Helmut Springer schrieb
Post by Helmut SpringerWenn der Verordnungsgeber das nur so zugelassen haette, wuerde das
zutreffen. Ich kann jedoch nicht erkennen, dass der
Verordnungsgeber es nur so zugelassen haette. In der StVZO ist es
nicht geregelt. Und das KBA, welches Speichensticks die Zulassung
als lichttechnische Einrichtung erteilt hat, ist nicht der
Verordnungsgeber.
Das KBA agiert hier offensichtlich mit hoheitlichen Rechten.
Mit hoheitlichen Rechten agiert auch jeder Streifenpolizist.
Die hoheitlichen Rechte des KBA sind unter
<http://www.gesetze-im-internet.de/kbag/BJNR004880951.html>
[bzw. <http://www.gesetze-im-internet.de/kbag/index.html> fuer
pdf- und andere Versionen] zu finden.
Insbesondere hat das KBA zwar durchaus die Befugnis, Gesetze und
Verordnungen anzuwenden, nicht jedoch die Befugnis, Gesetze oder
Verordnungen zu erlassen, zu aendern oder zu ergaenzen.
Darin spiegelt sich einer der Kernpunkte der Unterscheidung
zwischen Legislative und Exekutive.
Post by Helmut SpringerUnd die Hersteller von Speichensticks schon gar nicht;
Montagevorschriften auf den Verkaufsverpackungen sind keine
Verordnung.
Wenn der Hersteller in den Montagevorschriften angibt unter welchen
Voraussetzungen die Zulassung der Speichensticks seitens KBS erfolgt
ist, spiegelt das offensichtlich eine verbindliche Regelung wieder.
Das KBA kann da nur feststellen, ob Bauteile, die in der StVZO
benannt sind, den einschlaegigen Vorschriften entsprechen.
Ergebnisse derartiger Pruefungen resultieren natuerlich in
"verbindlichen Regelungen", vorliegend als K~-Nummern von
Bauteilen.
Post by Helmut SpringerDeine persoenliche Meinung und StVZO-Exegese interessiert in dem
Kontext schlicht nicht.
Deine Glaubensbekundungen zur rechtlichen Verbindlichkeit
von auf Verkaufspackungen abgedruckten vorgeblichen
`Vorschriften' interessieren da allerdings noch viel weniger.
Eine kurze Suche nach "Speichenstick", "Speichenreflektor",
"Speichenreflektoren" und "Speiche" auf der Webseite
<http://www.kba.de> ergab nichts (bei "Speichen" nur eine
Warnmeldung aus dem Jahr 2006 zu brechenden Autofelgen).
Mindestvoraussetzung fuer die Verbindlichkeit einer Regelung
waere allerdings ihre offizielle Veroeffentlichung. Kannst
du dahingehend etwas benennen?
Hans CraueI