Roland K!pp
2005-11-02 14:12:16 UTC
Hallo zusammen,
hin und wieder, wenn der Gehweg zu schmal ist, stelle ich mein Fahrrad
zwischen die Autos auf den Parkstreifen. Ich ziehe zwar kein Billet,
aber hoffe, dass es dort besser aufgehoben ist.
Wenn kein Ticket zu ziehen ist, dann stelle ich mich auch schon mal so
hin, dass ich das Fahrrad garantiert aus der Lücke wieder herausbekomme.
Und vor Supermärkten oder Baumärkten gibt es häufig keine andere
Möglichkeit, besonders wenn sie "verkehrsgünstig" auf der grünen Wiese
liegen; man hat den Eindruck, die rechnen da gar nicht mit Radfahrern.
Angehängte Pressemeldung lässt mich jetzt aber zweifeln, ob ich
überhaupt am Seitenstreifen, auf dem Parkplatz ... stehen darf.
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Skuriller Streit in Bonn
Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass ein
Quad rechtlich wie ein Auto zu behandeln ist. Auslöser für den
Rechtsstreit durch mehrere Instanzen war ein Knöllchen über 10 Euro, das
ein Quad-Besitzer zahlen sollte, weil er sein vierrädriges offenes
Gefährt auf einem PKW-Parkplatz abgestellt hatte; die Politessen hielten
das Spassfahrzeug für ein Motorrad. Da es rechtlich große Unklarheiten
gibt, was ein Quad im Strassenverkehr ist muss der Mann das Knöllchen
nicht zahlen und darf in Zukunft auf einem Auto-Parkplatz stehen.
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noch unter:
http://www.wdr.de/studio/koeln/nachrichten/index.jhtml#TP751552
Roland
hin und wieder, wenn der Gehweg zu schmal ist, stelle ich mein Fahrrad
zwischen die Autos auf den Parkstreifen. Ich ziehe zwar kein Billet,
aber hoffe, dass es dort besser aufgehoben ist.
Wenn kein Ticket zu ziehen ist, dann stelle ich mich auch schon mal so
hin, dass ich das Fahrrad garantiert aus der Lücke wieder herausbekomme.
Und vor Supermärkten oder Baumärkten gibt es häufig keine andere
Möglichkeit, besonders wenn sie "verkehrsgünstig" auf der grünen Wiese
liegen; man hat den Eindruck, die rechnen da gar nicht mit Radfahrern.
Angehängte Pressemeldung lässt mich jetzt aber zweifeln, ob ich
überhaupt am Seitenstreifen, auf dem Parkplatz ... stehen darf.
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Skuriller Streit in Bonn
Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass ein
Quad rechtlich wie ein Auto zu behandeln ist. Auslöser für den
Rechtsstreit durch mehrere Instanzen war ein Knöllchen über 10 Euro, das
ein Quad-Besitzer zahlen sollte, weil er sein vierrädriges offenes
Gefährt auf einem PKW-Parkplatz abgestellt hatte; die Politessen hielten
das Spassfahrzeug für ein Motorrad. Da es rechtlich große Unklarheiten
gibt, was ein Quad im Strassenverkehr ist muss der Mann das Knöllchen
nicht zahlen und darf in Zukunft auf einem Auto-Parkplatz stehen.
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noch unter:
http://www.wdr.de/studio/koeln/nachrichten/index.jhtml#TP751552
Roland