaften". Und dazu
gehört auch, dass es eben Kurbeln haben MUSS mit denen man das Fahrzeug
benutze können MUSS, auch wenn der Akku leer ist.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Anton Ertl
2025-01-26 18:47:42 UTC
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Post by Arno Welzel
Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Das ist aber nur euer Sprachgebrauch in Deutschland. In Österreich sagt
jeder "E-Bike" zu allen Varianten, und "Pedelec" kommt im Alltag nicht
vor.
Ich meinte damit auch nicht den Namen, sondern das, was mit der
Bezeichnung gemeint ist - eben ein Fahrzeug mit Elektromotor, was
aufgrund seiner Eigenschaften rechtlich FahrrÀdern gleichgestellt ist.
Das sind in Oesterreich E-Bikes, die bei 25km/h abriegeln, egal ob mit
oder ohne Kurbeln, und mit oder ohne Sitz. Die willst Du alle als
Pedelecs bezeichnen?
Nein, wieso? Ich schrieb doch: "aufgrund seiner Eigenschaften". Und dazu
gehört auch, dass es eben Kurbeln haben MUSS mit denen man das Fahrzeug
benutze können MUSS, auch wenn der Akku leer ist.
Das gehoert in Oesterreich nicht dazu. Da sind alle E-Bikes, die bei
25km/h abriegeln, rechtlich Fahrraedern gleichgestellt. Und nach
Deiner Definition wuerde z.B. ein Vespa-artiger E-Sitzroller, der bei
25km/h abriegelt, sich in ein Pedelec verwandeln, sobald er nach
Oesterreich kommt.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben.
Ist der Radverkehr erst separiert, diskriminiert man ihn voellig ungeniert.
Arno Welzel
2025-01-26 22:33:57 UTC
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[...]
Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Nein, wieso? Ich schrieb doch: "aufgrund seiner Eigenschaften". Und dazu
gehört auch, dass es eben Kurbeln haben MUSS mit denen man das Fahrzeug
benutze können MUSS, auch wenn der Akku leer ist.
Das gehoert in Oesterreich nicht dazu. Da sind alle E-Bikes, die bei
25km/h abriegeln, rechtlich Fahrraedern gleichgestellt. Und nach
Deiner Definition wuerde z.B. ein Vespa-artiger E-Sitzroller, der bei
25km/h abriegelt, sich in ein Pedelec verwandeln, sobald er nach
Oesterreich kommt.
Ich habe nirgends definiert, dass ein Fahrzeug als Pedelec gilt, nur
weil es bei 25 km/h abriegelt.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Marc Haber
2025-01-27 09:21:35 UTC
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Post by Arno Welzel
[...]
Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Nein, wieso? Ich schrieb doch: "aufgrund seiner Eigenschaften". Und dazu
gehört auch, dass es eben Kurbeln haben MUSS mit denen man das Fahrzeug
benutze können MUSS, auch wenn der Akku leer ist.
Das gehoert in Oesterreich nicht dazu. Da sind alle E-Bikes, die bei
25km/h abriegeln, rechtlich Fahrraedern gleichgestellt. Und nach
Deiner Definition wuerde z.B. ein Vespa-artiger E-Sitzroller, der bei
25km/h abriegelt, sich in ein Pedelec verwandeln, sobald er nach
Oesterreich kommt.
Ich habe nirgends definiert, dass ein Fahrzeug als Pedelec gilt, nur
weil es bei 25 km/h abriegelt.
Mit Herrn Ertl über elektrisch angetriebene Fahrräder zu diskutieren
ist müßig. Nutz Deine Zeit bitte für was besseres.

Grüße
Marc
--
----------------------------------------------------------------------------
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Rhein-Neckar, DE | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 6224 1600402
Anton Ertl
2025-01-27 10:08:38 UTC
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Post by Arno Welzel
[...]
Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Nein, wieso? Ich schrieb doch: "aufgrund seiner Eigenschaften". Und dazu
gehört auch, dass es eben Kurbeln haben MUSS mit denen man das Fahrzeug
benutze können MUSS, auch wenn der Akku leer ist.
Das gehoert in Oesterreich nicht dazu. Da sind alle E-Bikes, die bei
25km/h abriegeln, rechtlich Fahrraedern gleichgestellt. Und nach
Deiner Definition wuerde z.B. ein Vespa-artiger E-Sitzroller, der bei
25km/h abriegelt, sich in ein Pedelec verwandeln, sobald er nach
Oesterreich kommt.
Ich habe nirgends definiert, dass ein Fahrzeug als Pedelec gilt, nur
weil es bei 25 km/h abriegelt.
Deine Definition fuer ein Pedelec <***@mid.individual.net>
ist: "ein Fahrzeug mit Elektromotor, was aufgrund seiner Eigenschaften
rechtlich FahrrÀdern gleichgestellt ist." Die rechtliche
Gleichstellung definiert der oesterreichische Gesetzgeber wie oben
erklaert, demnach ist ein 25-km/h-Sitzroller nach Deiner Definition in
Oesterreich ein Pedelec.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben.
Ist der Radverkehr erst separiert, diskriminiert man ihn voellig ungeniert.
Karl Müller
2025-01-27 11:50:13 UTC
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Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Nein, wieso? Ich schrieb doch: "aufgrund seiner Eigenschaften". Und
dazu gehört auch, dass es eben Kurbeln haben MUSS mit denen man das
Fahrzeug benutze können MUSS, auch wenn der Akku leer ist.
Das gehoert in Oesterreich nicht dazu. Da sind alle E-Bikes, die bei
25km/h abriegeln, rechtlich Fahrraedern gleichgestellt. Und nach
Deiner Definition wuerde z.B. ein Vespa-artiger E-Sitzroller, der bei
25km/h abriegelt, sich in ein Pedelec verwandeln, sobald er nach
Oesterreich kommt.
Ich habe nirgends definiert, dass ein Fahrzeug als Pedelec gilt, nur
weil es bei 25 km/h abriegelt.
ist: "ein Fahrzeug mit Elektromotor, was aufgrund seiner Eigenschaften
rechtlich Fahrrädern gleichgestellt ist." Die rechtliche
Gleichstellung definiert der oesterreichische Gesetzgeber wie oben
erklaert, demnach ist ein 25-km/h-Sitzroller nach Deiner Definition in
Oesterreich ein Pedelec.
Für diese Gruppe relevant ist nur die Information, das es sich nicht um
ein Fahrrad handelt, egal wo auf der Welt

mfg

Karl
Karl Müller
2025-01-26 06:29:22 UTC
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Post by Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Es gibt für das, was in Deutschland "Pedelec" genannt wird (ein
reguliertes, dem Fahrrad rechtlich gleichgestelltes 25km/h-Ebike mit
Pedalen) eine definierte Fahrzeugklasse in der entsprechenden EU-weiten
Richtlinie, die auch einige weitere elektrisch angetriebene
Motorräder/-roller reguliert. Die Webseite listet für zwei dieser
Fahrzeugklassen die meisten der dafür geltenden Regularien auf.
Die Webseite verwendet den Begriff Pedelec überhaupt nicht, soweit ich
mir sie angeschaut habe, sondern spricht von einem "E-Bike mit Pedalen",
welches demnächst angeboten werden soll. Und das ist genau das, was in
Deutschland "Pedelec" genannt wird bzw. wurde. Den in der EU-Richtlinie
verwendeten Begriff für diese 25 km/h-E--Bikes kennt bzw. verwendet
nahezu niemand.
Nein, das ist dann erstmal nur ein "E-Bike mit Pedalen". Kann auch sein,
dass die Pedale lediglich statt dem Griff zur Motorsteuerung benutzt
werden, das Ding ohne Strom aber trotzdem nicht fahrbar ist, weil der
Antrieb weiterhin zu 100% durch den Motor erfolgt.
Um ein "Pedelec" sein zu dürfen, muss es schon mehr bieten, als nur
Pedale zu haben. Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich
über die Pedale möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden.
Längliche Diskussionen dazu sind IMHO überflüssig. Wenn Leute sowas
gerne nutzen, dann tun sie es halt. Den Menschen zu erklären, dass nur
rein muskelbetriebene Fahrräder das einzig Wahre sind, wird niemanden
davon abhalten, sich E-Mofas, Pedelecs, E-Scooter etc. zu kaufen.
Manch ein Troll diskutiert eben gerne über Probleme, die er für sich
konstruiert hat, damit er hier die Zeilen füllen kann

Don't feed the trolls

mfg

Karl
Wolfgang Strobl
2025-01-26 15:04:35 UTC
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Am Sat, 25 Jan 2025 22:42:35 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Es gibt für das, was in Deutschland "Pedelec" genannt wird (ein
reguliertes, dem Fahrrad rechtlich gleichgestelltes 25km/h-Ebike mit
Pedalen) eine definierte Fahrzeugklasse in der entsprechenden EU-weiten
Richtlinie, die auch einige weitere elektrisch angetriebene
Motorräder/-roller reguliert. Die Webseite listet für zwei dieser
Fahrzeugklassen die meisten der dafür geltenden Regularien auf.
Die Webseite verwendet den Begriff Pedelec überhaupt nicht, soweit ich
mir sie angeschaut habe, sondern spricht von einem "E-Bike mit Pedalen",
welches demnächst angeboten werden soll. Und das ist genau das, was in
Deutschland "Pedelec" genannt wird bzw. wurde. Den in der EU-Richtlinie
verwendeten Begriff für diese 25 km/h-E--Bikes kennt bzw. verwendet
nahezu niemand.
Nein, das ist dann erstmal nur ein "E-Bike mit Pedalen". Kann auch sein,
dass die Pedale lediglich statt dem Griff zur Motorsteuerung benutzt
werden, das Ding ohne Strom aber trotzdem nicht fahrbar ist, weil der
Antrieb weiterhin zu 100% durch den Motor erfolgt.
Möglich, aber unwahrscheinlich. Ich halte den Anbieter nicht für so
dämlich, bei der 25 km/h-Variante (B25) auf die Vorteile zu
verzichteten, die sich aus der rechtlichen Einstufung eines
Motorfahrzteugs als Fahrrad ergeben. Und sei es auch nur, indem der
Motor ohne mindestens eine Kurbelumdrehung alle Naslang seinen Betrieb
einstellt. Also genau so, wie es die allerersten Pedelec machten, um der
Form genüge zu tun. Dies umzusetzen ist trivial.

Dass es in der vorläufigen Beschreibung ohne Versicherungskennzeichen
gezeigt wird, spricht ebenfalls sehr dafür, dass es als
versicherungsfreies "Fahrrad" ohne Altersbeschränkung verkauft wird.
Dass die hierzulande als Pedelec bezeichnete Fahrzeugklasse "ohne Strom"
angetrieben werden können muss, steht in keiner mir bekannten
Verordnung.

Der Satz "Eine innovative 2-Gang-Automatikschaltung ist direkt im 250
Watt starken Motor integriert. Dadurch muss nicht mehr während der Fahrt
geschaltet werden" in der Beschreibung spricht jedoch dafür, dass
zumindest eine Art Notbetrieb "ohne Strom" möglich ist.
Post by Arno Welzel
Um ein "Pedelec" sein zu dürfen, muss es schon mehr bieten, als nur
Pedale zu haben.
Kaum ein Anbieter zitiert in einem Prospekt alle für ein Pedelec
geltenden Vorschriften.
Post by Arno Welzel
Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich
über die Pedale möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden.
Falsch.

"Anfahr- oder Schiebehilfen, die das Pedelec auch ohne Treten auf bis zu
sechs Kilometer pro Stunde beschleunigen, stehen der Einordnung als
Pedelec nicht entgegen, vgl. 63a Abs. 2 StVZO"

Ein Pedlelec ist kein Fahrrad, weil es nicht ausschließlich durch
Muskelkraft betrieben wird. Es _gilt_ lediglich als Fahrrad, wenn
gewissen Regeln eingehalten werden. Pedale muss haben, diese müssen aber
offensichtlich nicht benutzt werden. Und von einer direkten mechanischen
Kopplung ist gleich gar nicht die Rede.
Post by Arno Welzel
Längliche Diskussionen dazu sind IMHO überflüssig.
Das ist deine Meinung, die ich respektiere. Aber warum zettelst du dann
solche länglichen Diskussionen an?
Post by Arno Welzel
Wenn Leute sowas
gerne nutzen, dann tun sie es halt. Den Menschen zu erklären, dass nur
rein muskelbetriebene Fahrräder das einzig Wahre sind, wird niemanden
davon abhalten, sich E-Mofas, Pedelecs, E-Scooter etc. zu kaufen.
Warum erklärst du mir das und allen, die hier mitlesen?
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
Karl Müller
2025-01-26 15:14:10 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:42:35 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Es gibt für das, was in Deutschland "Pedelec" genannt wird (ein
reguliertes, dem Fahrrad rechtlich gleichgestelltes 25km/h-Ebike mit
Pedalen) eine definierte Fahrzeugklasse in der entsprechenden
EU-weiten Richtlinie, die auch einige weitere elektrisch angetriebene
Motorräder/-roller reguliert. Die Webseite listet für zwei dieser
Fahrzeugklassen die meisten der dafür geltenden Regularien auf.
Die Webseite verwendet den Begriff Pedelec überhaupt nicht, soweit ich
mir sie angeschaut habe, sondern spricht von einem "E-Bike mit Pedalen",
welches demnächst angeboten werden soll. Und das ist genau das, was
in Deutschland "Pedelec" genannt wird bzw. wurde. Den in der
EU-Richtlinie verwendeten Begriff für diese 25 km/h-E--Bikes kennt
bzw. verwendet nahezu niemand.
Nein, das ist dann erstmal nur ein "E-Bike mit Pedalen". Kann auch sein,
dass die Pedale lediglich statt dem Griff zur Motorsteuerung benutzt
werden, das Ding ohne Strom aber trotzdem nicht fahrbar ist, weil der
Antrieb weiterhin zu 100% durch den Motor erfolgt.
Möglich, aber unwahrscheinlich. Ich halte den Anbieter nicht für so
dämlich, bei der 25 km/h-Variante (B25) auf die Vorteile zu
verzichteten, die sich aus der rechtlichen Einstufung eines
Motorfahrzteugs als Fahrrad ergeben. Und sei es auch nur, indem der
Motor ohne mindestens eine Kurbelumdrehung alle Naslang seinen Betrieb
einstellt. Also genau so, wie es die allerersten Pedelec machten, um der
Form genüge zu tun. Dies umzusetzen ist trivial.
Dass es in der vorläufigen Beschreibung ohne Versicherungskennzeichen
gezeigt wird, spricht ebenfalls sehr dafür, dass es als
versicherungsfreies "Fahrrad" ohne Altersbeschränkung verkauft wird.
Dass die hierzulande als Pedelec bezeichnete Fahrzeugklasse "ohne Strom"
angetrieben werden können muss, steht in keiner mir bekannten
Verordnung.
Der Satz "Eine innovative 2-Gang-Automatikschaltung ist direkt im 250
Watt starken Motor integriert. Dadurch muss nicht mehr während der Fahrt
geschaltet werden" in der Beschreibung spricht jedoch dafür, dass
zumindest eine Art Notbetrieb "ohne Strom" möglich ist.
Post by Arno Welzel
Um ein "Pedelec" sein zu dürfen, muss es schon mehr bieten, als nur
Pedale zu haben.
Kaum ein Anbieter zitiert in einem Prospekt alle für ein Pedelec
geltenden Vorschriften.
Post by Arno Welzel
Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich über die Pedale
möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung verwendet werden.
Falsch.
"Anfahr- oder Schiebehilfen, die das Pedelec auch ohne Treten auf bis zu
sechs Kilometer pro Stunde beschleunigen, stehen der Einordnung als
Pedelec nicht entgegen, vgl. 63a Abs. 2 StVZO"
Ein Pedlelec ist kein Fahrrad, weil es nicht ausschließlich durch
Muskelkraft betrieben wird. Es _gilt_ lediglich als Fahrrad, wenn
gewissen Regeln eingehalten werden. Pedale muss haben, diese müssen aber
offensichtlich nicht benutzt werden. Und von einer direkten mechanischen
Kopplung ist gleich gar nicht die Rede.
Post by Arno Welzel
Längliche Diskussionen dazu sind IMHO überflüssig.
Das ist deine Meinung, die ich respektiere. Aber warum zettelst du dann
solche länglichen Diskussionen an?
Post by Arno Welzel
Wenn Leute sowas gerne nutzen, dann tun sie es halt. Den Menschen zu
erklären, dass nur rein muskelbetriebene Fahrräder das einzig Wahre
sind, wird niemanden davon abhalten, sich E-Mofas, Pedelecs, E-Scooter
etc. zu kaufen.
Warum erklärst du mir das und allen, die hier mitlesen?
Na weil er vermutlich davon ausgeht, das Du das noch nicht verstanden
hast. Wiederholung kann für Einzelne durchaus nützlich sein wenn sie denn
lernwillig sind

mfg

Karl
Arno Welzel
2025-01-26 17:49:35 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:42:35 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich
über die Pedale möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden.
Falsch.
Nein, richtig.
Post by Wolfgang Strobl
"Anfahr- oder Schiebehilfen, die das Pedelec auch ohne Treten auf bis zu
sechs Kilometer pro Stunde beschleunigen, stehen der Einordnung als
Pedelec nicht entgegen, vgl. 63a Abs. 2 StVZO"
Auch dann muss man das Ding weiterhin auch ohne Motor fahren können,
auch beim Anfahren.
Post by Wolfgang Strobl
Ein Pedlelec ist kein Fahrrad, weil es nicht ausschließlich durch
Muskelkraft betrieben wird. Es _gilt_ lediglich als Fahrrad, wenn
gewissen Regeln eingehalten werden. Pedale muss haben, diese müssen aber
offensichtlich nicht benutzt werden. Und von einer direkten mechanischen
Kopplung ist gleich gar nicht die Rede.
Es *kann* aber auch nur mit Muskelkraft betrieben werden - auch zu mehr,
als nur in Schrittgeschwindigkeit notfallmäßig damit zu fahren.
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Längliche Diskussionen dazu sind IMHO überflüssig.
Das ist deine Meinung, die ich respektiere. Aber warum zettelst du dann
solche länglichen Diskussionen an?
Wieso ich? Du hast damit angefangen. Der ganze Thread existiert nur
wegen Dir.
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Wenn Leute sowas
gerne nutzen, dann tun sie es halt. Den Menschen zu erklären, dass nur
rein muskelbetriebene Fahrräder das einzig Wahre sind, wird niemanden
davon abhalten, sich E-Mofas, Pedelecs, E-Scooter etc. zu kaufen.
Warum erklärst du mir das und allen, die hier mitlesen?
Weil ich daran zweifele, dass Dir und manchen Anderen hier das in
letzter Konsequenz bewusst ist.

Was hier in der Newsgroup diskutiert wird, hat für die reale
Verkehrspolitik exakt NULL Bedeutung!
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Wolfgang Strobl
2025-01-29 07:39:41 UTC
Permalink
Am Sun, 26 Jan 2025 18:49:35 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:42:35 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich
über die Pedale möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden.
Falsch.
Nein, richtig.
Post by Wolfgang Strobl
"Anfahr- oder Schiebehilfen, die das Pedelec auch ohne Treten auf bis zu
sechs Kilometer pro Stunde beschleunigen, stehen der Einordnung als
Pedelec nicht entgegen, vgl. 63a Abs. 2 StVZO"
Auch dann muss man das Ding weiterhin auch ohne Motor fahren können,
auch beim Anfahren.
Wo steht das? Und selbst wenn, woraus leitest du ab, dass dafür eine
mechanische Kopplung erforderlich ist? Mag sein, dass diese der
einfachste und billigste Weg und deshalb beliebt ist, jedoch sehe ich
keine Rechtsgrundlage dafür.
--
Thank you for observing all safety precautions
Karl Müller
2025-01-29 08:25:36 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 26 Jan 2025 18:49:35 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:42:35 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich über die Pedale
möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung verwendet
werden.
Falsch.
Nein, richtig.
Post by Wolfgang Strobl
"Anfahr- oder Schiebehilfen, die das Pedelec auch ohne Treten auf bis
zu sechs Kilometer pro Stunde beschleunigen, stehen der Einordnung als
Pedelec nicht entgegen, vgl. 63a Abs. 2 StVZO"
Auch dann muss man das Ding weiterhin auch ohne Motor fahren können,
auch beim Anfahren.
Wo steht das? Und selbst wenn, woraus leitest du ab, dass dafür eine
mechanische Kopplung erforderlich ist? Mag sein, dass diese der
einfachste und billigste Weg und deshalb beliebt ist, jedoch sehe ich
keine Rechtsgrundlage dafür.
Was hat das mit Fahrrädern zu tun?

Don't feed the trolls

mfg

Karl
Arno Welzel
2025-02-02 08:58:21 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 26 Jan 2025 18:49:35 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:42:35 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich
über die Pedale möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden.
Falsch.
Nein, richtig.
Post by Wolfgang Strobl
"Anfahr- oder Schiebehilfen, die das Pedelec auch ohne Treten auf bis zu
sechs Kilometer pro Stunde beschleunigen, stehen der Einordnung als
Pedelec nicht entgegen, vgl. 63a Abs. 2 StVZO"
Auch dann muss man das Ding weiterhin auch ohne Motor fahren können,
auch beim Anfahren.
Wo steht das? Und selbst wenn, woraus leitest du ab, dass dafür eine
mechanische Kopplung erforderlich ist? Mag sein, dass diese der
einfachste und billigste Weg und deshalb beliebt ist, jedoch sehe ich
keine Rechtsgrundlage dafür.
§63 StVO

"(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das
ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit
Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird."

Absatz 2 erlaubt nur *zusätzlich* auch Motorunterstützung und die auch
ohne aktive Muskelkraft bis maximal 6 km/h. Aber die Möglichkeit des
Antriebs *ausschließlich* durch Muskelkraft ist die Basis.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Anton Ertl
2025-02-02 15:46:04 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 26 Jan 2025 18:49:35 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:42:35 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich
Ìber die Pedale möglich sein und ein Motor darf nur als UnterstÌtzung
verwendet werden.
...
§63 StVO
"(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei RÀdern, das
ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit
Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird."
Absatz 2 erlaubt nur *zusÀtzlich* auch MotorunterstÌtzung und die auch
ohne aktive Muskelkraft bis maximal 6 km/h. Aber die Möglichkeit des
Antriebs *ausschließlich* durch Muskelkraft ist die Basis.
Also ich sehe in Absatz 1 nichts, was den von mir angedachte
kurbelelektrischen Antrieb (Kurbeln-Generator-Strom-Elektromotor)
verbietet; Deine Behauptung "ein Motor darf nur als UnterstÃŒtzung
verwendet werden" ist aus der Luft gegriffen. Dass man so einen
Antrieb in einem Fahrrad wohl nicht haben will, ist klar, aber zum
Erfuellen der deutschen Regeln fuer E-Bikes wuerde es schon gehen.

Tatsaechlich kann ich mir vorstellen, dass so ein Verfahren eine
bessere Fahrradsimulation bietet als bisherige E-Bikes mit
Radnabenmotoren.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben.
Ist der Radverkehr erst separiert, diskriminiert man ihn voellig ungeniert.
Karl Müller
2025-02-02 16:18:16 UTC
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Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 26 Jan 2025 18:49:35 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:42:35 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich über die Pedale
möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung verwendet
werden.
...
Post by Arno Welzel
§63 StVO
"(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das
ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit
Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird."
Absatz 2 erlaubt nur *zusätzlich* auch Motorunterstützung und die auch
ohne aktive Muskelkraft bis maximal 6 km/h. Aber die Möglichkeit des
Antriebs *ausschließlich* durch Muskelkraft ist die Basis.
Also ich sehe in Absatz 1 nichts, was den von mir angedachte
kurbelelektrischen Antrieb (Kurbeln-Generator-Strom-Elektromotor)
verbietet; Deine Behauptung "ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden" ist aus der Luft gegriffen. Dass man so einen Antrieb
in einem Fahrrad wohl nicht haben will, ist klar, aber zum Erfuellen der
deutschen Regeln fuer E-Bikes wuerde es schon gehen.
Ok, ist zwar etwas weltfremd aber grundsätzlich machbar da die
Energiequelle die Muskelkraft ist
Post by Anton Ertl
Tatsaechlich kann ich mir vorstellen, dass so ein Verfahren eine bessere
Fahrradsimulation bietet als bisherige E-Bikes mit Radnabenmotoren.
Also der Kreis der Interessenten dürfte äußerst dürftig sein - die, die
ein E-Bike möchten wollen keine Fahrradsimulation und die, die eine
Fahrradsimulation möchten, die wollen kein E-Bike

Andererseits, jeder Jeck ist anders und es gibt soetwas vielleicht schon
irgendwo

mfg

Karl
Ralf Stein-Cadenbach
2025-02-03 09:11:16 UTC
Permalink
Post by Karl Müller
Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 26 Jan 2025 18:49:35 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:42:35 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich über die Pedale
möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung verwendet
werden.
...
Post by Arno Welzel
§63 StVO
"(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das
ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit
Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird."
Absatz 2 erlaubt nur *zusätzlich* auch Motorunterstützung und die auch
ohne aktive Muskelkraft bis maximal 6 km/h. Aber die Möglichkeit des
Antriebs *ausschließlich* durch Muskelkraft ist die Basis.
Also ich sehe in Absatz 1 nichts, was den von mir angedachte
kurbelelektrischen Antrieb (Kurbeln-Generator-Strom-Elektromotor)
verbietet; Deine Behauptung "ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden" ist aus der Luft gegriffen. Dass man so einen Antrieb
in einem Fahrrad wohl nicht haben will, ist klar, aber zum Erfuellen der
deutschen Regeln fuer E-Bikes wuerde es schon gehen.
Ok, ist zwar etwas weltfremd aber grundsätzlich machbar da die
Energiequelle die Muskelkraft ist
Post by Anton Ertl
Tatsaechlich kann ich mir vorstellen, dass so ein Verfahren eine bessere
Fahrradsimulation bietet als bisherige E-Bikes mit Radnabenmotoren.
Also der Kreis der Interessenten dürfte äußerst dürftig sein - die, die
ein E-Bike möchten wollen keine Fahrradsimulation und die, die eine
Fahrradsimulation möchten, die wollen kein E-Bike
Andererseits, jeder Jeck ist anders und es gibt soetwas vielleicht schon
irgendwo
Als Motorrad gibt es das schon länger

https://www.erockit.de/ueber/

Für das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar, wenn
die Akkukapazität weiter steigt und die größeren Energieverluste der
Eigenleistung aufgefangen werden können. Ein kettenloses "Fahrrad" mit
Nabenmotor hätte durchaus seinen Reiz.

Ralf
Juergen
2025-02-03 09:27:37 UTC
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Am Mon, 3 Feb 2025 10:11:16 +0100 schrieb Ralf Stein-Cadenbach
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Post by Karl Müller
Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 26 Jan 2025 18:49:35 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:42:35 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich über die Pedale
möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung verwendet
werden.
...
Post by Arno Welzel
§63 StVO
"(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das
ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit
Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird."
Absatz 2 erlaubt nur *zusätzlich* auch Motorunterstützung und die auch
ohne aktive Muskelkraft bis maximal 6 km/h. Aber die Möglichkeit des
Antriebs *ausschließlich* durch Muskelkraft ist die Basis.
Also ich sehe in Absatz 1 nichts, was den von mir angedachte
kurbelelektrischen Antrieb (Kurbeln-Generator-Strom-Elektromotor)
verbietet; Deine Behauptung "ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden" ist aus der Luft gegriffen. Dass man so einen Antrieb
in einem Fahrrad wohl nicht haben will, ist klar, aber zum Erfuellen der
deutschen Regeln fuer E-Bikes wuerde es schon gehen.
Ok, ist zwar etwas weltfremd aber grundsätzlich machbar da die
Energiequelle die Muskelkraft ist
Post by Anton Ertl
Tatsaechlich kann ich mir vorstellen, dass so ein Verfahren eine bessere
Fahrradsimulation bietet als bisherige E-Bikes mit Radnabenmotoren.
Also der Kreis der Interessenten dürfte äußerst dürftig sein - die, die
ein E-Bike möchten wollen keine Fahrradsimulation und die, die eine
Fahrradsimulation möchten, die wollen kein E-Bike
Andererseits, jeder Jeck ist anders und es gibt soetwas vielleicht schon
irgendwo
Als Motorrad gibt es das schon länger
https://www.erockit.de/ueber/
Für das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar, wenn
die Akkukapazität weiter steigt und die größeren Energieverluste der
Eigenleistung aufgefangen werden können. Ein kettenloses "Fahrrad" mit
Nabenmotor hätte durchaus seinen Reiz.
Die Frage ist, wie schwer das dann wird. Immerhin braucht man zum Motor
auch noch einen Generator, der je nach Anspruch (soll ohne Strom aus der
Batterie einen Berg hochfahren können) im Bereich 300 Watt erzeugen
kann.
Karl Müller
2025-02-03 11:38:07 UTC
Permalink
Post by Juergen
Am Mon, 3 Feb 2025 10:11:16 +0100 schrieb Ralf Stein-Cadenbach
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Post by Karl Müller
Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 26 Jan 2025 18:49:35 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:42:35 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich über die
Pedale möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden.
...
Post by Arno Welzel
§63 StVO
"(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das
ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen
mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird."
Absatz 2 erlaubt nur *zusätzlich* auch Motorunterstützung und die
auch ohne aktive Muskelkraft bis maximal 6 km/h. Aber die
Möglichkeit des Antriebs *ausschließlich* durch Muskelkraft ist die
Basis.
Also ich sehe in Absatz 1 nichts, was den von mir angedachte
kurbelelektrischen Antrieb (Kurbeln-Generator-Strom-Elektromotor)
verbietet; Deine Behauptung "ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden" ist aus der Luft gegriffen. Dass man so einen
Antrieb in einem Fahrrad wohl nicht haben will, ist klar, aber zum
Erfuellen der deutschen Regeln fuer E-Bikes wuerde es schon gehen.
Ok, ist zwar etwas weltfremd aber grundsätzlich machbar da die
Energiequelle die Muskelkraft ist
Post by Anton Ertl
Tatsaechlich kann ich mir vorstellen, dass so ein Verfahren eine
bessere Fahrradsimulation bietet als bisherige E-Bikes mit
Radnabenmotoren.
Also der Kreis der Interessenten dürfte äußerst dürftig sein - die,
die ein E-Bike möchten wollen keine Fahrradsimulation und die, die
eine Fahrradsimulation möchten, die wollen kein E-Bike
Andererseits, jeder Jeck ist anders und es gibt soetwas vielleicht
schon irgendwo
Als Motorrad gibt es das schon länger
https://www.erockit.de/ueber/
Für das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar, wenn
die Akkukapazität weiter steigt und die größeren Energieverluste der
Eigenleistung aufgefangen werden können. Ein kettenloses "Fahrrad" mit
Nabenmotor hätte durchaus seinen Reiz.
Die Frage ist, wie schwer das dann wird. Immerhin braucht man zum Motor
auch noch einen Generator, der je nach Anspruch (soll ohne Strom aus der
Batterie einen Berg hochfahren können) im Bereich 300 Watt erzeugen
kann.
Also ein guter Profi-Tour-de-France-Teilnehmer sollte 300 Watt locker
aufbringen um den Akku zu laden + 100W für die Ebene als Antrieb. Wenn er
lange genug in der Ebene fährt kann er den Akku halbwegs füllen und dann
mit 600W++ den Berg hoch. Allerdigns das Gewicht des Fahrzeugs+Fahrer
sollte man nicht unterschätzen. Und ob die Kollegen auf den 6,8kg-
Fahrrädern in der Ebene ihm nicht zu weit wegziehen ist die Frage...

mfg

Karl
Anton Ertl
2025-02-04 09:16:14 UTC
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Post by Juergen
Am Mon, 3 Feb 2025 10:11:16 +0100 schrieb Ralf Stein-Cadenbach
Post by Anton Ertl
Also ich sehe in Absatz 1 nichts, was den von mir angedachte
kurbelelektrischen Antrieb (Kurbeln-Generator-Strom-Elektromotor)
verbietet; Deine Behauptung "ein Motor darf nur als UnterstÃŒtzung
verwendet werden" ist aus der Luft gegriffen. Dass man so einen Antrieb
in einem Fahrrad wohl nicht haben will, ist klar, aber zum Erfuellen der
deutschen Regeln fuer E-Bikes wuerde es schon gehen.
...
Post by Juergen
FÃŒr das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar, wenn
die AkkukapazitÀt weiter steigt und die größeren Energieverluste der
Eigenleistung aufgefangen werden können.
Ob jetzt von den, sagen wir, 150W, die am angetriebenen Rad
(bzw. Raedern) fuer 25km/h geleistet werden, aus den 44W
Muskelleistung, die der Fahrer dazu beitraegt (150W/3.4, oder war's
vielleicht sogar 150W/(3.4+1)=34W?), jetzt bei einem Nabenmotor ohne
Kettenverluste und 95% Wirkungsgrad der Kettenuebertragung der
Muskelleistng 150W-44W*0.95=108W aus dem Akku kommen, oder bei, sagen
wir 85% Wirkungsgrad des kurbelelektrischen Systems
150W-44W*0.85=113W, macht fuer den Akku nicht viel Unterschied. Ist
die Reichweite halt noch etwas geringer oder das Gewicht des Akkus
noch etwas hoeher.

Tatsaechlich geht bei den bei E-Bikes beliebten Mittelmotoren ja auch
einiges der Akkuleistung ueber die Kettenuebertragung verloren; wenn
wir z.B. annehmen, dass im Getriebe im Mittelmotor gar nichts von der
Muskelkraft verlorengeht, ergeben 150W am Hinterrad 158W an der
Antriebswelle (vorderes Ritzel) und damit 158W-44W=114W Akkuleistung,
also mehr als beim von mir angenommenen kurbelelektrischen E-Bike.
Weiters ist beim kurbelelektrischen E-Bike noch etwas Rekuperation
moeglich, die beim Mittelmotor nicht geht.
Post by Juergen
Die Frage ist, wie schwer das dann wird. Immerhin braucht man zum Motor
auch noch einen Generator, der je nach Anspruch (soll ohne Strom aus der
Batterie einen Berg hochfahren können) im Bereich 300 Watt erzeugen
kann.
Ich denke, ein Generator fuer 50W reicht. Mehr leisten die Fahrer
ohenhin nicht dauerhaft (bzw. die, die mehr leisten, sind halt keine
Kundschaft fuer so ein E-Bike, und fuer die meisten anderen E-Bikes).
Was die 300W betrifft: dauerhaft 300W erreichen nur extrem sportliche
Fahrer (WIMRE ist selbst Christian Barthel in der Dauerleistung
darunter geblieben). Was der Generator aber koennen sollte:
kurzfristige Leistungsspitzen (Anfahren, kurze Steigungen)
uebertragen. Aber ich denke, das ist mit einer Uebersetzung ohne
hohes Gewicht moeglich; klar ist die Uebersetzung nicht gut fuer den
Wirkungsgrad, aber der ist, wie oben beschrieben, nicht so wichtig.

Worauf man auch noch achten muss, ist, dass der Generator nicht kaputt
geht, wenn zuviel Tretleistung ankommt. Ich vermute einmal (bin kein
E-Techniker), die Gefahr dabei ist Ueberhitzung; kurze
Leistungsspitzen waeren da kein Problem, wenn jemand bei warmen Wetter
dauerhaft 100W leistet und der Motor dadurch temperaturmaessig in den
roten Bereich kommt, muesste das System die Leistungsaufnahme durch
den Generator reduzieren oder ganz abschalten, halt schoen
kontinuierlich, damit der Fahrer nicht ploetzlich in's Leere tritt.

Vorteil so eines Systems waere das einfache Zusammenklappen (wobei die
Frage ist, ob man ein Zweirad mit ueber 20kg ueberhaupt fuer die
Zwecke verwenden will, fuer die Falt- und Klappraeder entwickelt
wurden) und die Rekuperation, die es bei Fahrradsimulatoren mit
Mittelmotor nicht gibt, bzw. die bessere Fahrradsimulation im
Vergleich zu E-Bikes mit Radnabenmotor. Nachteil sind dabei wohl die
hoeheren Kosten und vielleicht auch das hoehere Gewicht.

Warum gibt's das noch nicht? Siehe Nachteile.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben.
Ist der Radverkehr erst separiert, diskriminiert man ihn voellig ungeniert.
Olaf Schultz
2025-02-04 16:30:42 UTC
Permalink
Am 04.02.25 um 10:16 schrieb Anton Ertl:
...
Post by Anton Ertl
Warum gibt's das noch nicht? Siehe Nachteile.
Gibt/Gab es, Willste nicht fahren.

Mando Footloose

man träge Masse... Biopace xy waren dagegen alle rundester Tritt.
Selbst bei einem 2-stufigen Planetengetriebe, i=16 (ungefähr) und ca.
90% Wirkungsgrad (Generatorteil)

Mit auch ein Grund, warum ich die SON-Quelle von Riemenatrieb mit
"dicker" Riemenscheibe vom Drehstrommotor mit FU doch nicht auf
"Akkuschrauber und Direkantrieb" umgerüstet habe... die fehlende träge
Masse fehlt halt und es ratter mit dem Spiel in Drehrichtung doch erheblich.

Das ist ja auch der Grund, warum die EVUs noch froh über die ganzen
konventionelle Kraftwerke im Netz froh sind... die träge Masse der
Turbinen-Generatorsätze stabilisieren das Netz doch erheblich kurzfristig.

Viele Grüße,

Olaf
Andreas Oehler
2025-02-04 17:09:07 UTC
Permalink
Tue, 04 Feb 2025 09:16:14 GMT, Anton Ertl:

[Serien-Hybrid-Antrieb]
Post by Anton Ertl
Ich denke, ein Generator fuer 50W reicht. Mehr leisten die Fahrer
ohenhin nicht dauerhaft (bzw. die, die mehr leisten, sind halt keine
Kundschaft fuer so ein E-Bike, und fuer die meisten anderen E-Bikes).
Die meisten Lösungen mit Tretgenerator fühlen sich unangenehm an. Bei
schlichteren Systemen wie dem Mando Footloose oder dem Pendix-Generator
fällt das Drehmoment bei steigender Kurbeldrehzahl bald steil ab. Ohnehin
ist das Drehmoment so gering, dass man gefühlt "ins Leere" tritt, wenn man
meint ernsthaft Muskelkraft zugeben zu wollen.

Auf der letzten Eurobike gab es aber einige Generator-Motor-Systeme, die
sich fast wie Kette und Schaltung anfühlten - das waren aber eher
Forschungs-Prototypen. Deren Ziel war die Anwendung an komplexen, großen
Mehrspur-Lastenrädern, wo eine Verbindung per Kette und ein Differenzial
schwierig unterzubringen ist. Gerade wenn man zwischen den Hinterrädern
ultra-tief eine Europalette oder riesige Box unterbringen will, kann ich
den Wunsch nach einer rein elektrischen Verbindung zum Antrieb
nachvollziehen. Mit "Fahrrad" im klassischen Sinn hat das aber nicht mehr
viel zu tun.

Andreas
Ulf_Kutzner
2025-02-03 09:35:55 UTC
Permalink
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Für das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar, wenn
die Akkukapazität weiter steigt und die größeren Energieverluste der
Eigenleistung aufgefangen werden können. Ein kettenloses "Fahrrad" mit
Nabenmotor hätte durchaus seinen Reiz.
Und es könnte jemand auf die Idee kommen,
da ergänzend Kondensatoren zu verbauen.

Gruß, ULF
Karl Müller
2025-02-03 11:41:27 UTC
Permalink
Post by Ulf_Kutzner
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Für das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar,
wenn die Akkukapazität weiter steigt und die größeren Energieverluste
der Eigenleistung aufgefangen werden können. Ein kettenloses "Fahrrad"
mit Nabenmotor hätte durchaus seinen Reiz.
Und es könnte jemand auf die Idee kommen,
da ergänzend Kondensatoren zu verbauen.
Das könnte durchaus interessant sein es mal mit Riesen-Kondensatoren zu
versuchen. Mal schauen wie sich diese Kondensatoren bezüglich der
Energiedichte so gegen Akku verhalten

mfg

Karl

P.S.: was man natürlich nicht unterschätzen darf ist der Gewichtsanteil
von Generator+Motor+Steuerelektronik. Die wollen alle ihren Anteil am
Energieverbrauch. Das Perpetuum-Mobile wird es wohl nicht werden
Marc Haber
2025-02-03 11:50:46 UTC
Permalink
Post by Ulf_Kutzner
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Für das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar, wenn
die Akkukapazität weiter steigt und die größeren Energieverluste der
Eigenleistung aufgefangen werden können. Ein kettenloses "Fahrrad" mit
Nabenmotor hätte durchaus seinen Reiz.
Und es könnte jemand auf die Idee kommen,
da ergänzend Kondensatoren zu verbauen.
Ich glaube, die Weiterentwicklung der Batterietechnik hat die
Kondensatoren an dieser Stelle überholt. Selbst an den Stellen, wo man
vor 15 Jahren an Kondensatortechnik gedacht hatte (wie z.B. am
Neuenheimer Feld in Heidelberg¹ oder im Englischen Garten in München)
würde man heute Batterietriebwagen einsetzen die sich zwischendrin am
Fahrdraht wieder aufladen.

Grüße
Marc

¹ da hatten die Physiker zuerst gegen die Fahrleitung opponiert und
dann, nachdem die Fahrzeuge beschafft waren die ohne Fahrleitung an
den empfindlichen Meßinstrumenten vorbeigekommen wären die
Erschütterungen als weiteren Grund gegen die Straßenbahn im Uni-Campus
entdeckt
--
----------------------------------------------------------------------------
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Rhein-Neckar, DE | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 6224 1600402
Ulf_Kutzner
2025-02-03 18:04:33 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Ulf_Kutzner
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Für das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar, wenn
die Akkukapazität weiter steigt und die größeren Energieverluste der
Eigenleistung aufgefangen werden können. Ein kettenloses "Fahrrad" mit
Nabenmotor hätte durchaus seinen Reiz.
Und es könnte jemand auf die Idee kommen,
da ergänzend Kondensatoren zu verbauen.
Ich glaube, die Weiterentwicklung der Batterietechnik hat die
Kondensatoren an dieser Stelle überholt. Selbst an den Stellen, wo man
vor 15 Jahren an Kondensatortechnik gedacht hatte (wie z.B. am
Neuenheimer Feld in Heidelberg¹ oder im Englischen Garten in München)
würde man heute Batterietriebwagen einsetzen die sich zwischendrin am
Fahrdraht wieder aufladen.
Man kann das eine tun und muß das andere,
bei dem die technische Entwicklung auch
nicht stehengeblieben ist, nicht lassen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Superkondensator#Energier%C3%BCckgewinnung
Post by Marc Haber
¹ da hatten die Physiker zuerst gegen die Fahrleitung opponiert und
dann, nachdem die Fahrzeuge beschafft waren die ohne Fahrleitung an
den empfindlichen Meßinstrumenten vorbeigekommen wären die
Erschütterungen als weiteren Grund gegen die Straßenbahn im Uni-Campus
entdeckt
Was meinst Du, warum die Straßenbahn
bei uns zwischen Universität und Hochschule
einen riesigen Schlenker fährt?

Schnellere Buslinien wurden massiv ausgedünnt
oder ganz abgeschafft, auch für baubedingtes
Nichtverkehren der Straßenbahn.
Karl Müller
2025-02-03 11:34:45 UTC
Permalink
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Post by Karl Müller
Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 26 Jan 2025 18:49:35 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:42:35 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Insbesondere *muss* der Antrieb auch ausschließlich über die
Pedale möglich sein und ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden.
...
Post by Arno Welzel
§63 StVO
"(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das
ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen
mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird."
Absatz 2 erlaubt nur *zusätzlich* auch Motorunterstützung und die
auch ohne aktive Muskelkraft bis maximal 6 km/h. Aber die Möglichkeit
des Antriebs *ausschließlich* durch Muskelkraft ist die Basis.
Also ich sehe in Absatz 1 nichts, was den von mir angedachte
kurbelelektrischen Antrieb (Kurbeln-Generator-Strom-Elektromotor)
verbietet; Deine Behauptung "ein Motor darf nur als Unterstützung
verwendet werden" ist aus der Luft gegriffen. Dass man so einen
Antrieb in einem Fahrrad wohl nicht haben will, ist klar, aber zum
Erfuellen der deutschen Regeln fuer E-Bikes wuerde es schon gehen.
Ok, ist zwar etwas weltfremd aber grundsätzlich machbar da die
Energiequelle die Muskelkraft ist
Post by Anton Ertl
Tatsaechlich kann ich mir vorstellen, dass so ein Verfahren eine
bessere Fahrradsimulation bietet als bisherige E-Bikes mit
Radnabenmotoren.
Also der Kreis der Interessenten dürfte äußerst dürftig sein - die, die
ein E-Bike möchten wollen keine Fahrradsimulation und die, die eine
Fahrradsimulation möchten, die wollen kein E-Bike
Andererseits, jeder Jeck ist anders und es gibt soetwas vielleicht
schon irgendwo
Als Motorrad gibt es das schon länger
https://www.erockit.de/ueber/
Das ist aber nicht das Konzept, das ich meine:

Vorraussetzung ist die komplette Energieversorgung aus der Muskelkraft der
auf dem Fahrzeug befindlichen Person. D.h. am Anfang einen nahezu
ungeladenen Akku der während der Fahrt durch die Muskelkraft des Fahrers
aufgeladen wird (Hybrid-Konzept / [Elektro]+[Muskelkraft der beförderten
Person])

Wäre interessant ob man mit so einem Konzept schneller oder entspannter
unterwegs wäre
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Für das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar, wenn
die Akkukapazität weiter steigt und die größeren Energieverluste der
Eigenleistung aufgefangen werden können. Ein kettenloses "Fahrrad" mit
Nabenmotor hätte durchaus seinen Reiz.
Nochmal, ein solches Hybrid-Fahrrad hätte keinerlei Anschlußmöglichkeiten
für das Laden eines Akku, der allerdings durchaus vorhanden sein könnte.

Und Akku-Tausch geht natürlich auch nicht :-)

Wo gibt es so etwas zum Ausprobieren?

mfg

Karl
Arno Welzel
2025-02-03 13:52:34 UTC
Permalink
Karl Müller, 2025-02-03 12:34:

[...]
Post by Karl Müller
Nochmal, ein solches Hybrid-Fahrrad hätte keinerlei Anschlußmöglichkeiten
für das Laden eines Akku, der allerdings durchaus vorhanden sein könnte.
Und Akku-Tausch geht natürlich auch nicht :-)
Wo gibt es so etwas zum Ausprobieren?
<https://www.elektrofahrrad24.de/blog/e-bike-pi-pop-superkondensator>
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Karl Müller
2025-02-03 16:39:35 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Karl Müller
Nochmal, ein solches Hybrid-Fahrrad hätte keinerlei
Anschlußmöglichkeiten für das Laden eines Akku, der allerdings durchaus
vorhanden sein könnte.
Und Akku-Tausch geht natürlich auch nicht :-)
Wo gibt es so etwas zum Ausprobieren?
<https://www.elektrofahrrad24.de/blog/e-bike-pi-pop-superkondensator>
Liest sich interessant - allerdings ein Leergewicht von 21,7 kg dürfte
nicht der Weisheit letzter Schluss sein

Da bleibe ich besser bei der bewährten Methode bei der Abfahrt etwas mehr
Energie einzusetzen als nötig um dann am nächsten Anstieg möglichst viel
davon wieder zurück zu bekommen. Also sozusagen einen mechanischen
Kondensator ohne Nebenwirkungen (außer vielleicht etwas Muskelkater,
zumindest zu Beginn der Saison)

mfg

Karl
Arno Welzel
2025-02-03 13:50:12 UTC
Permalink
[...]
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Post by Karl Müller
Also der Kreis der Interessenten dürfte äußerst dürftig sein - die, die
ein E-Bike möchten wollen keine Fahrradsimulation und die, die eine
Fahrradsimulation möchten, die wollen kein E-Bike
Andererseits, jeder Jeck ist anders und es gibt soetwas vielleicht schon
irgendwo
Als Motorrad gibt es das schon länger
https://www.erockit.de/ueber/
Nö - das ist einfach nur ein E-Motorrad, wo die Pedale lediglich bewegt
werden müssen, um zu fahren. Komplett ohne Akku oder mit leerem fährt
das Ding nicht.
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Für das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar, wenn
die Akkukapazität weiter steigt und die größeren Energieverluste der
Eigenleistung aufgefangen werden können. Ein kettenloses "Fahrrad" mit
Nabenmotor hätte durchaus seinen Reiz.
Eher nicht - da der Weg vom Generator zu Motor zwangsläufig Verluste mit
sich bringt, die vom fahrenden Menschen selber aufgewendet werden müssen.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Ralf Stein-Cadenbach
2025-02-03 16:51:25 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Post by Karl Müller
Also der Kreis der Interessenten dürfte äußerst dürftig sein - die, die
ein E-Bike möchten wollen keine Fahrradsimulation und die, die eine
Fahrradsimulation möchten, die wollen kein E-Bike
Andererseits, jeder Jeck ist anders und es gibt soetwas vielleicht schon
irgendwo
Als Motorrad gibt es das schon länger
https://www.erockit.de/ueber/
Nö - das ist einfach nur ein E-Motorrad, wo die Pedale lediglich bewegt
werden müssen, um zu fahren. Komplett ohne Akku oder mit leerem fährt
das Ding nicht.
Es sit nicht ganz klar, ob es sich hier nur um eine rotierendes Gaspedal
handelt oder tatsächlich eine Drehmoment verlangt wird
Post by Arno Welzel
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Für das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar, wenn
die Akkukapazität weiter steigt und die größeren Energieverluste der
Eigenleistung aufgefangen werden können. Ein kettenloses "Fahrrad" mit
Nabenmotor hätte durchaus seinen Reiz.
Eher nicht - da der Weg vom Generator zu Motor zwangsläufig Verluste mit
sich bringt, die vom fahrenden Menschen selber aufgewendet werden müssen.
Ich ging von einem normale Pedelec aus, dessen Leistung sich aus der
Akku-Leistung und der menschlichen Lesitung zusammensetzt. Letztere hat
gleichzeitig die Steuerfunktion für die elektrische Leistungsaufnahme.
Mit einer elektrischen Welle statt der mechanischen gäbe es natürlich
größere Verlsute, die aber nciht ins Gewicht fallen, wenn die größte
Leistung aus dem Akku kommt.
Verständlich?

Ralf
Anton Ertl
2025-02-04 09:04:53 UTC
Permalink
FÃŒr das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar, wenn
die AkkukapazitÀt weiter steigt und die größeren Energieverluste der
Eigenleistung aufgefangen werden können. Ein kettenloses "Fahrrad" mit
Nabenmotor hÀtte durchaus seinen Reiz.
Eher nicht - da der Weg vom Generator zu Motor zwangslÀufig Verluste mit
sich bringt, die vom fahrenden Menschen selber aufgewendet werden mÃŒssen.
Nein, muessen sie nicht, dafuer gibt's ja den Motor (verbraemt als
"Tretunterstuetzung"). Will man so ein Zweirad nur mit Muskelantrieb
bewegen? Nein. Kann man es? Ja, und das reicht fuer die
gesetzlichen Anforderungen an ein "Pedelec" in der BRD.

Und viele andere "Pedelecs" sind auch so gebaut, dass man sie nicht
allein mit dem Muskelantrieb bewegen will: Schwer, Sitzposition
ungeeignet, um viel Muskelleistung abzugeben und die Geschwindigkeit
ueber die Reduzierung des Luftwiderstands zu erhoehen, Reifen mit
hohem Rollwiderstand, aber das ist ja alles egal, der Motor, pardon,
die Tretunterstuetzung macht das schon.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben.
Ist der Radverkehr erst separiert, diskriminiert man ihn voellig ungeniert.
Karl Müller
2025-02-04 09:30:51 UTC
Permalink
Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Für das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar,
wenn die Akkukapazität weiter steigt und die größeren Energieverluste
der Eigenleistung aufgefangen werden können. Ein kettenloses "Fahrrad"
mit Nabenmotor hätte durchaus seinen Reiz.
Eher nicht - da der Weg vom Generator zu Motor zwangsläufig Verluste mit
sich bringt, die vom fahrenden Menschen selber aufgewendet werden müssen.
Nein, muessen sie nicht, dafuer gibt's ja den Motor (verbraemt als
"Tretunterstuetzung"). Will man so ein Zweirad nur mit Muskelantrieb
bewegen? Nein. Kann man es? Ja, und das reicht fuer die gesetzlichen
Anforderungen an ein "Pedelec" in der BRD.
Und viele andere "Pedelecs" sind auch so gebaut, dass man sie nicht
allein mit dem Muskelantrieb bewegen will: Schwer, Sitzposition
ungeeignet, um viel Muskelleistung abzugeben und die Geschwindigkeit
ueber die Reduzierung des Luftwiderstands zu erhoehen, Reifen mit hohem
Rollwiderstand, aber das ist ja alles egal, der Motor, pardon, die
Tretunterstuetzung macht das schon.
Pedelecs sind nun mal keine Fahrräder - die erfüllen andere Anforderungen
als aus eigener Kraft möglichst Effizient voranzukommen

mfg

Karl
Arno Welzel
2025-02-05 11:13:27 UTC
Permalink
Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Post by Ralf Stein-Cadenbach
Für das Pedelec ist der kurbelelektrische Antrieb durchaus denkbar, wenn
die Akkukapazität weiter steigt und die größeren Energieverluste der
Eigenleistung aufgefangen werden können. Ein kettenloses "Fahrrad" mit
Nabenmotor hätte durchaus seinen Reiz.
Eher nicht - da der Weg vom Generator zu Motor zwangsläufig Verluste mit
sich bringt, die vom fahrenden Menschen selber aufgewendet werden müssen.
Nein, muessen sie nicht, dafuer gibt's ja den Motor (verbraemt als
"Tretunterstuetzung"). Will man so ein Zweirad nur mit Muskelantrieb
bewegen? Nein. Kann man es? Ja, und das reicht fuer die
gesetzlichen Anforderungen an ein "Pedelec" in der BRD.
Und viele andere "Pedelecs" sind auch so gebaut, dass man sie nicht
allein mit dem Muskelantrieb bewegen will: Schwer, Sitzposition
ungeeignet, um viel Muskelleistung abzugeben und die Geschwindigkeit
ueber die Reduzierung des Luftwiderstands zu erhoehen, Reifen mit
hohem Rollwiderstand, aber das ist ja alles egal, der Motor, pardon,
die Tretunterstuetzung macht das schon.
Na ja...

<https://www.fahrrad-xxl.de/gazelle-chamonix-t10-hms-m000036131>

Und "aufrechte Sitzposition" ist auch bei vielen "Stadt-Fahrrädern"
durchaus üblich.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Anton Ertl
2025-01-26 16:06:45 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 11:37:54 GMT schrieb
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637-768x512.jpg>
...
Post by Wolfgang Strobl
Angepriesen wird das Teil als "Hybrid aus E-Bike & E-Scooter" und mit
der Botschaft "... bald auch als E-Bike mit Pedalen erhÀltlich".
M.a.W., nicht nur wie gewohnt 25km/h-Pedelec, sondern sogar ein 45
k/h-E-Moped
Das ist fuer mich aus dem zitierten Fragment nicht klar, und (siehe
unten) ich bezweifle es.
Ich werde nicht die ganze Webseite incl. der Fotos "zitieren", um das zu
belegen, was sich daraus entnehmen lÀßt.
Aus dem, was Du in diesem Posting zitiert hast, wird es klarer:

Limits von 20km/h, 25km/h und 32km/h fuer entsprechende Maerkte, wo
entsprechende Limits Limit fuer kennzeichenlos und oft auch helmlos
gelten (z.B. 20km/h: BRD; 25km/h: Oesterreich; 32km/h: USA?).

Ein Platz fuer ein Kennzeichen fuer die Faelle, wo jemand ein
schnelleres Modell als in seinem Markt kennzeichenlos erlaubt
betreiben will und die Nachteile in Kauf nimmt; oder fuer Maerkte oder
Faelle (Leihgeraete in Wien?), wo ein Kennzeichen so oder so
vorgeschrieben ist.

Und die Modelle gibt es mit und ohne Sitz, was offenbar in der BRD
einen Unterschied bezueglich der rechtlichen Regeln ausmacht.

Und geplant: Modelle mit Kurbeln fuer Maerkte (wie BRD), wo die
Kurbeln rechtliche Vorteile bringen. Dass dieses E-Bike sich an Leute
wendet, die Kurbeln wegen der Fahrradsimulation haben wollen,
bezweifle ich.
Post by Wolfgang Strobl
Aktuell sind nur zwei E-Scooter im Programm,
Wenn man <https://en.wikipedia.org/wiki/Scooter> anschaut, finden sich
da eine Reiche Fahrzeuge, u.a. der Tretroller (Kick Scooter) und der
Motorroller (Scooter (motorcycle), was allerdings, wenn man sich die
Bilder anschaut, auch Mofas und Stehroller umfasst, die aber bei den
benzingetriebenen keine nennenswerte Verbreitung mehr haben,
Benzin-Stehroller habe ich nie gesehen, und in englischsprachingen
Laendern, wo der Begriff herkommt, auch keine Mofas); und auch
Stehroller (Motorized scooter). Von daher finde ich den Begriff
E-Scooter mehrdeutig, da er sowohl die Vespa-artigen E-Sitzroller als
auch die E-Stehroller mit Tretroller-Anmutung bezeichnen kann.
Post by Wolfgang Strobl
Post by Anton Ertl
Ich finde die Bilder ohne Helm positiv, sollte auch in der
Fahrradwerbung oefters vorkommen.
Die Fahrradwerbung ist in dieser Hinsicht an DÃŒmmlichkeit kaum zu
ÃŒberbieten. Und dies bezieht sich keineswegs bloß auf diejenigen, die
FahrrÀder verkaufen wollen.
Insofern stimme ich dir zu: Dieser Anbieter weiß offenbar, was ein
Fahrzeug fÃŒr das allgemeine Publikum attraktiv macht und besser, als 90
Prozent derjenigen, die echte FahrrÀder verkaufen oder sich als
Radfahrer*innen-Lobby aufspielen.
Fahrradhaendler wollen den Umsatz mit Helmen eben auch noch mitnehmen.
In welchem Ausmass Helmlobbyisten bei diversen Publikationen mit
helmlosen Radfahrern (und E-Bike-Fahrern) intervenieren, und ob die
Ersteller der Publikation dadurch den Eindruck bekommen, das Publikum
wuensche sich keine helmlos abgebildeten Radfahrer bzw. E-Bikefahrer,
weiss ich nicht. Ich habe aber mitbekommen, dass es vorkommt.
Post by Wolfgang Strobl
Post by Anton Ertl
Genauso freue ich mich ueber jeden E-Biker, der einen Rad-weg rechts
liegen laesst (passiert aber aehnlich selten wie bei Radfahrern), mehr
als ueber einen Radfahrer, der den Rad-weg benuzt.
Jetzt wird das Argument aber etwas dÃŒnn und wirkt etwas bemÃŒht. Woher
weißt du, dass der E-Biker nicht der Meinung ist, dass sein Kfz zwar
vielleicht nicht formaljuristisch, aber faktisch ein guter Grund ist,
die Fahrbahn zu benutzen?
Es geht dabei nicht um seine Meinung, sondern darum, dass andere Leute
sehen, das etwas, das die meisten von ihnen als Radfahrer
klassifizieren (und das sie wohl insbesondere auch als
Verkehrshindernis wahrnehmen), auf der Fahrbahn faehrt und damit als
gutes Vorbild dient.

Was jetzt die Meinung des E-Bikers angeht: Jedenfalls ist er offenbar
nicht der Meinung, dass er ein Verkehrshindernis ist, das sich von der
Fahrbahn zu schleichen haette, und das auf dem Rad-weg besser
aufgehoben ist, sondern offenbar will er die Vorteile der Fahrbahn
geniessen. Das ist schon einmal ein gewaltiger Unterschied in der
Einstellung zu Radfahrern und E-Bikern, die sich eben als
Verkehrshindernis sehen und sich deswegen auf Rad-wegs oder Gehsteige
begeben, um nur ja nicht "dem Verkehr" im Weg zu sein (zumindest nicht
auf gerader Strecke).
Post by Wolfgang Strobl
Ob jemand fÌr die genannten Summen eine BeschrÀnkung
auf 20 km/h hinnimmt, nur um auf die Pedale und eine eher symbolische
Bewegung der Beine verzichten zu können? Möglich, bei Leuten, die
niemals nie nicht radfahren wollen.
Ich denke, das Geraet mit Kurbeln wird auch mehr kosten. Wenn die
Klappmechanik fuer das Hinterrad weiterhin vorhanden sein soll, wird
die Kurbel wohl einen Generator antreiben (nicht ganz billig), und der
Strom dann in den Motor fliessen. Der ganzen Kurbelaufbau koennte
ueber der aktuellen Bodenplatte erfolgen, damit die Kurbeln und Pedale
dann nicht mit dem Boden kollidieren; der Sitz und eventuell Lenker
muesste dann entsprechend hoeher sein.

Ansonsten wird die Kurbel vielleicht ueber eine Kette das Hinterrad
antreiben, die Klappmechanik faellt weg (oder noch mehr Aufwand), und
das Hinterrad wird groesser, um die noetige Uebersetzung nicht allzu
extrem werden zu lassen. Letzteres waere aber schon eine ordentliche
Aenderung im Konzept statt nur eine weitere Option, reduziert die
gemeinsam nutzbaren Teile und erhoeht so die Kosten.
Post by Wolfgang Strobl
Lt.
<https://www.oeamtc.at/thema/fahrrad/rechtsgrundlage-fuer-e-bikes-pedelecs-16180796>
ist die rechtliche Gleichsetzung von E-Mofas mit FahrrÀdern noch krasser
als in Deutschland, insofern, als dort auch "elektrisch angetriebene
FahrrÀder ohne TretunterstÌtzung" mit 25 km/h-Limit als FahrrÀder
bezeichnet werden. Die EU-Richtlinie lasst ja einen weiten Spielraum
fÃŒr nationale Auslegungen. Soweit ich es ÃŒberblicke, gibt es als
belastbares Limit nur die 25 km/h, ÃŒberhalb dessen abgeregelt werden
mus, aber z.B. kein festgelegtes Leistungslimit.
Ja, alle E-Bikes, ob E-Stehroller, E-Sitzroller, oder E-Bikes mit
Tretkurbeln muessen den Motor bei 25km/h abriegeln.

Auf
<Loading Image...>
siht man, welche Laender im EWR (ohne Bulgarien, Rumaenien und Zypern)
ein 20km/h-Limit fuer E-Stehroller haben (blau) und welche ein
25km/h-Limit (orange).
Post by Wolfgang Strobl
Die Verwirrung entsteht hier
dadurch, dass der Hersteller des von mir diskutierten Fahrzeugs dieses
ohne viel MÃŒhe und nach Belieben in eine von zwei und zukÃŒnftig drei
Kategorieren umkonfigurieren kann.
Verwirrung kommt nur durch diese Kategorien auf. Es sind alles
E-Bikes. Die Kategorien sind wohl in erster Linie dazu da, um einige
E-Bikes als "Fahrraeder mit Tretunterstuetzung" vermarkten zu koennen.
Aber dazu braucht es keine gesetzlichen Kategorien.

Und die unterschiedlichen Kategorien fuer mit und ohne Sitz in der BRD
erschliesst sich fuer mich ueberhaupt nicht. Ich vermute einmal, da
haben die Hersteller oder Vermieter von E-Tretrollern zuerst lobbyiert
und ihre Kategorie bekommen, und in Deutschland wurde fuer
E-Sitzroller noch nicht genug Schmiermittel zugegeben, oder es gibt
eine Gegenseite (Bosch?), die entsprechende Bemuehungen blockieren.
Post by Wolfgang Strobl
Das ist in der vorliegenden Form entweder ein E-Scooter oder ein Moped,
aber nicht das, was hierzulande ÃŒblicherweise als E-Bike oder Pedelec
daherkommt.
Jedes Zweirad mit Elektromotor ist ein E-Bike.
Post by Wolfgang Strobl
Auf die Tretkurbel-Mofas aka Pedelec ÃŒbertragen heißt das: ich glaube
schon, dass ein gar nicht so kleiner Anteil deren Nutzer Radfahren
wollen und sich davon auch den Nutzen des Radfahrens versprechen, der
i.W. auf der damit verbundenen Anstrengung beruht.
Ich bin mir nicht sicher, ob sie sich des letzteren Aspekts bewusst
sind, und ob sie es hoeren wollen, wenn es ihnen jemand zu erklaeren
versucht.
Post by Wolfgang Strobl
In beiden FÀllen von "Jetzt tu ich was fÌr meine Gesundheit" folgt recht
schnell die ErnÃŒchterung: das Training erfordert Anstrengung und
Durchhaltevermögen, es dauert, bis sich sichtbare Erfolge einstellen, ob
beim Radfahren draussen auf der Straße oder am GerÀt / der Matte im
Studio.
Eigentlich geht das anfangs erstaunlich schnell. Aber man muss es
halt doch recht haeufig machen.
Post by Wolfgang Strobl
Wer sich das anders vorgestellt hat, gibt frÌher oder spÀter auf, geht
also nicht mehr hin, im Falle des Studios. Oder nutzt halt den Motor,
sobald es gefÃŒhlt zu anstrengend wird und redet sich den Erfolg bloß
ein, im Falle des Pedelec. Das Pedelec ohne Motor zu nutzen ergibt ja
wenig Sinn. Ausnahmen, lange, steile Anstiege, bei denen sich eine
Kombination von viel Muskel- und viel Motorkraft lohnt, mag es zwar
geben, sind aber zu selten, als dass sich mit den wenigen, die
Gelegenheit haben und das dann auch nutzen, viel Staat machen ließe.
Auch bei einem kurzen, aber steilen Anstieg habe ich zwei E-Biker
gesehen, denen ich angesehen habe, dass sie sich angestrengt haben
(deswegen ist mir das aufgefallen, das ist bei E-Bikern
ungewoehnlich). Wobei der E-Motor dafuer gesorgt hat, dass sie da
entsprechend schneller hinaufgefahren sind und die Anstrengung kuerzer
war als wenn sie mit Fahrraedern gefahren waeren.

Aber allgemein denke ich, dass, auch wenn Bosch die Fahrradsimulation
moeglichst perfekt simuliert, die Abriegelung bei 25km/h dafuer sorgt,
dass die Benutzer in den meisten Situationen vor Anstrengung verschont
werden, und vor allem demotiviert werden, sich mehr anzustrengen.

Und das ist ja auch irgendwie das Versprechen der E-Bikes mit Kurbeln:
"Radfahren" ohne Anstrengung. Dass das den erhofften Gesundheitseffekt
dann untergraebt, das wird dem Publikum aber natuerlich nicht gesagt,
wie z.B. die deutsche Pressemitteilung ("MHH-Studie zeigt: Pedelec
fahren steigert Fitness und Gesundheit") zu einer Studie der MHH
zeigt, die die englische Zusammenfassung der Studie (erster Satz
"E-bikers generally cycled less frequent, for a shorter overall
duration and at lower intensities than conventional bike users. [...]
the expected health effects of cycling might be higher for bicycle
users compared with e-bike users") konterkariert; mehr dazu:
<***@mips.complang.tuwien.ac.at>.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben.
Ist der Radverkehr erst separiert, diskriminiert man ihn voellig ungeniert.
Wolfgang Strobl
2025-01-29 07:36:25 UTC
Permalink
Am Sun, 26 Jan 2025 16:06:45 GMT schrieb
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Lt.
<https://www.oeamtc.at/thema/fahrrad/rechtsgrundlage-fuer-e-bikes-pedelecs-16180796>
ist die rechtliche Gleichsetzung von E-Mofas mit Fahrrädern noch krasser
als in Deutschland, insofern, als dort auch "elektrisch angetriebene
Fahrräder ohne Tretunterstützung" mit 25 km/h-Limit als Fahrräder
bezeichnet werden. Die EU-Richtlinie lasst ja einen weiten Spielraum
für nationale Auslegungen. Soweit ich es überblicke, gibt es als
belastbares Limit nur die 25 km/h, überhalb dessen abgeregelt werden
mus, aber z.B. kein festgelegtes Leistungslimit.
Ja, alle E-Bikes, ob E-Stehroller, E-Sitzroller, oder E-Bikes mit
Tretkurbeln muessen den Motor bei 25km/h abriegeln.
Es geht speziell um die den Fahrrädern rechtlich gleichgestellten
E-Bikes. Und mir ging es hier speziell darum, dass es über diese
Abriegelung bei 25 km/h hinaus keine ernstzunehmende weitere Regulierung
bzw. Beschränkung gibt, etwa was was Leistung und Akkukapazität angeht -
in AT noch weniger als in DE, wo immerhin der symbolische Kurbelantrieb
obligatorisch ist.

Man sollte die (verkehrs-)politische Wirkung von Wunschenken nicht
unterschätzen. Man trifft in den Weiten der sozialen Netze auf ansonsten
durchaus vernünftige Leute, die eisern und unbeirrt die Meinung
vertreten, ihr Pedelec sei ein Fahrrad, auch wenn das konkret gezeigte
Fahrzeug ein Vielfaches ihrer eigenen Leistung auf den Boden bringt und
sie es aufgrund seines höheren Gewichts im Vergleich zu einem Fahrrad
kaum unmotorisiert bewegen könnten.
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Die Verwirrung entsteht hier
dadurch, dass der Hersteller des von mir diskutierten Fahrzeugs dieses
ohne viel Mühe und nach Belieben in eine von zwei und zukünftig drei
Kategorieren umkonfigurieren kann.
Verwirrung kommt nur durch diese Kategorien auf. Es sind alles
E-Bikes. Die Kategorien sind wohl in erster Linie dazu da, um einige
E-Bikes als "Fahrraeder mit Tretunterstuetzung" vermarkten zu koennen.
Aber dazu braucht es keine gesetzlichen Kategorien.
Das lohnt den Streit nicht. Die explizite rechtliche Gleichstellung von
E-Bikes mit Fahrrädern richtet den Schaden an. Dass die Beschränkung
auf die so genannte Tretkurbelunterstützung (der Fahrer unterstützt den
Motor :-}) zum Teil erodierte, überrascht mich nicht. Ich erinnere mich
aber, dass sie in den Anfangszeiten des Pedlelec von von einigen Leuten
eisern als Grund für die Einstufung hochgehalten wurde. Auch hier in
d.r.f
Post by Anton Ertl
Und die unterschiedlichen Kategorien fuer mit und ohne Sitz in der BRD
erschliesst sich fuer mich ueberhaupt nicht. Ich vermute einmal, da
haben die Hersteller oder Vermieter von E-Tretrollern zuerst lobbyiert
und ihre Kategorie bekommen, und in Deutschland wurde fuer
E-Sitzroller noch nicht genug Schmiermittel zugegeben, oder es gibt
eine Gegenseite (Bosch?), die entsprechende Bemuehungen blockieren.
Klingt plausibel. Wobei die so erzeugte Konfusion und Sprachverwirrung
m.E. ebenfalls dazu beiträgt, den Unterschied zwischen Fahrrad und
Motorfahrrad zu verwischen.
--
Thank you for observing all safety precautions
Karl Müller
2025-01-29 08:27:46 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 26 Jan 2025 16:06:45 GMT schrieb
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Lt.
<https://www.oeamtc.at/thema/fahrrad/rechtsgrundlage-fuer-e-bikes-
pedelecs-16180796>
Post by Wolfgang Strobl
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
ist die rechtliche Gleichsetzung von E-Mofas mit Fahrrädern noch
krasser als in Deutschland, insofern, als dort auch "elektrisch
angetriebene Fahrräder ohne Tretunterstützung" mit 25 km/h-Limit als
Fahrräder bezeichnet werden. Die EU-Richtlinie lasst ja einen weiten
Spielraum für nationale Auslegungen. Soweit ich es überblicke, gibt es
als belastbares Limit nur die 25 km/h, überhalb dessen abgeregelt
werden mus, aber z.B. kein festgelegtes Leistungslimit.
Ja, alle E-Bikes, ob E-Stehroller, E-Sitzroller, oder E-Bikes mit
Tretkurbeln muessen den Motor bei 25km/h abriegeln.
Es geht speziell um die den Fahrrädern rechtlich gleichgestellten
E-Bikes. Und mir ging es hier speziell darum, dass es über diese
Abriegelung bei 25 km/h hinaus keine ernstzunehmende weitere Regulierung
bzw. Beschränkung gibt, etwa was was Leistung und Akkukapazität angeht -
in AT noch weniger als in DE, wo immerhin der symbolische Kurbelantrieb
obligatorisch ist.
Man sollte die (verkehrs-)politische Wirkung von Wunschenken nicht
unterschätzen. Man trifft in den Weiten der sozialen Netze auf ansonsten
durchaus vernünftige Leute, die eisern und unbeirrt die Meinung
vertreten, ihr Pedelec sei ein Fahrrad, auch wenn das konkret gezeigte
Fahrzeug ein Vielfaches ihrer eigenen Leistung auf den Boden bringt und
sie es aufgrund seines höheren Gewichts im Vergleich zu einem Fahrrad
kaum unmotorisiert bewegen könnten.
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Die Verwirrung entsteht hier dadurch, dass der Hersteller des von mir
diskutierten Fahrzeugs dieses ohne viel Mühe und nach Belieben in eine
von zwei und zukünftig drei Kategorieren umkonfigurieren kann.
Verwirrung kommt nur durch diese Kategorien auf. Es sind alles E-Bikes.
Die Kategorien sind wohl in erster Linie dazu da, um einige E-Bikes als
"Fahrraeder mit Tretunterstuetzung" vermarkten zu koennen.
Aber dazu braucht es keine gesetzlichen Kategorien.
Das lohnt den Streit nicht. Die explizite rechtliche Gleichstellung von
E-Bikes mit Fahrrädern richtet den Schaden an. Dass die Beschränkung
auf die so genannte Tretkurbelunterstützung (der Fahrer unterstützt den
Motor :-}) zum Teil erodierte, überrascht mich nicht. Ich erinnere mich
aber, dass sie in den Anfangszeiten des Pedlelec von von einigen Leuten
eisern als Grund für die Einstufung hochgehalten wurde. Auch hier in
d.r.f
Post by Anton Ertl
Und die unterschiedlichen Kategorien fuer mit und ohne Sitz in der BRD
erschliesst sich fuer mich ueberhaupt nicht. Ich vermute einmal, da
haben die Hersteller oder Vermieter von E-Tretrollern zuerst lobbyiert
und ihre Kategorie bekommen, und in Deutschland wurde fuer E-Sitzroller
noch nicht genug Schmiermittel zugegeben, oder es gibt eine Gegenseite
(Bosch?), die entsprechende Bemuehungen blockieren.
Klingt plausibel. Wobei die so erzeugte Konfusion und Sprachverwirrung
m.E. ebenfalls dazu beiträgt, den Unterschied zwischen Fahrrad und
Motorfahrrad zu verwischen.
Der Unterschied zwischen Fahrrad und Kraftfahrzeug ist eindeutig - nur
dumme Menschen verstehen das nicht. Leider gibt es viele dumme Menschen
die immer wieder darüber diskutieren wollen

Don't feed the trolls

mfg

Karl
Anton Ertl
2025-01-29 17:17:27 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 26 Jan 2025 16:06:45 GMT schrieb
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Lt.
<https://www.oeamtc.at/thema/fahrrad/rechtsgrundlage-fuer-e-bikes-pedelecs-16180796>
Ja, alle E-Bikes, ob E-Stehroller, E-Sitzroller, oder E-Bikes mit
Tretkurbeln muessen den Motor bei 25km/h abriegeln.
Es geht speziell um die den FahrrÀdern rechtlich gleichgestellten
E-Bikes.
Genau, das trifft in Oesterreich auf alle oben genannten Zweiraeder zu.
Post by Wolfgang Strobl
Und mir ging es hier speziell darum, dass es ÃŒber diese
Abriegelung bei 25 km/h hinaus keine ernstzunehmende weitere Regulierung
bzw. BeschrÀnkung gibt, etwa was was Leistung und AkkukapazitÀt angeht -
in AT noch weniger als in DE, wo immerhin der symbolische Kurbelantrieb
obligatorisch ist.
Wie schaut's da mit E-Stehrollern aus, die bei 20km/h abriegeln. Sind
die in DE rechtlich nicht Fahrraedern gleichgestellt?
Post by Wolfgang Strobl
Man sollte die (verkehrs-)politische Wirkung von Wunschenken nicht
unterschÀtzen. Man trifft in den Weiten der sozialen Netze auf ansonsten
durchaus vernÃŒnftige Leute, die eisern und unbeirrt die Meinung
vertreten, ihr Pedelec sei ein Fahrrad
Sieht man ja auch hier schoen, wo es Leute gibt, die mit der
"Rechtslage" (gemeint ist die DE-Rechtslage) argumentieren, um E-Bikes
mit Kurbeln zu Fahrraedern zu erklaeren. Und wenn man ihnen zeigt,
wohin ihr Argument bei der AT-Rechtslage fuehrt, antworten sie mit
Ignoranz.

Aber sogar in AT gibt's diese Idee. Da hat Doris Knecht in einer
Kolumne vor ein paar Monaten gemeint, E-Sitzroller seien Monster, die
auf Radwegen nichts zu suchen haetten, waehrend ihr E-Bike mit Kurbeln
ja ein Fahrrad waere und dort legitim sei.

Meinetwegen koennen sich diverse E-Bike-Fraktionen um die Rad-wegs
streiten, vielleicht koennte man sie in E-Bike-Wege umbenennen und
Radfahrer von der Benutzungspflicht ausnehmen.
Post by Wolfgang Strobl
Die explizite rechtliche Gleichstellung von
E-Bikes mit FahrrÀdern richtet den Schaden an. Dass die BeschrÀnkung
auf die so genannte TretkurbelunterstÃŒtzung (der Fahrer unterstÃŒtzt den
Motor :-}) zum Teil erodierte, ÃŒberrascht mich nicht. Ich erinnere mich
aber, dass sie in den Anfangszeiten des Pedlelec von von einigen Leuten
eisern als Grund fÃŒr die Einstufung hochgehalten wurde. Auch hier in
d.r.f
Nicht nur in den Anfangszeiten, das geht bis heute so.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben.
Ist der Radverkehr erst separiert, diskriminiert man ihn voellig ungeniert.
Wolfgang Strobl
2025-01-30 11:02:55 UTC
Permalink
Am Wed, 29 Jan 2025 17:17:27 GMT schrieb
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 26 Jan 2025 16:06:45 GMT schrieb
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Lt.
<https://www.oeamtc.at/thema/fahrrad/rechtsgrundlage-fuer-e-bikes-pedelecs-16180796>
Ja, alle E-Bikes, ob E-Stehroller, E-Sitzroller, oder E-Bikes mit
Tretkurbeln muessen den Motor bei 25km/h abriegeln.
Es geht speziell um die den Fahrrädern rechtlich gleichgestellten
E-Bikes.
Genau, das trifft in Oesterreich auf alle oben genannten Zweiraeder zu.
Post by Wolfgang Strobl
Und mir ging es hier speziell darum, dass es über diese
Abriegelung bei 25 km/h hinaus keine ernstzunehmende weitere Regulierung
bzw. Beschränkung gibt, etwa was was Leistung und Akkukapazität angeht -
in AT noch weniger als in DE, wo immerhin der symbolische Kurbelantrieb
obligatorisch ist.
Wie schaut's da mit E-Stehrollern aus, die bei 20km/h abriegeln. Sind
die in DE rechtlich nicht Fahrraedern gleichgestellt?
Für Roller und deren Rechtslage habe ich mich bislang kaum interessiert.
Als ich zuletzt mit einem Roller herumrollerte, war ich noch in der
Volksschule. :-)

Elektrokleinstfahrzeuge hatte ich vor knapp einer Woche in
<<***@4ax.com> bereits erwähnt, in einer
Antwort auf deinen ersten Kommentar. Der Klapprad/Klappscooter-Anbieter
hat den E-Scooter C20 mit 500W-Motor (Dauerleistung) wie folgt
spezifiziert

"20 km/h: Elektrokleinstfahrzeug (ohne Sitz) – kein Führerschein nötig –
Mindestalter 14 Jahre – keine Helmpflicht – Fahren auf Fahrradwegen &
Straße."

Die Wikpedia <https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrokleinstfahrzeug> gibt
detailliert Auskunft:

| Als Elektrokleinstfahrzeug (EKF) im Sinne der
| Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)[1] werden in
| Deutschland seit 2019 Kraftfahrzeuge mit elektrischem
| Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
| mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h bezeichnet, die
| folgende Merkmale aufweisen (§ 1 Abs. 1 eKFV):[2]
|
| Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,
| eine Lenk- oder Haltestange,
| eine Leistungsbegrenzung auf 500 W bzw. auf 1,4 kW bei selbstbalancierenden Fahrzeugen,
| eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von 55 kg.
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Man sollte die (verkehrs-)politische Wirkung von Wunschenken nicht
unterschätzen. Man trifft in den Weiten der sozialen Netze auf ansonsten
durchaus vernünftige Leute, die eisern und unbeirrt die Meinung
vertreten, ihr Pedelec sei ein Fahrrad
Sieht man ja auch hier schoen, wo es Leute gibt, die mit der
"Rechtslage" (gemeint ist die DE-Rechtslage) argumentieren, um E-Bikes
mit Kurbeln zu Fahrraedern zu erklaeren. Und wenn man ihnen zeigt,
wohin ihr Argument bei der AT-Rechtslage fuehrt, antworten sie mit
Ignoranz.
Die Fälle, die ich vor Augen habe, lassen sich auf eine Diskussion über
die Rechtslage oder über technische Details gar nicht erst ein. "Ich
darf das wie ein Fahrrad fahren, ich fahr das wie ein Fahrrad, also ist
es ein Fahrrad", auf unterschiedliche Weise paraphrasiert, das ist
alles, was du zu hören bekommst. Ersters ist leider zutreffend,
Letzteres ein Irrtum, was aber bei vielen Pedelec neueren Datums nur
schwer zu vermitteln ist.

Die eigentliche Innovation der Pedelec im Vergleich zu den B-Mofas ist
weniger der E-Antrieb als die inzwischen recht ausgereifte
Fahrradsimulation und die damit erzeugte Illusion.

Nachdem der Durchbruch bei der Inszenierung eines Motorfahrzeugs als
Fahrrad erzielt ist, die entsprechende Rechtslage lange genug etabliert
und umfänglich umgesetzt, beginnt man so langsam, dieser Notwendigkeit
wieder abzuschütteln. So jedenfalls mein Eindruck. Auch sehe ich
weiterhin die Gefahr, dass in der Tendenz nicht nur Fahrrädern, sondern
alles, was elektrisch und auf 45 km/h oder weniger begrenzt ist, von den
guten Fahrbahnen auf Randwege verbannt werden soll. Eine Vielzahl von
Elektrokleinfahrzeugen, mit denen kein Mensch schneller als 20-25 km/h
fahren fahren will oder fahren kann, leistet dem durchaus Vorschub.
Post by Anton Ertl
Aber sogar in AT gibt's diese Idee. Da hat Doris Knecht in einer
Kolumne vor ein paar Monaten gemeint, E-Sitzroller seien Monster, die
auf Radwegen nichts zu suchen haetten, waehrend ihr E-Bike mit Kurbeln
ja ein Fahrrad waere und dort legitim sei.
Dumm gelaufen. :-} Interessanterweise dies genau die Leute, die das
Gewicht und die Leistung ihrer E-Bikes gnadenlos ausnutzen, um auf
diesen Radwegen, die meist auch Gehwege sind, Fußgänger aus dem Weg zu
scheuchen. Selbst mehrfach erlebt, sowohl als Beobachter als auch als
Opfer. Nun, so lange Fußgängervereine damit kaum ein Problem haben ...
Post by Anton Ertl
Meinetwegen koennen sich diverse E-Bike-Fraktionen um die Rad-wegs
streiten, vielleicht koennte man sie in E-Bike-Wege umbenennen und
Radfahrer von der Benutzungspflicht ausnehmen.
Wünschen kann man sich das, realistisch ist es leider nicht. Die
falsche, aber leider populäre Ansicht ist, dass Fahrräder auch mit
Tretunterstützung durch bzw. für einen E-Motor so langsam sind, dass sie
auf Fahrbahnen einen Störfaktor darstellen. Fahrräder ohne Motorantrieb
(in diesen Kreisen gern "Biobikes" genannt) gehören dann natürlich erst
recht auf Radwege verbannt.
Post by Anton Ertl
Post by Wolfgang Strobl
Die explizite rechtliche Gleichstellung von
E-Bikes mit Fahrrädern richtet den Schaden an. Dass die Beschränkung
auf die so genannte Tretkurbelunterstützung (der Fahrer unterstützt den
Motor :-}) zum Teil erodierte, überrascht mich nicht. Ich erinnere mich
aber, dass sie in den Anfangszeiten des Pedlelec von von einigen Leuten
eisern als Grund für die Einstufung hochgehalten wurde. Auch hier in
d.r.f
Nicht nur in den Anfangszeiten, das geht bis heute so.
Das nicht nur lesende Publikum hier ist inwzwischen derart geschrumpft,
dass ich darauf nicht mehr viel gebe. Damals war's ein Irrtum, der
seine Ursache IMO i.W. in naivem Wumschdenken hatte. Heute ist es etwas,
für das ein österreichischer Rechtsphilosoph den Begriff "normativen
Kraft des Faktischen" geprägt hat. Der Kölner sagt "Et kütt wie et
kütt."

<https://de.wikipedia.org/wiki/Das_Rheinische_Grundgesetz>
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
Arno Welzel
2025-01-25 21:37:42 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Kürzlich fiel mir bei einem Spaziergang in der Nähe ein ziemlich seltsam
aussehendes Zweirad mit Versicherungskennzeichen auf, das auf der
anderen Straßenseite auf dem Bürgersteig abgestellt war.
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637-768x512.jpg>
Bei WordPress ("wp-content/uploads"...) kann man die Größenangaben
"-NNNxNNN" auch weglassen, dann gibt es die originale Größe:

<Loading Image...>

[...]
Post by Wolfgang Strobl
Angepriesen wird das Teil als "Hybrid aus E-Bike & E-Scooter" und mit
der Botschaft "... bald auch als E-Bike mit Pedalen erhältlich".
Wo? Auf <https://www.steereon.com> habe ich auf Anhieb nichts dazu gefunden.
Post by Wolfgang Strobl
M.a.W., nicht nur wie gewohnt 25km/h-Pedelec, sondern sogar ein 45
k/h-E-Moped und ein "E-Scooter mit Sitz" werden über den Umweg "Pedelec"
hier als Fahrrad inszeniert, um vom Image des unmotorisierten Fahrrades
zu profitieren.
Laut Website beim C30:

C30 – 20 km/h: Leicht-Mofa – Mofaprüfbescheinigung nötig (in
Autoführerschein inklusive) – keine Helmpflicht – Fahren auf Mofa-frei
Radwegen & auf der Straße: Nutzung in der gesamten EU erlaubt.

C30 – 25 km/h: Mofa – Mofaprüfbescheinigung nötig (in Autoführerschein
inklusive) – Helmpflicht – Fahren auf Mofa-frei Radwegen & auf der
Straße. Nutzung in der gesamten EU erlaubt.

C30 – 32 km/h: Kraftrad – Klasse M Führerschein nötig (in
Autoführerschein inklusive) – Helmpflicht – Fahren auf der Straße.
Nutzung in der gesamten EU erlaubt.

Österreich – 25 km/h: Kein Führerschein oder Kennzeichen benötigt –
keine Helmpflicht – Fahren auf Radwegen & auf der Straße – Nutzung nur
in Österreich erlaubt.

Schweiz- 20 km/h: Kein Führerschein oder Kennzeichen benötigt – keine
Helmpflicht – Fahren auf Radwegen & auf der Straße – Nutzung nur in der
Schweiz erlaubt.
Post by Wolfgang Strobl
Es ist auffällig, wie umfänglich in der Bebilderung dieses Produkt mit
barhäuptigen Fahrerinnen und Fahrern jeden Alters geworben wird, obwohl
die Helmpflicht für Mopeds nicht gerade neueren Datums ist.
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2024/08/241015-Bild-Winter-Sale-C30-2024.png>
<https://www.steereon.com/shop/steereon-c30-e-scooter-mit-sitz/>
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06535-768x512.jpg>
Das ist halt dann das Modell mit maximal 20 km/h.
Post by Wolfgang Strobl
Natürlich steht irgendwo im Kleingedruckten, dass die Helmpflicht nur
für auf 20 km/h beschränkte Elektrokleinstfahrzeuge bzw. Leichtmofas
nicht gilt.
Eben.
Post by Wolfgang Strobl
IMO haben wir als Nutzer von klassischen Fahrrädern jeden Grund, uns von
solchen Fahrzeugen explizit und deutlich abzugrenzen, die sich in
Konstruktion und Gebrauchsweise mehr und mehr von ausschließlich
muskelbetriebenen Fahrrädern entfernt haben, so wie wir sie kennen und
schätzen.
Korrekt - das Ding ist kein Fahrrad, sondern ein Elektrofahrzeug, so wie
E-Scooter.
Post by Wolfgang Strobl
Die hier in d.r.f. schon früh geäußerte Kritik am Pedelec als "Fahrrad
mit Tretunterstützung" hat sich leider schneller und umfänglicher
bestätigt, als ich erwartet habe. Da wird inzwischen jede Lücke
genutzt, die eine ausgesprochen schlampige Regulierung der so genannten
"Fahrräder mit Tretunterstützung" gelassen hat.
Wieso? Pedelecs gibt es doch nach wie vor. Was hat dieses Ding damit zu tun?
Post by Wolfgang Strobl
Glaubt irgendwer hier, dass in der Variante "... E-Bike mit Pedalen"
(s.o.) die Pedale einen anderen Zweck haben, als den Schein zu wahren
und den Aufwand, die Kosten und sonstige Weiterungen zu vermeiden, die
mit einem Versicherungskennzeichen eines Kfz verbunden sind?
Nein, wieso?
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Karl Müller
2025-01-26 06:56:39 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Kürzlich fiel mir bei einem Spaziergang in der Nähe ein ziemlich
seltsam aussehendes Zweirad mit Versicherungskennzeichen auf, das auf
der anderen Straßenseite auf dem Bürgersteig abgestellt war.
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/
DSC06637-768x512.jpg>
Post by Arno Welzel
Bei WordPress ("wp-content/uploads"...) kann man die Größenangaben
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637.jpg>
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Angepriesen wird das Teil als "Hybrid aus E-Bike & E-Scooter" und mit
der Botschaft "... bald auch als E-Bike mit Pedalen erhältlich".
Wo? Auf <https://www.steereon.com> habe ich auf Anhieb nichts dazu gefunden.
Post by Wolfgang Strobl
M.a.W., nicht nur wie gewohnt 25km/h-Pedelec, sondern sogar ein 45
k/h-E-Moped und ein "E-Scooter mit Sitz" werden über den Umweg "Pedelec"
hier als Fahrrad inszeniert, um vom Image des unmotorisierten Fahrrades
zu profitieren.
C30 – 20 km/h: Leicht-Mofa – Mofaprüfbescheinigung nötig (in
Autoführerschein inklusive) – keine Helmpflicht – Fahren auf Mofa-frei
Radwegen & auf der Straße: Nutzung in der gesamten EU erlaubt.
C30 – 25 km/h: Mofa – Mofaprüfbescheinigung nötig (in Autoführerschein
inklusive) – Helmpflicht – Fahren auf Mofa-frei Radwegen & auf der
Straße. Nutzung in der gesamten EU erlaubt.
C30 – 32 km/h: Kraftrad – Klasse M Führerschein nötig (in
Autoführerschein inklusive) – Helmpflicht – Fahren auf der Straße.
Nutzung in der gesamten EU erlaubt.
Österreich – 25 km/h: Kein Führerschein oder Kennzeichen benötigt –
keine Helmpflicht – Fahren auf Radwegen & auf der Straße – Nutzung nur
in Österreich erlaubt.
Schweiz- 20 km/h: Kein Führerschein oder Kennzeichen benötigt – keine
Helmpflicht – Fahren auf Radwegen & auf der Straße – Nutzung nur in der
Schweiz erlaubt.
Post by Wolfgang Strobl
Es ist auffällig, wie umfänglich in der Bebilderung dieses Produkt mit
barhäuptigen Fahrerinnen und Fahrern jeden Alters geworben wird, obwohl
die Helmpflicht für Mopeds nicht gerade neueren Datums ist.
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2024/08/241015-Bild-
Winter-Sale-C30-2024.png>
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
<https://www.steereon.com/shop/steereon-c30-e-scooter-mit-sitz/>
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/
DSC06535-768x512.jpg>
Post by Arno Welzel
Das ist halt dann das Modell mit maximal 20 km/h.
Post by Wolfgang Strobl
Natürlich steht irgendwo im Kleingedruckten, dass die Helmpflicht nur
für auf 20 km/h beschränkte Elektrokleinstfahrzeuge bzw. Leichtmofas
nicht gilt.
Eben.
Post by Wolfgang Strobl
IMO haben wir als Nutzer von klassischen Fahrrädern jeden Grund, uns
von solchen Fahrzeugen explizit und deutlich abzugrenzen, die sich in
Konstruktion und Gebrauchsweise mehr und mehr von ausschließlich
muskelbetriebenen Fahrrädern entfernt haben, so wie wir sie kennen und
schätzen.
Korrekt - das Ding ist kein Fahrrad, sondern ein Elektrofahrzeug, so wie
E-Scooter.
Post by Wolfgang Strobl
Die hier in d.r.f. schon früh geäußerte Kritik am Pedelec als "Fahrrad
mit Tretunterstützung" hat sich leider schneller und umfänglicher
bestätigt, als ich erwartet habe. Da wird inzwischen jede Lücke
genutzt, die eine ausgesprochen schlampige Regulierung der so genannten
"Fahrräder mit Tretunterstützung" gelassen hat.
Wieso? Pedelecs gibt es doch nach wie vor. Was hat dieses Ding damit zu tun?
Post by Wolfgang Strobl
Glaubt irgendwer hier, dass in der Variante "... E-Bike mit Pedalen"
(s.o.) die Pedale einen anderen Zweck haben, als den Schein zu wahren
und den Aufwand, die Kosten und sonstige Weiterungen zu vermeiden, die
mit einem Versicherungskennzeichen eines Kfz verbunden sind?
Nein, wieso?
Don't feed the troll

Man kann seine Zeit besser zum Radfahren nutzen

mfg

Karl
Wolfgang Strobl
2025-01-26 15:24:23 UTC
Permalink
Am Sat, 25 Jan 2025 22:37:42 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Kürzlich fiel mir bei einem Spaziergang in der Nähe ein ziemlich seltsam
aussehendes Zweirad mit Versicherungskennzeichen auf, das auf der
anderen Straßenseite auf dem Bürgersteig abgestellt war.
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637-768x512.jpg>
Bei WordPress ("wp-content/uploads"...) kann man die Größenangaben
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637.jpg>
Danke, wieder was gelernt. Da ich nicht zu denen gehöre, die Wordpress
benutzen, war mir das neu. Wäre ich ein Nutzer, hätte ich vmtl.
herauzufinden versucht, wie man das abstellt. :-)
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Angepriesen wird das Teil als "Hybrid aus E-Bike & E-Scooter" und mit
der Botschaft "... bald auch als E-Bike mit Pedalen erhältlich".
Wo? Auf <https://www.steereon.com> habe ich auf Anhieb nichts dazu gefunden.
Aktuell wird es auf einer "Warteliste" angepriesen,
<https://www.steereon.com/warteliste/>

"STEEREON B25 - E-Bike / Pedelec">
<Loading Image...>
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
M.a.W., nicht nur wie gewohnt 25km/h-Pedelec, sondern sogar ein 45
k/h-E-Moped und ein "E-Scooter mit Sitz" werden über den Umweg "Pedelec"
hier als Fahrrad inszeniert, um vom Image des unmotorisierten Fahrrades
zu profitieren.
Liste der für die einzelnen Modelle geltenden Regularien,
entfernt, weil derzeit auch dort nachlesbar.
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Es ist auffällig, wie umfänglich in der Bebilderung dieses Produkt mit
barhäuptigen Fahrerinnen und Fahrern jeden Alters geworben wird, obwohl
die Helmpflicht für Mopeds nicht gerade neueren Datums ist.
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2024/08/241015-Bild-Winter-Sale-C30-2024.png>
<https://www.steereon.com/shop/steereon-c30-e-scooter-mit-sitz/>
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06535-768x512.jpg>
Das ist halt dann das Modell mit maximal 20 km/h.
Und es gilt dann auch für das versprochene Pedelec-Modell.

Jedenfalls bekräftigt es meinen Hinweis, dass hier heftig mit einer
eigentlich für Fahrräder reservierten wünschenswerten Eigenschaft
geworben wird, obwohl die gezeigten Fahrzeuge allesamt keine Fahrräder
sind - und nicht mal "Fahrräder".
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Natürlich steht irgendwo im Kleingedruckten, dass die Helmpflicht nur
für auf 20 km/h beschränkte Elektrokleinstfahrzeuge bzw. Leichtmofas
nicht gilt.
Eben.
Eben. Für die schnelleren Pedelec aber auch nicht.
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
IMO haben wir als Nutzer von klassischen Fahrrädern jeden Grund, uns von
solchen Fahrzeugen explizit und deutlich abzugrenzen, die sich in
Konstruktion und Gebrauchsweise mehr und mehr von ausschließlich
muskelbetriebenen Fahrrädern entfernt haben, so wie wir sie kennen und
schätzen.
Korrekt - das Ding ist kein Fahrrad, sondern ein Elektrofahrzeug, so wie
E-Scooter.
Das Ding ist ein Konstrukt, welches mit geringfügigen Veränderungen
alles vom i.W. unregulierten Elektrokleinstfahrzeug über ein als Fahrrad
geltendes Pedelec bis hin zum kräftigen Moped für Führerscheinklasse "M"
sein kann.

Ich finde es schon bemerkenswert, was inzwischen so alles mit mit dem
Gechmack und frischen Gefühl von Fahrrad verkauft wird. Du nicht?
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Die hier in d.r.f. schon früh geäußerte Kritik am Pedelec als "Fahrrad
mit Tretunterstützung" hat sich leider schneller und umfänglicher
bestätigt, als ich erwartet habe. Da wird inzwischen jede Lücke
genutzt, die eine ausgesprochen schlampige Regulierung der so genannten
"Fahrräder mit Tretunterstützung" gelassen hat.
Wieso? Pedelecs gibt es doch nach wie vor. Was hat dieses Ding damit zu tun?
Ich hoffe, du hast auch das "E-Bike mit Pedalen" aka Pedelec inzwischen
gefunden.
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Glaubt irgendwer hier, dass in der Variante "... E-Bike mit Pedalen"
(s.o.) die Pedale einen anderen Zweck haben, als den Schein zu wahren
und den Aufwand, die Kosten und sonstige Weiterungen zu vermeiden, die
mit einem Versicherungskennzeichen eines Kfz verbunden sind?
Nein, wieso?
Welchen Teil von "Verbindet das Beste vom Fahrrad und E-Scooter" hast du
übersehen?
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
Arno Welzel
2025-01-26 17:56:23 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:37:42 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Kürzlich fiel mir bei einem Spaziergang in der Nähe ein ziemlich seltsam
aussehendes Zweirad mit Versicherungskennzeichen auf, das auf der
anderen Straßenseite auf dem Bürgersteig abgestellt war.
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637-768x512.jpg>
Bei WordPress ("wp-content/uploads"...) kann man die Größenangaben
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637.jpg>
Danke, wieder was gelernt. Da ich nicht zu denen gehöre, die Wordpress
benutzen, war mir das neu. Wäre ich ein Nutzer, hätte ich vmtl.
herauzufinden versucht, wie man das abstellt. :-)
Wieso? Dass Bilder in einem Artikel nicht mit maximaler Auflösung drin
sind, ist durchaus sinnvoll.

Der relevante Artikel ist der hier:

<https://www.steereon.com/galerie/#camping>

Und da ist das Bild nur links auf der Seite neben dem Text und muss
logischerweise nicht die volle Auflösung haben.

Hätte der Anbieter gewollt, dass Du die Bilder einfach in
Originalauflösung anschauen kannst, hätte er das auch so einstellen
können. Wollte er aber nicht.

[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Angepriesen wird das Teil als "Hybrid aus E-Bike & E-Scooter" und mit
der Botschaft "... bald auch als E-Bike mit Pedalen erhältlich".
Wo? Auf <https://www.steereon.com> habe ich auf Anhieb nichts dazu gefunden.
Aktuell wird es auf einer "Warteliste" angepriesen,
<https://www.steereon.com/warteliste/>
Danke. Das sieht man dann auch, dass ein Kettenblatt und Antrieb des
Hinterads über die Kette vorgesehen sind.

[...]
Post by Wolfgang Strobl
Ich finde es schon bemerkenswert, was inzwischen so alles mit mit dem
Gechmack und frischen Gefühl von Fahrrad verkauft wird. Du nicht?
Nein. Kapitalismus halt. Mich überrascht da gar nichts mehr.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Anton Ertl
2025-01-26 18:42:32 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:37:42 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Angepriesen wird das Teil als "Hybrid aus E-Bike & E-Scooter" und mit
der Botschaft "... bald auch als E-Bike mit Pedalen erhÀltlich".
Wo? Auf <https://www.steereon.com> habe ich auf Anhieb nichts dazu gefunden.
Aktuell wird es auf einer "Warteliste" angepriesen,
<https://www.steereon.com/warteliste/>
Danke. Das sieht man dann auch, dass ein Kettenblatt und Antrieb des
Hinterads ÃŒber die Kette vorgesehen sind.
Nicht nur das: Das ist ein voellig anderes E-Bike: anderer Rahmen,
E-Motor in der Hinterradbnabe statt in der Vorderradnabe, also auch
voellig andere Raeder. Viel gemeinsame Teile mit der kurbellosen
Variante gibt's da nicht.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben.
Ist der Radverkehr erst separiert, diskriminiert man ihn voellig ungeniert.
Wolfgang Strobl
2025-01-31 07:36:58 UTC
Permalink
Am Sun, 26 Jan 2025 18:42:32 GMT schrieb
Post by Anton Ertl
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:37:42 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Angepriesen wird das Teil als "Hybrid aus E-Bike & E-Scooter" und mit
der Botschaft "... bald auch als E-Bike mit Pedalen erhältlich".
Wo? Auf <https://www.steereon.com> habe ich auf Anhieb nichts dazu gefunden.
Aktuell wird es auf einer "Warteliste" angepriesen,
<https://www.steereon.com/warteliste/>
Danke. Das sieht man dann auch, dass ein Kettenblatt und Antrieb des
Hinterads über die Kette vorgesehen sind.
Nicht nur das: Das ist ein voellig anderes E-Bike: anderer Rahmen,
E-Motor in der Hinterradbnabe statt in der Vorderradnabe, also auch
voellig andere Raeder.
Hast du wirklich genau hingeschaut? Freilich ist es ein anderer Rahmen
und der Motor hat die Position gewechselt. Aber vergleiche mal
<Loading Image...>
und
<Loading Image...>

Das ist i.W. die selbe Rahmenform, niedrig gebautes Klapprad mit kleinen
Rädern, hinten kleiner als vorne, das Hinterrad in einer ungwöhnlichen
Schwinge nach unten/vorne klappbar.
Post by Anton Ertl
Viel gemeinsame Teile mit der kurbellosen
Variante gibt's da nicht.
Es würde mich nicht wundern, wenn der Rahmen das einzige Teil wäre, dass
ausgetauscht wurde, vmtl. ohne Veränderung der Anbaupunkte. Der
Plattformgedanke - der "Hersteller" eines solchen "Fahrrades" braucht
i.W. nur noch den Motor in einen diesbezüglich standardisierten Rahmen
einzubauen - hat ja sogar schon bei Mittelmotoren funktioniert.

Die Anbauteile (Gabeln, Klappmechanismus, Sattelstütze, Lenker ...)
sehen jedenfalls weitgehend identisch aus. Solche Nabenmotoren bekommst
du in allen möglichen Qualitäts- und Leistungsstufen aus China, incl.
der Kontrollelektronik und Kabelbäume.

Der Heckmotor dürfte einer von Bafang sein, z.B. der H720.
<https://bafang-e.com/de/products/motors/hr-series/>
Der Anbieter dürfte wenig Schwierigkeiten haben, mehr oder weniger
beliebigen Front- oder Heckmotoren aus dem Sortiment zu verbauen.

Mir ging es aber weniger darum, wie der Anbieter seine Fertigung
optimiert, sondern darum, wie hier mit einem einheitlichen
Erscheinungsbild und einer einheitlicher Kundenansprache versucht wird,
Motorfahrzeuge für den Kofferraum mit dem Image des Fahrrades zu
veredeln. Dieser Anbieter verkauft keine Fahrräder und diese Zweiräder
wären ohne Motor unverkäuflich. Da ist ja sogar ein Klapprad aus den
Siebzigern des letzten Jahrhunderts besser fahrbar.
<Loading Image...>
--
Thank you for observing all safety precautions
Karl Müller
2025-01-31 08:08:48 UTC
Permalink
Am Fri, 31 Jan 2025 08:36:58 +0100 schrieb Wolfgang Strobl:

Für Radfahrer belangloses gelöscht
Post by Wolfgang Strobl
Mir ging es aber weniger darum, wie der Anbieter seine Fertigung
optimiert, sondern darum, wie hier mit einem einheitlichen
Erscheinungsbild und einer einheitlicher Kundenansprache versucht wird,
Motorfahrzeuge für den Kofferraum mit dem Image des Fahrrades zu
veredeln. Dieser Anbieter verkauft keine Fahrräder und diese Zweiräder
wären ohne Motor unverkäuflich. Da ist ja sogar ein Klapprad aus den
Siebzigern des letzten Jahrhunderts besser fahrbar.
<https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:70er-Jahre-Klapprad.jpg>
Don't feed the troll

mfg

Karl
Wolfgang Strobl
2025-01-29 07:48:43 UTC
Permalink
Am Sun, 26 Jan 2025 18:56:23 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:37:42 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Kürzlich fiel mir bei einem Spaziergang in der Nähe ein ziemlich seltsam
aussehendes Zweirad mit Versicherungskennzeichen auf, das auf der
anderen Straßenseite auf dem Bürgersteig abgestellt war.
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637-768x512.jpg>
Bei WordPress ("wp-content/uploads"...) kann man die Größenangaben
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637.jpg>
Danke, wieder was gelernt. Da ich nicht zu denen gehöre, die Wordpress
benutzen, war mir das neu. Wäre ich ein Nutzer, hätte ich vmtl.
herauzufinden versucht, wie man das abstellt. :-)
Wieso? Dass Bilder in einem Artikel nicht mit maximaler Auflösung drin
sind, ist durchaus sinnvoll.
Äh, ja. Das hat niemand bestritten. Was ich abstellen würde, wäre die
Bereitstellung der Originalgröße.
Post by Arno Welzel
<https://www.steereon.com/galerie/#camping>
Und da ist das Bild nur links auf der Seite neben dem Text und muss
logischerweise nicht die volle Auflösung haben.
Hätte der Anbieter gewollt, dass Du die Bilder einfach in
Originalauflösung anschauen kannst, hätte er das auch so einstellen
können. Wollte er aber nicht.
Eben.
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
Arno Welzel
2025-02-02 09:04:39 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 26 Jan 2025 18:56:23 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:37:42 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Kürzlich fiel mir bei einem Spaziergang in der Nähe ein ziemlich seltsam
aussehendes Zweirad mit Versicherungskennzeichen auf, das auf der
anderen Straßenseite auf dem Bürgersteig abgestellt war.
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637-768x512.jpg>
Bei WordPress ("wp-content/uploads"...) kann man die Größenangaben
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637.jpg>
Danke, wieder was gelernt. Da ich nicht zu denen gehöre, die Wordpress
benutzen, war mir das neu. Wäre ich ein Nutzer, hätte ich vmtl.
herauzufinden versucht, wie man das abstellt. :-)
Wieso? Dass Bilder in einem Artikel nicht mit maximaler Auflösung drin
sind, ist durchaus sinnvoll.
Äh, ja. Das hat niemand bestritten. Was ich abstellen würde, wäre die
Bereitstellung der Originalgröße.
Wieso sollte ein Content Management System ein hochgeladenes Bild nicht
in der Originalauflösung beibehalten? Es kann ja sein, dass der
Website-Betreiber es später noch in einem anderen Format nutzen will,
als in der Form, wie es gerade im Artikel verwendet wird.

[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Hätte der Anbieter gewollt, dass Du die Bilder einfach in
Originalauflösung anschauen kannst, hätte er das auch so einstellen
können. Wollte er aber nicht.
Eben.
"Eben" was? So funktionieren manche CMS halt. Nur weil etwas nicht
explizit bequem zum Download oder anklicken angeboten wird, bedeutet,
dass es nicht dennoch auf dem Server liegt. Der Betreiber halt nur die
verkleinerte Version in einem Artikel eingebunden. Mehr war für ihn
nicht wichtig. Dass die größere Original-Version *auch* auf dem Server
liegt, ist halt ein Nebeneffekt davon, wie WordPress funktioniert.
Etliche andere CMS machen das auch nicht anders.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Wolfgang Strobl
2025-02-09 22:04:18 UTC
Permalink
Am Sun, 2 Feb 2025 10:04:39 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 26 Jan 2025 18:56:23 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sat, 25 Jan 2025 22:37:42 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Kürzlich fiel mir bei einem Spaziergang in der Nähe ein ziemlich seltsam
aussehendes Zweirad mit Versicherungskennzeichen auf, das auf der
anderen Straßenseite auf dem Bürgersteig abgestellt war.
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637-768x512.jpg>
Bei WordPress ("wp-content/uploads"...) kann man die Größenangaben
<https://www.steereon.com/wp-content/uploads/2022/10/DSC06637.jpg>
Danke, wieder was gelernt. Da ich nicht zu denen gehöre, die Wordpress
benutzen, war mir das neu. Wäre ich ein Nutzer, hätte ich vmtl.
herauzufinden versucht, wie man das abstellt. :-)
Wieso? Dass Bilder in einem Artikel nicht mit maximaler Auflösung drin
sind, ist durchaus sinnvoll.
Äh, ja. Das hat niemand bestritten. Was ich abstellen würde, wäre die
Bereitstellung der Originalgröße.
Wieso sollte ein Content Management System ein hochgeladenes Bild nicht
in der Originalauflösung beibehalten?
Weil derjenige, der das Bild veröffentlicht, die Kontrolle darüber
behalten will, in welcher Auflösung es verfügbar gemacht wird? Fragst du
ernsthaft, warum ich fast alle Bilder, die ich veröffentliche, vorher
deutlich herunterskaliere? Veröffentlichst du alles, was du
veröffentlichst, in der Originalauflösung deiner Knipse?

Oder hast du "beibehalten" und "bereitstellen" verwechselt?
Post by Arno Welzel
Es kann ja sein, dass der
Website-Betreiber es später noch in einem anderen Format nutzen will,
als in der Form, wie es gerade im Artikel verwendet wird.
Das ist kein Grund, das Bild ungefragt auch in der Originalauflösung
auszuliefern, wenn der Betrachter sich eine passende URL
zusammenbastelt.
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Hätte der Anbieter gewollt, dass Du die Bilder einfach in
Originalauflösung anschauen kannst, hätte er das auch so einstellen
können. Wollte er aber nicht.
Eben.
"Eben" was? So funktionieren manche CMS halt.
Wie gesagt, wäre _ich_ ein Nutzer eines solchen CMS, hätte ich vmtl.
herauzufinden versucht, wie man das abstellt. Was du tust, oder was
andere tun, ist deren Sache.

Immerhin bedeutet CMS "Content Management System" und nicht Web
Publishing System. Wenn es stimmt, was du andeutest, braucht man vor
diesem CMS also ein weiteres CMS, das die Verwaltung von unterschiedlich
skalierten Bildern erlaubt oder man muss die Varianten umständlich
eigenhändig produzieren und verwalten. Von einem "CMS" hätte ich mehr
erwartet.
Post by Arno Welzel
Nur weil etwas nicht
explizit bequem zum Download oder anklicken angeboten wird, bedeutet,
dass es nicht dennoch auf dem Server liegt.
Natürlich. Das war schon so, als ich Anfang/Mitte der Neunziger meinen
ersten Webserver betrieb und meine ersten CGI-Scripte schrieb. Aber
schon damals wurde nicht alles, waas auf dem Server lag, einfach so
ausgeliefert, nur weil der Abrufer sich einen passenden Pfad
zusammenbasteln konnte. Obwohl es das auch damals schon gab.
Post by Arno Welzel
Der Betreiber halt nur die
verkleinerte Version in einem Artikel eingebunden. Mehr war für ihn
nicht wichtig. Dass die größere Original-Version *auch* auf dem Server
liegt, ist halt ein Nebeneffekt davon, wie WordPress funktioniert.
Echt jetzt? Wer hätte das gedacht ...
Post by Arno Welzel
Etliche andere CMS machen das auch nicht anders.
Dann wird man sich halt die Mühe manchen müssen, die Bilder vor
Verwendung des CMS entsprechend herunterzuskalieren.

Jedenfalls kann ich mir durchaus vorstellen, das der eine oder andere
naive Nutzer eines solchen CMS ggfs. unangenehm überrascht sein dürfte,
welche Details man aus einem unbearbeiteten Foto in voller Auflösung
einer modernen Kamera herausfischen kann, wenn der äußere Anschein dafür
spricht, dass die Originalgröße gar nicht abrufbar ist. Ein nicht ganz
offensichtlicher Angriffspunkt für DoS-Angriffe ist ebenfalls.

Aber jeder wie er mag.
--
Thank you for observing all safety precautions
Karl Müller
2025-02-10 06:52:30 UTC
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Am Sun, 09 Feb 2025 23:04:18 +0100 schrieb Wolfgang Strobl:

[...]
Post by Wolfgang Strobl
Das ist kein Grund, das Bild ungefragt auch in der Originalauflösung
auszuliefern, wenn der Betrachter sich eine passende URL
zusammenbastelt.
Der durchschlagende Grund ist einfach: weil man es kann

[...]
Post by Wolfgang Strobl
Aber jeder wie er mag.
Eine entspannter Satz nach langer Aufregung wegen nichts

mfg

Karl
Arno Welzel
2025-02-10 08:58:12 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 2 Feb 2025 10:04:39 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Wieso sollte ein Content Management System ein hochgeladenes Bild nicht
in der Originalauflösung beibehalten?
Weil derjenige, der das Bild veröffentlicht, die Kontrolle darüber
behalten will, in welcher Auflösung es verfügbar gemacht wird? Fragst du
Dann soll er es nicht Auflösungen hochladen, die er nicht
veröffentlichen will.
Post by Wolfgang Strobl
ernsthaft, warum ich fast alle Bilder, die ich veröffentliche, vorher
deutlich herunterskaliere? Veröffentlichst du alles, was du
veröffentlichst, in der Originalauflösung deiner Knipse?
Nein. Aber darum geht es auch nicht. Es ging darum, dass das CMS von
einem Bild eine *deutlich* kleinere Version erzeugt, die dann in einem
Artikel verwendet werden und dass die hochgeladene Version ohne
Skalierung beibehalten wird.
Post by Wolfgang Strobl
Oder hast du "beibehalten" und "bereitstellen" verwechselt?
Nein, eher Du.
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Es kann ja sein, dass der
Website-Betreiber es später noch in einem anderen Format nutzen will,
als in der Form, wie es gerade im Artikel verwendet wird.
Das ist kein Grund, das Bild ungefragt auch in der Originalauflösung
auszuliefern, wenn der Betrachter sich eine passende URL
zusammenbastelt.
Doch, genau das ist der Grund. Die "Originalauflösung" wird ja gar nicht
hochgeladen, sondern die Auflösung, die der Anbieter dafür erstellt hat.
Er nutzt nur die Möglichkeit, eine *kleinere* Ausführung des
hochgeladenen Bilds in einem Artikel einzubinden.

[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Nur weil etwas nicht
explizit bequem zum Download oder anklicken angeboten wird, bedeutet,
dass es nicht dennoch auf dem Server liegt.
Natürlich. Das war schon so, als ich Anfang/Mitte der Neunziger meinen
ersten Webserver betrieb und meine ersten CGI-Scripte schrieb. Aber
schon damals wurde nicht alles, waas auf dem Server lag, einfach so
ausgeliefert, nur weil der Abrufer sich einen passenden Pfad
zusammenbasteln konnte. Obwohl es das auch damals schon gab.
Doch, das galt auch damals schon. Alles, was per URL aufrufbar ist, kann
man eben aufrufen.
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Etliche andere CMS machen das auch nicht anders.
Dann wird man sich halt die Mühe manchen müssen, die Bilder vor
Verwendung des CMS entsprechend herunterzuskalieren.
Korrekt. Und wo ist jetzt das Problem?
Post by Wolfgang Strobl
Jedenfalls kann ich mir durchaus vorstellen, das der eine oder andere
naive Nutzer eines solchen CMS ggfs. unangenehm überrascht sein dürfte,
welche Details man aus einem unbearbeiteten Foto in voller Auflösung
einer modernen Kamera herausfischen kann, wenn der äußere Anschein dafür
spricht, dass die Originalgröße gar nicht abrufbar ist. Ein nicht ganz
offensichtlicher Angriffspunkt für DoS-Angriffe ist ebenfalls.
Dann muss der "naive" Nutzer es eben lernen. Auch Typo3 macht es nicht
anders. Wenn man etwas nicht veröffentlichen will, darf man es auch
nicht auf eine Website hochladen.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Wolfgang Strobl
2025-02-11 18:18:54 UTC
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Am Mon, 10 Feb 2025 09:58:12 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 2 Feb 2025 10:04:39 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Wieso sollte ein Content Management System ein hochgeladenes Bild nicht
in der Originalauflösung beibehalten?
Weil derjenige, der das Bild veröffentlicht, die Kontrolle darüber
behalten will, in welcher Auflösung es verfügbar gemacht wird? Fragst du
Dann soll er es nicht Auflösungen hochladen, die er nicht
veröffentlichen will.
Ich ziehe CMS vor, die solche Einschränkungen nicht haben.
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
ernsthaft, warum ich fast alle Bilder, die ich veröffentliche, vorher
deutlich herunterskaliere? Veröffentlichst du alles, was du
veröffentlichst, in der Originalauflösung deiner Knipse?
Nein. Aber darum geht es auch nicht. Es ging darum, dass das CMS von
einem Bild eine *deutlich* kleinere Version erzeugt, die dann in einem
Artikel verwendet werden und dass die hochgeladene Version ohne
Skalierung beibehalten wird.
Nein. Es ging nicht darum, ob das verwaltete Bild serverseitig
beibehalten wird - davon gehe ich aus, immerhin ist es der verwaltete
Content -, sondern ob der Nutzer des CMS die Kontrolle darüber hat, in
welcher Form das Bild von einem Client abgerufen werden kann, in welcher
Skalierung, mit oder ohne Metadaten, oder nur mit ausgewählten.
Jedenfalls hatte ich das in dem Kommentar geschrieben, den du
deinerseits kommentiert hast.

Mich wundert, warum du so energisch gegen dieses Feature protestierst.
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Oder hast du "beibehalten" und "bereitstellen" verwechselt?
Nein, eher Du.
Kindergarten.
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Es kann ja sein, dass der
Website-Betreiber es später noch in einem anderen Format nutzen will,
als in der Form, wie es gerade im Artikel verwendet wird.
Das ist kein Grund, das Bild ungefragt auch in der Originalauflösung
auszuliefern, wenn der Betrachter sich eine passende URL
zusammenbastelt.
Doch, genau das ist der Grund. Die "Originalauflösung" wird ja gar nicht
hochgeladen, sondern die Auflösung, die der Anbieter dafür erstellt hat.
Niemand hindert den Nutzer des CMS (den "Anbieter"), ein Bild so wie aus
der Kamera oder dem Smartphone kopiert in das CMS einzuspeisen. Manche
tun das, manche davon absichtlich, andere aus Unkenntnis.

Offenbar hast du aber genau einen einzigen Workflow vor Augen und kennst
keinen anderen. (Sorry, wenn ich mich jetzt deinem Stil anpasse).
Post by Arno Welzel
Er nutzt nur die Möglichkeit, eine *kleinere* Ausführung des
hochgeladenen Bilds in einem Artikel einzubinden.
Ja. Aber hat das mit der Einschränkung zu tun, die ich kritisierte?

Idealerweise bietet ein CMS dem Nutzer die Wahl, welche Skalierungen
(und sonstigen Reduktionen) des verwalteten Materials clientseitig
abrufbar sind und ob bzw. wie die Resulate serverseitig gecached werden.
Wie die dann eingebunden werden, ist wiederum eine andere Geschichte.

Das alles so anzubieten, dass es auch für schlichte Nutzer des CMS
beherrschbar bleibt, ist sicherlich nicht ganz einfach. Wenn man aber
schon den Aufwand treibt, das CMS eine Auswahl von kleineren Auflösungen
generieren zu lassen, wo wäre dann das Problem, die größte davon als die
ohne den "-NNNxNNN"-Suffix herauszureichende Auflösung zu bestimmen?

Ich halte es für einen Designfehler, ungefragt das Ausgangsmaterial
herauszureichen. Das ist ungefähr so, als würde man auch alle anderen
Konfigurationsdaten, Templates usw. abliefern, wenn man ihren Pfad
erraten kann, because, why not?
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Nur weil etwas nicht
explizit bequem zum Download oder anklicken angeboten wird, bedeutet,
dass es nicht dennoch auf dem Server liegt.
Natürlich. Das war schon so, als ich Anfang/Mitte der Neunziger meinen
ersten Webserver betrieb und meine ersten CGI-Scripte schrieb. Aber
schon damals wurde nicht alles, waas auf dem Server lag, einfach so
ausgeliefert, nur weil der Abrufer sich einen passenden Pfad
zusammenbasteln konnte. Obwohl es das auch damals schon gab.
Doch, das galt auch damals schon. Alles, was per URL aufrufbar ist, kann
man eben aufrufen.
Nette Tautologie.

Ich bezweifle, das du so unverständig bist, wie du hier tust. Ein CMS
verwaltet i.A. erheblich mehr als das, was "per URL" aufrufbar ist.
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Etliche andere CMS machen das auch nicht anders.
Dann wird man sich halt die Mühe manchen müssen, die Bilder vor
Verwendung des CMS entsprechend herunterzuskalieren.
Korrekt. Und wo ist jetzt das Problem?
Das schrieb ich doch. Man muß sich unnötig Mühe machen.
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Jedenfalls kann ich mir durchaus vorstellen, das der eine oder andere
naive Nutzer eines solchen CMS ggfs. unangenehm überrascht sein dürfte,
welche Details man aus einem unbearbeiteten Foto in voller Auflösung
einer modernen Kamera herausfischen kann, wenn der äußere Anschein dafür
spricht, dass die Originalgröße gar nicht abrufbar ist. Ein nicht ganz
offensichtlicher Angriffspunkt für DoS-Angriffe ist ebenfalls.
Dann muss der "naive" Nutzer es eben lernen.
"You’re Holding It Wrong"

Nope. Ein ausgereiftes CMS erlaubt dem Nutzer, serverseitig zwischen
Rohmaterial und dessen Präsentation zu unterscheiden.
Post by Arno Welzel
Auch Typo3 macht es nicht
anders. Wenn man etwas nicht veröffentlichen will, darf man es auch
nicht auf eine Website hochladen.
Bei einem sehr eingeschränkten und naiven Verständnis von "Website" und
"hochladen" mag das zutreffen.
--
Thank you for observing all safety precautions
Arno Welzel
2025-02-20 12:15:59 UTC
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Post by Wolfgang Strobl
Am Mon, 10 Feb 2025 09:58:12 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 2 Feb 2025 10:04:39 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Wieso sollte ein Content Management System ein hochgeladenes Bild nicht
in der Originalauflösung beibehalten?
Weil derjenige, der das Bild veröffentlicht, die Kontrolle darüber
behalten will, in welcher Auflösung es verfügbar gemacht wird? Fragst du
Dann soll er es nicht Auflösungen hochladen, die er nicht
veröffentlichen will.
Ich ziehe CMS vor, die solche Einschränkungen nicht haben.
Welche wären das konkret? Ich lerne gerne dazu.

[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Nein. Aber darum geht es auch nicht. Es ging darum, dass das CMS von
einem Bild eine *deutlich* kleinere Version erzeugt, die dann in einem
Artikel verwendet werden und dass die hochgeladene Version ohne
Skalierung beibehalten wird.
Nein. Es ging nicht darum, ob das verwaltete Bild serverseitig
beibehalten wird - davon gehe ich aus, immerhin ist es der verwaltete
Content -, sondern ob der Nutzer des CMS die Kontrolle darüber hat, in
welcher Form das Bild von einem Client abgerufen werden kann, in welcher
Skalierung, mit oder ohne Metadaten, oder nur mit ausgewählten.
Jedenfalls hatte ich das in dem Kommentar geschrieben, den du
deinerseits kommentiert hast.
Mich wundert, warum du so energisch gegen dieses Feature protestierst.
Ich kenne halt kein CMS, was bei hochgeladenen Bildern den Zugriff
erstmal generell einschränkt und man manuell freigeben kann, welche
Auflösungen abrufbar sein dürfen. Selbst Typo3 macht das nicht. Aber ich
lerne gerne dazu.

[...]
Post by Wolfgang Strobl
Nope. Ein ausgereiftes CMS erlaubt dem Nutzer, serverseitig zwischen
Rohmaterial und dessen Präsentation zu unterscheiden.
"Rohmaterial" lädt man nicht auf einen Server hoch. Schon deshalb nicht,
weil das als Beweis der Urheberschaft dienen kann und man es daher
niemals aus der persönlichen Umgebung heraus irgendwo hin kopiert.

Ich vermute, Du hast nicht viel Kontakt zu Fotografen, die auch von
ihrer Arbeit leben müssen.

Aber ich lerne gerne dazu, welche CMS sowas leisten können.
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Auch Typo3 macht es nicht
anders. Wenn man etwas nicht veröffentlichen will, darf man es auch
nicht auf eine Website hochladen.
Bei einem sehr eingeschränkten und naiven Verständnis von "Website" und
"hochladen" mag das zutreffen.
Ich arbeite erst seit 30 Jahren in dem Bereich. Aber ich lerne gerne
dazu, welches CMS sowas leistet.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Wolfgang Strobl
2025-02-22 20:13:22 UTC
Permalink
Am Thu, 20 Feb 2025 13:15:59 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Mon, 10 Feb 2025 09:58:12 +0100 schrieb Arno Welzel
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Am Sun, 2 Feb 2025 10:04:39 +0100 schrieb Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Wieso sollte ein Content Management System ein hochgeladenes Bild nicht
in der Originalauflösung beibehalten?
Weil derjenige, der das Bild veröffentlicht, die Kontrolle darüber
behalten will, in welcher Auflösung es verfügbar gemacht wird? Fragst du
Dann soll er es nicht Auflösungen hochladen, die er nicht
veröffentlichen will.
Ich ziehe CMS vor, die solche Einschränkungen nicht haben.
Welche wären das konkret? Ich lerne gerne dazu.
Hugo, beispielsweise. Oder aus älteren Zeiten Zope/Plone. Eigentlich
alle CMS, die eine templating engine und (Bild-)bearbeitungsfunktionen
enthalten, die aus einem serverseitig separat gehaltenen Fundus von
Assets schöpfen können.

<https://gohugo.io/content-management/image-processing/>
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Nein. Aber darum geht es auch nicht. Es ging darum, dass das CMS von
einem Bild eine *deutlich* kleinere Version erzeugt, die dann in einem
Artikel verwendet werden und dass die hochgeladene Version ohne
Skalierung beibehalten wird.
Nein. Es ging nicht darum, ob das verwaltete Bild serverseitig
beibehalten wird - davon gehe ich aus, immerhin ist es der verwaltete
Content -, sondern ob der Nutzer des CMS die Kontrolle darüber hat, in
welcher Form das Bild von einem Client abgerufen werden kann, in welcher
Skalierung, mit oder ohne Metadaten, oder nur mit ausgewählten.
Jedenfalls hatte ich das in dem Kommentar geschrieben, den du
deinerseits kommentiert hast.
Mich wundert, warum du so energisch gegen dieses Feature protestierst.
Ich kenne halt kein CMS, was bei hochgeladenen Bildern den Zugriff
erstmal generell einschränkt und man manuell freigeben kann, welche
Auflösungen abrufbar sein dürfen. Selbst Typo3 macht das nicht. Aber ich
lerne gerne dazu.
Ob Typo3 eine richtige Assetverwaltung bzw. eine Zugriffskontrolle auf
abgeleitete Assets (immer noch) nicht beherrscht, weiß ich nicht, weil
ich Typo3 nur dem Namen nach kenne. Da ich längst andere Interessen und
Prioritäten habe, verfolge ich die Szene kaum noch, bin aber verwundert,
wenn hier eine Rückentwicklung stattgefunden haben sollte. Andere
Arbeitsteilung vielleicht.
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Wolfgang Strobl
Nope. Ein ausgereiftes CMS erlaubt dem Nutzer, serverseitig zwischen
Rohmaterial und dessen Präsentation zu unterscheiden.
"Rohmaterial" lädt man nicht auf einen Server hoch.
Selbstverständlich tut man das, wenn man beim Publizieren von Artikeln
mehr macht als vorgegebene Bilder mit vorgegebenen Texten zu
kombinieren, die jeweils anderswo produziert und verwaltet wurden.

Rohmaterial ist in diesem Zusammenhang nicht das, was der
Kamerahersteller "RAW" nennt, sondern das, was im Jargon "asset" genannt
wird. Also das, was als möglicherweise, aber nicht zwingend bereits
bearbeitetes Ausgangsmaterial für weitere Zuschnitte, Ausschnitte,
Skalierungen und weitere artikelbezogene Modifikationen dienen kann. Wo
man in der Pipeline von der Kamera über eine Bildbearbeitung jeweils
eine Grenze zieht, bis hin zu dem, was der Browser schließlich als <img
src=> etc. ankommt, das ist Geschmackssache und eine individuelle
Entscheidung beim Design des CMS. Eine serverseitige Zugriffskontrolle
und Möglichkeit, zwischen "für den Autor/Designer verfügbar" und "Für
den Webclient verfügbar" überhaupt unterscheiden zu können, die halte
ich aber für wünschenswert und bei umfangreicheren Projekten für
unverzichtbar.
Post by Arno Welzel
Schon deshalb nicht,
weil das als Beweis der Urheberschaft dienen kann und man es daher
niemals aus der persönlichen Umgebung heraus irgendwo hin kopiert.
Du verwechselst erneut das Rohmaterial für eine Publikation mit dem, was
aus der Kamera kommt. Abgesehen davon stecken hinter dieser Vermutung zu
viele Annahmen, die nicht sonderlich belastbar sind. Und wo steht, dass
ein CMS keine persönlichen Umgebung realisieren kann, oder mehrere
davon? Normalerweise erledigt man dergl. nicht mit Kopieren, sondern
mit Zugriffsrechten.

Ich stimme dir zu, dass man restriktiv mit Material umgehen sollte,
welches man grundsätzlich nicht herausgeben möchte. Ob das aber
einschließt, dass man alles, was man remote lagert, so behandeln sollte,
als würde es weltweit publiziert? In letzter Konsequenz hieße das,
wieder zu Papier, Füller und selbstgemischer Tinte zurückzukehren. :-)

Aber wie gesagt, das ist ein anderes Thema. Es geht nicht um den Imhalt
der Speicherkarte deiner Kamera, den du wie deinen Augapfel hütest,
sondern darum, ob das, was man über den Browser vom Webserver als Teil
einer publizierten Seite abrufen kann, auch schon alles sein soll, was
serverseitig vorhanden ist und dort im Rahmen der Produktion bearbeitet
und verwaltet werden kann.
Post by Arno Welzel
Ich vermute, Du hast nicht viel Kontakt zu Fotografen, die auch von
ihrer Arbeit leben müssen.
Inzwischen nicht mehr, nein. Was ist der Grund deiner Frage?

Und was hat diese Frage mit dem hier diskutierten Thema zu tun?

Es ging um Fotos, die man, wenn man den Trick kennt und sich eine
modifizierte URL ausdenken kann, in voller Auflösung abrufen kann. Man
darf bezweifeln, dass es demjenigen unbedingt bekannt war, der die
Produktpräsentationsseiten erzeugt hat, oder demjenigen, der sie
abgenickte.
Post by Arno Welzel
Aber ich lerne gerne dazu, welche CMS sowas leisten können.
Zwei Beispiele habe ich ja genannt, vermutlich gibt es weitere. Aber
selbst wenn es sie nicht bzw. nicht mehr gäbe - es bliebe ein nützliches
Feature.
Post by Arno Welzel
Post by Wolfgang Strobl
Post by Arno Welzel
Auch Typo3 macht es nicht
anders. Wenn man etwas nicht veröffentlichen will, darf man es auch
nicht auf eine Website hochladen.
Bei einem sehr eingeschränkten und naiven Verständnis von "Website" und
"hochladen" mag das zutreffen.
Ich arbeite erst seit 30 Jahren in dem Bereich.
Ach. Um so erstaunlicher. "Auf eine Website hochladen" ist eine eher
laienhafte Ausdrucksweise, die in diesem Zusammenhang nur zur Verwirrung
beiträgt. Ich habe seit mehr als dreissig Jahren bis zur Rente nicht
nur, aber auch in diesem Bereich gearbeitet und wundere mich insofern,
dass jemand das Ablegen einer Bilddatei auf einem Server mehr oder
weniger mit der Möglichkeit gleichsetzt, diese Datei mit der passenden
URL als asis im Browser darstellbares Bild abzurufen. Man kann das so
machen, ein Editor, ein Apache (beipielsweise) und irgend ein
Dateimanager sind dann zusammen das simpelste denkbare "Content
Management System". Am anderen Ende der Skala finden sich dann
integrierte Systeme, bei denen der Übergang zwischen Datenbank, CMS,
Webserver und anderen Komponenten fließend ist und Dateien zumindest als
verwalteter Content keine Rolle spielen.
Post by Arno Welzel
Aber ich lerne gerne
dazu, welches CMS sowas leistet.
Wozu, wenn deine unverrückbare Ansicht darin besteht, eine technisch
unterstützte Differenzierung zwischen Ausgangsmaterial und dessen
Präsentation sei entbehrlich, und zwar nicht nur für dich, sondern
grundsätzlich?
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
Arno Welzel
2025-02-25 16:30:01 UTC
Permalink
Wolfgang Strobl, 2025-02-22 21:13:

[...]
Post by Wolfgang Strobl
Ich stimme dir zu, dass man restriktiv mit Material umgehen sollte,
welches man grundsätzlich nicht herausgeben möchte. Ob das aber
einschließt, dass man alles, was man remote lagert, so behandeln sollte,
als würde es weltweit publiziert? In letzter Konsequenz hieße das,
wieder zu Papier, Füller und selbstgemischer Tinte zurückzukehren. :-)
Korrekt. Was nicht öffentlich sein soll, darf nicht auf öffentliche
Server hochgeladen werden, wo es abrufbar ist.

Eine Asset-Verwaltung ist aber nicht sowas.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Holger Schulz
2025-01-27 10:14:36 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Aktuell wird es auf einer "Warteliste" angepriesen,
<https://www.steereon.com/warteliste/>
Sieht total bequem aus, wie er auf dem Video die Knie nie gerade
kriegt.

hs
Wolfgang Strobl
2025-01-31 07:45:28 UTC
Permalink
Am Mon, 27 Jan 2025 10:14:36 -0000 (UTC) schrieb Holger Schulz
Post by Holger Schulz
Post by Wolfgang Strobl
Aktuell wird es auf einer "Warteliste" angepriesen,
<https://www.steereon.com/warteliste/>
Sieht total bequem aus, wie er auf dem Video die Knie nie gerade
kriegt.
Jetzt habe ich mir das Filmchen dann doch mal angschaut. Aua, das tut
ja schon beim Hinschauen weh. Die Frage, die sich mir unmittelbar
stellt: warum wurde nicht einfach der Sattel etwas höher gestellt? Weil
dann die Knie beim Lenken mit dem Lenker kollisieren würden?

Entweder das Teil ist als reines Feigenblatt im Sortiment, oder es muss
Vorzüge (aus Sicht von an der Motorisierung Interessierten) haben, die
ich übersehe.
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
Karl Müller
2025-01-31 08:07:29 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Strobl
Am Mon, 27 Jan 2025 10:14:36 -0000 (UTC) schrieb Holger Schulz
Post by Wolfgang Strobl
Aktuell wird es auf einer "Warteliste" angepriesen,
<https://www.steereon.com/warteliste/>
Sieht total bequem aus, wie er auf dem Video die Knie nie gerade kriegt.
Jetzt habe ich mir das Filmchen dann doch mal angschaut. Aua, das tut
ja schon beim Hinschauen weh. Die Frage, die sich mir unmittelbar
stellt: warum wurde nicht einfach der Sattel etwas höher gestellt? Weil
dann die Knie beim Lenken mit dem Lenker kollisieren würden?
Entweder das Teil ist als reines Feigenblatt im Sortiment, oder es muss
Vorzüge (aus Sicht von an der Motorisierung Interessierten) haben, die
ich übersehe.
Don't feed the troll

mfg

Karl
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