Post by Martin GerdesPost by Markus LuftPost by Martin GerdesWenn das Zielobjekt ohnehin praktisch Schrott ist, ist das
Wiederverwenden noch verwendbarer Bauteile eine sinnvolle
umweltschonende Maßnahme.
Diebstahl bleibt aber Diebstahl.
Na klar. "Containern" ist formal auch Diebstahl. Erinnerst Du Dich noch
an Hausbesetzungen?
Ich war dabei. Diese Hausbesetzungen wurden richtigerweise auch als
Instandbesetzungen bezeichnet. Eigentum verpflichtet und die
Hauseigentümer haben Mietshäuser verfallen lassen und der Nutzung
durch Mieter entzogen. Das war nämlich auch schon Unrecht und hätte
geahndet werden können.
Post by Martin GerdesIch klaue manchmal im Supermarkt Obst, nämlich solches, das angeschlagen
im Abfalleimer liegt. Das einzige, was mich vor dem Kadi rettet, ist,
daß ich das geklaute Obst brav aufs Kassenband lege (ohne Preisetikett).
Die Kassenfrau ist meine Komplizin, die kennt mich und guckt weg.
Wenn einer mir böse will, bezeichnet er das als Diebstahl.
Du machst jetzt eine moralische Betrachtung auf. Aus gutem Grund
(unsere Geschichte), hat die Justiz aber da nur einen geringen
Spielraum.
Post by Martin GerdesPost by Markus LuftVor allem sind die Räder mehrheitlich angeschlossen, da ist es zu
offensichtlich, daß es sich nicht um herren-, bzw. damenlose Gegenstände
handelt.
Jedes Schrottrad ist angeschlossen, selbst der verrostete und verbogene
Rahmen allein hängt noch mit einer dicken Kette am Fahrradbügel.
Deshalb macht die Stadt Kiel ja auch eine neon-orangene Banderole an
die Räder, um eben so festzustellen, ob die Eigentümer ihr Eigentum
und Besitz aufgeben wollen.
Post by Martin GerdesPost by Markus LuftWenn die Räder noch abgeschlossen sind, kann man sehr schlecht davon
ausgehen, daß der jeweilige Eigentümern Besitz und Eigentum aufgegeben
hat.
Wenn eine Rechtslage sich als gesellschaftsschädlich erweist, muß man
sie ändern. Dieser Fall liegt hier ganz offensichtlich vor.
Jetzt übertreib mal nicht. In erster Linie ist das ein Ärgernis.
Dimensionen bei denen man von gesellschaftsschädlich reden könnten,
werden in Deutschland kaum erreicht.
Post by Martin GerdesPost by Markus LuftPost by Martin GerdesIch sehe eine andere Möglichkeit: Jemand entfernt alle Banderolen und
simuliert so den Gebrauch
Beobachten tue ich folgendes: Jemand geht schnurstracks auf (s)ein Rad
zu, reißt die Banderole ein und/oder schließt das Rad dann in der Nähe
wieder an. Und mir haben auch schon Radeigentümer von genau jenem
Vorgehen so berichtet.
Das ist doch in Ordnung: Da wurde ein Fahrrad fälschlich als Schrott
eingestuft, der Eigentümer will aber daran festhalten. Er hat den
Schlüssel zum Schloß (das sollte als Eigentumsnachweis durchgehen) und
parkt es um.
Das sehe ich anders. Der öffentliche Raum oder im Privaten,
gemeinschaftliche Flächen, sind kein erweiterter Keller oder eine
private Rumpelkammer. Wenn die so sehr an ihrem Schrott hängen, sollen
sie den eben in ihre privaten Räumlichkeiten verfrachten und nicht
andere an einer sinngemäßen Nutzung durch Blockierung solcher Flächen
hindern.
Mich nervt es nämlich zunehmend. Ob auf der Arbeit oder hier im Haus,
überall gibt es Pappenheimer, die sich mehr Zeuch anschaffen als sie
Platz dafür haben und dann die Gemeinschaftsflächen mit Zeug zumüllen,
welches sie gar nicht nutzen und so anderen die die sinngemäße Nutzung
dieser Flächen unmöglich machen.
Post by Martin GerdesEs würde die Situation in unseren Städten schon erheblich entspannen,
wenn man nur die allerklarsten Fälle von Schrotträdern entsorgen würde.
Jeden Fall auch nur minimalen Zweifels kann man ja erstmal stehenlassen.
Wird hier ja auch gemacht. Das Kotzen kriege ich dann aber, wenn die
Pappenheimer so sehr an diesem Müll hängen, daß sie das Ansinnen der
Stadt hintertreiben und dann dort immer noch jahrelang offensichtliche
Schrotträder den Platz blockieren und diese Räder dann über Jahre
hinweg auch nie genutzt werden und natürlich auch nie wieder in einen
nutzbaren Zustand versetzt werden. Wenn's Messies wären, könnte ich es
wenigstens noch verstehen.
Post by Martin GerdesPost by Markus LuftPost by Martin GerdesDas dürften wenige sein.
So wenige scheinen mir das aber nicht zu sein, denn ich habe das
durchaus schon öfter beobachten können. Und wenn man bedenkt, wie
unwahrscheinlich es ist so etwas genau in dem Moment beobachten zu
können, denke ich, das ist sogar sehr häufig so.
Man kann das Problem auf verschiedene Weise angehen. Es mit Nichtstun
auszusitzen wird nicht beliebig lang funktionieren. Dazu sind die
Schrotthaufen bereits zu groß. In nicht allzuferner Zeit wird es
hierzustadt keinerlei freien Fahrradbügel mehr geben.
Wenn man nichts macht, ist das die Folge. Ja.
Post by Martin GerdesPost by Markus LuftPost by Martin GerdesDie Rechtsordnung eines Landes ist nichts Statisches, ihre
Weiterentwicklung hat immer auch etwas mit Zivilcourage zu tun und mit
bewußtem Bruch der aktuell geltenden Regeln.
Was dann dazu führt, das Leute meinen, sie könnten einfach so fremdes
Eigentum entsorgen.
Es macht einen himmelweiten Unterschied, ob ich als Privatmann anfange,
Schrotträder zu entsorgen, oder ob die Stadt das tut (ggf. nach einem
passenden Ratsbeschluß). Man muß das aber (von der Stadt aus) auch
wollen. Es braucht da einen, der sich hinstellt und sagt: Ich ziehe das
jetzt durch.
Der Staat oder staatliche Institutionen haben eine Vorbildfunktion.
Leider ist es schon seit Längerem so, das diese[r] sich offensichtlich
nur noch wenig um Rechtmäßigkeit kümmert. Insofern wundert es nicht,
wenn dann der Bürger denkt "Wenn die das machen, dann darf ich im
Kleinen das erst recht!".
Bei Dir scheint aber das Problem zu sein, daß Deine Stadt untätig ist.
Post by Martin GerdesErinnerst Du Dich an die Kampagne "Ich habe abgetrieben"? Eine große
Zahl nennenswerter Frauen hat damals ihr Gesicht dafür hergegeben und
eine gesellschaftliche Diskussion angestoßen. So juristisch riskant, wie
Du das nun darstellen magst, war das nicht einmal: Man hätte jeder
dieser Frauen die Tat genau nachweisen müssen -- und dieser Versuch wäre
ins Leere gegangen, wenn die Abtreibung z.B. im Ausland stattgefunden
hätte.
So weit ich mich erinnere, hat man aber tatsächlich einige dieser
Frauen juristisch verfolgt. War vermutlich in Bayern.
Post by Martin GerdesMan könnte durchaus publikumswirksam und mit Presse und Fernsehen einen
Fahrradständer beräumen, die Schrotträder registrieren, vielleicht gar
photographieren und einlagern. Welcher Straftatbestand wäre das?
Sachbeschädigung, nämlich Knacken des Schlosses? Das sollte sich
strafrechtlich und zivilrechtlich tragen lassen, zumal eine solche
offizielle Aktion sicherlich nicht ohne passende juristische Begleitung
durchgezogen würde.
Hier werden die Räder mit einer Banderole gekennzeichnet und dann
haben die Eigentümer nur zwei Wochen Zeit, z.B. durch einreißen der
Banderole zu zeigen, daß sie weder Eigentum noch Besitz aufgegeben
haben. Diese Zeitspanne ist schon viel zu kurz. Du warst im Urlaub und
Dein Rad ist weg. Auch die Aufbewahrung von lediglich drei Monaten ist
zu kurz um juristisch auf der sicheren Seite zu sein.
Das hat keinen juristischen Hintergrund, die Kommunen handhaben das
auch alle sehr unterschiedlich, es hat schlicht für die Kommune
praktische Hintergründe.
Post by Martin GerdesEinzelperson wie Du und ich läßt das besser bleiben.
Richtig. mein Vermieter sollte es auch besser unterlassen fremdes
Eigentum mit oder ohne Ankündigung zu entsorgen. Falls er seine
Drohung wahrmachen sollte, wird er sich damit nur gehörigen Ärger
einhandeln, sofern er Dinge entsorgt die noch einen Egentümer und
Besitzer haben. Dennoch glaubt er das so machen zu können...
Post by Martin GerdesDazu kommt: Viele Regulationen enthalten einen Ermessensspielraum. Auch
den kann man nutzen, so man sich traut.
Kommunen, welche gegen die Schrotträder etwas unternehmen, nutzen
diesen Spielraum ja auch.
Post by Martin GerdesMein Bild vom Laufrad mit der herausgezwickten Nabe hast Du gesehen? Das
Restlaufrad ist mit einem Schloß am Bügel befestigt. Streng genommen
darf man noch nicht mal dieses Schloß knacken und den Rest des Laufrades
entsorgen, es könnte ja der Eigentümer kommen und das heile Schloß
zurückverlangen.
Das könnte theoretisch der Kommune blühen, praktisch schätze ich die
Chance aber nahe Null ein.
Post by Martin GerdesPost by Markus LuftIch hingegen habe schon eine Fahrradabstellverordnung auf Stadtebene
vorgeschlagen, die eben Rechtsbruch verhindern soll. Das halte ich für
wesentlich sinnvoller als Willkür.
Nichts, was wir Menschen bewußt machen, geschieht ohne "Willkür", die
man allerdings normalerweise "Einschätzung der Sachlage" nennt.
Ich meinte Willkür im rechtlichen Sinn. Auch mein Vermieter z.B,
braucht einen Sachgrund und den muss er auch benennen. "Ich will die
Sachen da nicht!" ist kein Sachgrund.
Post by Martin GerdesDie Frage: "Ist das Kunst -- oder kann das weg?" dürfte Dir geläufig
sein und vermutlich auch die zugehörige Tat der Putzfrau, die einfach
nur ihre Arbeit tun wollte und dabei hohe Kunst als Abfall mißdeutet und
in die Mülltonne geworfen hat.
Das war keine Putzfrau, das glaubst Du nur aufgrund der Werbung von
Henkel für ihr Scheuermittel Ata. Ist auch nicht wichtig, es hat die
Stadt letztlich 58 kDM gekostet.
Post by Martin GerdesDer "Radbeauftragte" der Stadt Hannover hat heute, direkt darauf
angesprochen, behauptet, es gebe ein Urteil aus Lüneburg (Kennt es
einer? Hat es einer?), das Schrottradentsorgung verbiete.
Das ist Unfug. Es gibt schon Möglichkeiten Schrotträder zu entfernen,
teilweise, wenn z.B. die Verkehrsicherungspflicht berührt ist oder von
den Rädern eine Gefahr ausgeht, ist das sogar geboten.
Auch wenn die Entfernung der Räder nicht geboten ist, können Kommunen
das tun (viele tun es ja auch), nur bewegt man sich da in einer
juristischen Grauzone. Diese Kommunen habe ja mittlerweile auch
Erfahrungen gesammelt, so das sich die Strafanträge und
Schadensersatzforderungen sicher in einem vertretbaren Rahmen, also
gegen Null gehend, halten. Hierzustadt wird ja ein Rad auch nicht
einfach entsorgt, nur weil es platte Reifen und ne rostige Kette hat
(gefühlt sehen ja 50% der Räder so aus), sondern da muß schon mehr
zusammenkommen.
Vermutlich wollen die in H nur einfach nicht tätig werden.
Post by Martin GerdesPost by Markus LuftPost by Martin GerdesIch habe das Beispiel der Einbahnstraßen schon öfter gebracht: Gegen
die vorgeschriebene Richtung zu fahren, war damals ein Bruch der
geltenden Regel. Dafür hat man damals mit Sicherheit so manchen
Radfahrer verknackt -- der eine oder andere mag seinen Fall aber in
die Presse gebracht haben und so eine Diskussion angestoßen haben, die
in letzter Konsequenz zur Änderung der Regel geführt hat.
Das haben die Kommunen auch mit den vielen Geisterfahrern so gemacht,
mit der Folge, daß so etwas Dir jetzt sogar angeordnet wird und zwar zu
Deinem Nachteil und in den allermeisten Fällen auch rechtswidrig.
Was haben die Kommunen mit vielen Geisterfahrern gemacht und was wird
mir jetzt sogar zu meinem Nachteil angeordnet?
Ach so, ich dachte Du wüßtest das.
Also das Verbot der Durchfahrt für Fahrräder in Gegenrichtung bei den
unechten Einbahnstraßen (Zeichen 267), ist in Deutschland zumeist mit
§45 (9) nicht vereinbar. Die Verkehrsbeschränkung ist für Fahrräder
eben meistens juristisch nicht haltbar. Insofern war Dein Beispiel
eben ungeeignet gewählt, weil die Anordnung der verbotenen Einfahrt
für Radfahrer in den meisten Fällen schon rechtswidrig war. Es hat
also gar nix damit zu tun, das Radfahrer da durch Nichtbeachtung einer
Rechtlage die Rechtslage verändert hätten. Die Freigabe der meisten
(unechten) Einbahnstraßen hätte eben so oder so erfolgen müssen.
Anders verhält es sich bei dem beliebten Geisterfahren. Da macht es
tatsächlich den Eindruck auf mich, als hätten sich die StVB
tatsächlich dem massenhaften Rechtsverstößen durch die radfahrenden VT
gebeugt und das nachträglich legalisiert. Jetzt sind diese
linksseitigen Freigaben aber in den meisten Fällen auch rechtswidrig
und sie gereichen den VT wegen der damit deutlichst erhöhten Gefahren
auch nicht zum Vorteil. Und besonders ärgerlich ist das dann, wenn man
auf diesen Radwegen sogar links fahren muß.
Da gibt es bestimmt bessere Beispiele wo der massenhafte Rechtsbruch
durch die Bürger zu einer Anpassung der Rechtsnorm geführt hat und
dies zum Vorteil war, nur aus dem Verkehrsbreich fällt mir da ad hoc
kein Beispiel ein.
[...]
Post by Martin GerdesPost by Markus LuftPost by Martin GerdesWir haben in unseren Städten ein Problem mit Schrotträdern, das immer
drängender wird.
Die Ordnungsbehörden versuchen ja mit diesen Banderolen festzustellen,
ob der Eigentümer Eigentum und Besitz abgetreten hat und damit das
Fahrrad herrenlos ist. Wird die Banderole eingerissen oder das Rad gar
umgeparkt, kann man von Herrenlosigkeit nicht mehr ausgehen.
Bleibt die Banderole mit der Aufforderung, das Rad binnen 4 Wochen zu
entfernen oder umzuparken aber nicht eingerissen, könnte man von
Herrenlosigkeit durchaus ausgehen. Das wäre Nutzung eines
Ermessensspielraums.
Post by Markus LuftMan kann sich jetzt aber darüber streiten ob das Parken von diesen
Schrotträdern noch unter Gemeingebrauch fällt. Wenn nicht, darf man es
jedenfalls schon mal entfernen, hat aber immer noch die Pflicht zur
Herausgabe an den Eigentümer.
... oder muß Schadenersatz leisten. Bei einem Restwert von vielleicht 20
Euro pro Schrottrad sollte dies auch für angespannte Kommunalfinanzen
tragbar sein -- zumal der Betreffende nachweisen muß, daß er sein Rad
vor drei Jahren dort geparkt hat. Kannst Du bei all Deinen Rädern
nachweisen, daß Du Eigner bist?
Es gilt der Wiederbeschaffungswert und da täuscht man sich leicht
bezüglich des Wertes. Ganz allgemein wird der Wert von Fahrrädern
regelmäßig erheblich unterschätzt. Da sollte man wirklich bloß
Rostlauben entsorgen. Ich habe jedenfalls schon so manche Schätzchen
gesehen und vermutlich wissen die Eigentümer gar nicht, daß sie für
ihr altes Miele mit etwas aufpolieren und ein paar (originalen)
Ersatzteilen locker 250 Tacken erhalten würden oder nach Restauration
gar 500+ €.
Ja, ich kann von allen meinen Rädern nachweisen, daß ich der
rechtmäßige Eigentümer bin. Auch bei Gebrauchträdern von Privat
gekauft sollte man sich immer eine Rechnung geben lassen.
Post by Martin GerdesPost by Markus LuftWenn Du möchtest, kann ich aber mal unseren Radverkehrsbeauftragten
fragen, ich wüßte nicht warum der mir keine Auskunft geben wollte,
sofern er es denn weiß.
Gern.
Werde ich machen.
[...]
Post by Martin GerdesPost by Markus Luft| Die Rechtsordnung eines Landes ist nichts Statisches, ihre |
Weiterentwicklung hat immer auch etwas mit Zivilcourage zu tun | und mit
bewußtem Bruch der aktuell geltenden Regeln.
Ich würde das an Deiner Stelle noch mal überdenken und gebe zu Bedenken,
daß sich eine Rechtserosion auch ganz schnell gegen Dich wenden kann.
Jeder von uns hier, der das Fahrbahnverbot nicht beachtet (und das sind
einige) trägt zur Rechtserosion bei. Unser Staat wird es überleben.
Ach, das sind viel zu wenige. Und in letzter Zeit gab es sogar wieder
Schritte zurück, nur allein aufgrund der theoretischen Möglichkeit,
das vielleicht ein einstelliger Prozentteil Radfahrer auf der Fahrbahn
fahren könnte.
Den Vorteil sehe ich vor allem darin, daß so Autofahrer lernen mit
Radfahrern auf der Fahrbahn zurecht zu kommen. Die lernen so eben, daß
Radfahrer (zumindest wenn es nicht viele sind) auf der Fahrbahn nicht
weh tun und das man sich auch keinen Zacken aus der Krone bricht, wenn
man mal nicht sofort überholen kann.
[...]
Post by Martin GerdesPost by Markus LuftBTW: Ich wundere mich gelegentlich, welcher Schrott dann tatsächlich
noch gefahren wird.
Wenn Schrott gefahren wird, muß er fahrbereit sein. Ein Restrad ohne
Lenker, Sattel und Kette mit platten Reifen ist nicht fahrbereit.
Ich habe schon so einen Heio gesehen, der hat an seinem völlig
verrostetem Rad, ohne funktionierende und zerstörter Lichtanlage, mit
teilweise offensichtlich nicht mehr funktionstüchtiger Bremsanlage,
anscheinend jedes Mal beide Reifen wieder aufgepumpt, um damit
fahren zu können. Das ging so über etliche Wochen.
Fahrbereitschaft ist ein relativer Begriff, wenn Lenker, Sattel und
Kette fehlen, ginge ich, vorsichtig geworden, aber auch von einem
Entsorgungsfall aus.