Frank Bokelmann
2007-11-14 22:50:37 UTC
Moin,
hatte mal wieder 'ne spannende Begegnung mit unserer guten Polizei.
Heute morgen war's in Elmshorn ein wenig glatt. Trotzdem bin ich - wie
immer - brav auf der Fahrbahn in die Stadt gefahren, weil ich den
Bürgersteig mangels jeglicher Beschilderung (ist in der Straße -
Kaltenweide - seit einigen Jahren so) nicht benutzen darf. Darüber war
ich auch nicht undankbar, weil der Bürgersteig mit seinen Pfützen -
wie auch die Teil der Fahrbahn, die wenig genutzt werden - besonders
nach Glätte aussahen.
Der Autofahrer hinter mir vermied jeglichen Überholversuch - bis die
Gegenfahrbahn total frei war. Das fand ich schon mal richtig nett,
obwohl es bei 30 - 35 km/h wohl kein wirklich großes Opfer war.
Daraufhin überholten auch andere Fahrzeuge. Aus dem dritten dieser
Fahrzeuge wurde ich angesprochen, rechts ranzufahren - mit Kelle und
Blaulicht. Aus dem Zivilfahrzeug kamen zwei Polizisten - Jungs ohne
Selbstzweifel.
Die meinten nun, ich solle auf dem Gehweg fahren. Ich würde den
Verkehr behindern. Auf meinen Hinweis, daß das nun mal verboten ist,
meinten sie, daß ich der Einzige sei, der den Gehweg nicht nutze
(stimmt!) *). Darauf sagte ich, daß ich dann der Einzige wäre, der es
richtig macht, und es mir nun hoffentlich bald andere nachmachen
würden - was ich nun nicht glaube, da ich ja schon eine Weile vormache
und die anderen sich in der letzten Zeit trotzdem gern auf dem nassen
Laub des Bürgersteigs auf die Fresse legten. Im übrigen ist der Gehweg
tatsächlich seit der Wegnahme der Z 240 nicht mehr für den Radverkehr
freigegeben (was sachlich total korrekt ist).
Weiter meinten die Polizisten (und jetzt wird's richtig heftig), die
Beschilderung sei nur deshalb weg, weil der Weg zu schmal sei. Das sei
aber trotzdem der sicherere Weg für Radfahrer - was ich aus eigener
Erfahrung nicht bestätigen kann, weil nur eine sehr kraftvoll
zupackende Bremse mich dort vor einem Unfall je Kilometer bewahren
könnte.
Schade, anstatt wie üblich die Personalien anzugeben, um ein Ticket
samt Schriftwechsel zur würdigen Nachfolge des schon vor Jahrzehnten
fröhlich schaffenden Bornemann für meine Sammlung (für 0 Cent) zu
erwerben, mußte ich dann leider grob werden: "Meine Herren, mein Zug
fährt in acht Minuten, fünf brauche ich, um den Bahnhof zu erreichen,
zwei, das Fahrrad abzustellen. Wenn Sie mich länger aufhalten, werde
ich einen wichtigen Termin verpassen und Ihnen mit einer
Dienstaufsichtsbeschwerde ... " Ich habe ihnen zu verstehen gegeben,
daß in der Stimmung war, Ihnen mal so einen richtigen Einlauf zu
verpassen, da ich es nun wirklich eilig hatte, und ich deshalb
unbeanstandet sofort auf der Fahrbahn weiterzufahren wünschte. Sie
haben dann noch was von gräßlichen Unfällen geschwafelt und ich meinen
Zug unter vollständiger Nutzung der Fahrbahn erreicht.
Gruß
Frank
---------------
*) Zum Radfahrer auf dem Gehweg - auch, wenn es denn alle machen -
äußert sich das OLG Celle mit Beschluß vom 31.01.2003 - 14 U 222/02
hatte mal wieder 'ne spannende Begegnung mit unserer guten Polizei.
Heute morgen war's in Elmshorn ein wenig glatt. Trotzdem bin ich - wie
immer - brav auf der Fahrbahn in die Stadt gefahren, weil ich den
Bürgersteig mangels jeglicher Beschilderung (ist in der Straße -
Kaltenweide - seit einigen Jahren so) nicht benutzen darf. Darüber war
ich auch nicht undankbar, weil der Bürgersteig mit seinen Pfützen -
wie auch die Teil der Fahrbahn, die wenig genutzt werden - besonders
nach Glätte aussahen.
Der Autofahrer hinter mir vermied jeglichen Überholversuch - bis die
Gegenfahrbahn total frei war. Das fand ich schon mal richtig nett,
obwohl es bei 30 - 35 km/h wohl kein wirklich großes Opfer war.
Daraufhin überholten auch andere Fahrzeuge. Aus dem dritten dieser
Fahrzeuge wurde ich angesprochen, rechts ranzufahren - mit Kelle und
Blaulicht. Aus dem Zivilfahrzeug kamen zwei Polizisten - Jungs ohne
Selbstzweifel.
Die meinten nun, ich solle auf dem Gehweg fahren. Ich würde den
Verkehr behindern. Auf meinen Hinweis, daß das nun mal verboten ist,
meinten sie, daß ich der Einzige sei, der den Gehweg nicht nutze
(stimmt!) *). Darauf sagte ich, daß ich dann der Einzige wäre, der es
richtig macht, und es mir nun hoffentlich bald andere nachmachen
würden - was ich nun nicht glaube, da ich ja schon eine Weile vormache
und die anderen sich in der letzten Zeit trotzdem gern auf dem nassen
Laub des Bürgersteigs auf die Fresse legten. Im übrigen ist der Gehweg
tatsächlich seit der Wegnahme der Z 240 nicht mehr für den Radverkehr
freigegeben (was sachlich total korrekt ist).
Weiter meinten die Polizisten (und jetzt wird's richtig heftig), die
Beschilderung sei nur deshalb weg, weil der Weg zu schmal sei. Das sei
aber trotzdem der sicherere Weg für Radfahrer - was ich aus eigener
Erfahrung nicht bestätigen kann, weil nur eine sehr kraftvoll
zupackende Bremse mich dort vor einem Unfall je Kilometer bewahren
könnte.
Schade, anstatt wie üblich die Personalien anzugeben, um ein Ticket
samt Schriftwechsel zur würdigen Nachfolge des schon vor Jahrzehnten
fröhlich schaffenden Bornemann für meine Sammlung (für 0 Cent) zu
erwerben, mußte ich dann leider grob werden: "Meine Herren, mein Zug
fährt in acht Minuten, fünf brauche ich, um den Bahnhof zu erreichen,
zwei, das Fahrrad abzustellen. Wenn Sie mich länger aufhalten, werde
ich einen wichtigen Termin verpassen und Ihnen mit einer
Dienstaufsichtsbeschwerde ... " Ich habe ihnen zu verstehen gegeben,
daß in der Stimmung war, Ihnen mal so einen richtigen Einlauf zu
verpassen, da ich es nun wirklich eilig hatte, und ich deshalb
unbeanstandet sofort auf der Fahrbahn weiterzufahren wünschte. Sie
haben dann noch was von gräßlichen Unfällen geschwafelt und ich meinen
Zug unter vollständiger Nutzung der Fahrbahn erreicht.
Gruß
Frank
---------------
*) Zum Radfahrer auf dem Gehweg - auch, wenn es denn alle machen -
äußert sich das OLG Celle mit Beschluß vom 31.01.2003 - 14 U 222/02
"Bürgersteige sind für Fußgänger und Fahrrad fahrende Kinder bis 10 Jahre (§ 2 Abs. 5 StVO) bestimmt, aber nicht für erwachsene Radfahrer. .... Abgesehen davon, dass neuer Vortrag gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO ohnehin nicht zu berücksichtigen wäre, kommt es nicht darauf an, was in ####### üblich ist. Auch dort gilt die Straßenverkehrsordnung. ...
Es geht auch nicht darum, dass sehr oft zu beobachten ist, dass nicht nur in ####### Erwachsene auf Bürgersteigen Rad fahren. Damit wird dieses noch nicht zulässig, sondern stellt einen vorsätzlichen Verkehrsverstoß dar. Deshalb handelte entgegen der von ihr vertretenen Ansicht die Klägerin auch grob schuldhaft und nicht der Beklagte zu 1. Völlig unverständlich ist im Übrigen die Tatsache, dass die Klägerin vollen Schadensersatz begehrt und meint, dass sie gar kein Haftungsanteil treffe. Hier tritt ganz offensichtlich eine Uneinsichtigkeit darüber zu Tage, dass Verkehrsvorschriften einzuhalten sind und es nicht darum geht, ob dagegen laufend verstoßen wird; ganz abgesehen davon, dass solches Verhalten von Erwachsenen ein schlechtes Vorbild für jugendliche Radfahrer ist!"
Es geht auch nicht darum, dass sehr oft zu beobachten ist, dass nicht nur in ####### Erwachsene auf Bürgersteigen Rad fahren. Damit wird dieses noch nicht zulässig, sondern stellt einen vorsätzlichen Verkehrsverstoß dar. Deshalb handelte entgegen der von ihr vertretenen Ansicht die Klägerin auch grob schuldhaft und nicht der Beklagte zu 1. Völlig unverständlich ist im Übrigen die Tatsache, dass die Klägerin vollen Schadensersatz begehrt und meint, dass sie gar kein Haftungsanteil treffe. Hier tritt ganz offensichtlich eine Uneinsichtigkeit darüber zu Tage, dass Verkehrsvorschriften einzuhalten sind und es nicht darum geht, ob dagegen laufend verstoßen wird; ganz abgesehen davon, dass solches Verhalten von Erwachsenen ein schlechtes Vorbild für jugendliche Radfahrer ist!"