Discussion:
Vorfahrt
(zu alt für eine Antwort)
Harald Pollinger
2004-05-17 20:15:23 UTC
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Hallo Radsüchtige!

Es ist sicher schon 100x beantwortet worden, aber ich bin zu blöd zum
Suchen...

Wir haben ein Kreuzung aus einem geteerten Radweg und einem Kies-Radweg.
Beides fernab jeder Straße.
Gilt an der Kreuzung rechts vor links oder hat der geteerte
(=befestigte) Weg Vorfahrt vor dem Kiesweg (=unbefestigt)?

Danke für die Antwort!

Harald
Michael Schem
2004-05-18 07:40:34 UTC
Permalink
Post by Harald Pollinger
Es ist sicher schon 100x beantwortet worden, aber ich bin zu blöd zum
Suchen...
also die StVO kannst Du beim Bundesverkehrsminister als pdf
herunterladen. Das könnte bei zukünftigen Problemen ein wenig helfen.
:-)
Post by Harald Pollinger
Wir haben ein Kreuzung aus einem geteerten Radweg und einem Kies-Radweg.
Beides fernab jeder Straße.
Gilt an der Kreuzung rechts vor links oder hat der geteerte
(=befestigte) Weg Vorfahrt vor dem Kiesweg (=unbefestigt)?
Nach meiner Einschätzung (IANAL) hängt die Vorfahrt nicht von der
Qualität der Fahrbahn ab (Ausnahme: Eine Straße mündet über einen
abgesenkten Bordstein ein). Daher sollte dort ganz normal rechts vor
links gelten.

Viele Grüße
Michael
--
Zeige mir einen perfekten Radweg, und ich zeige Dir, welche
Mängel Du übersehen hast.
[Wolfgang Strobl in de.rec.fahrrad]
Dietmar Kettler
2004-05-18 09:13:25 UTC
Permalink
Post by Michael Schem
Nach meiner Einschätzung (IANAL) hängt die Vorfahrt nicht von der
Qualität der Fahrbahn ab (Ausnahme: Eine Straße mündet über einen
abgesenkten Bordstein ein). Daher sollte dort ganz normal rechts vor
links gelten.
Viele Grüße
Michael
Es gibt eine weitere Ausnahme: § 8 Abs. 1 Nr. 2 StVO. Die könnte hier
evtl. sogar einschlägig sein. Sich die StVO zu beschaffen hilft also
sicher bei solchen Fragen...

Gruß

Dietmar
--
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler
Knooper Weg 10
24103 Kiel
Telefon: 0431/95045, Fax: 0431/95046
Michael Schem
2004-05-18 11:52:30 UTC
Permalink
Post by Dietmar Kettler
Es gibt eine weitere Ausnahme: § 8 Abs. 1 Nr. 2 StVO. Die könnte hier
evtl. sogar einschlägig sein. Sich die StVO zu beschaffen hilft also
sicher bei solchen Fragen...
Upsi, also muß man sie nicht nur auf der Festplatte haben, man muß sie
auch lesen ;-)

Viele Grüße
Michael
--
Zeige mir einen perfekten Radweg, und ich zeige Dir, welche
Mängel Du übersehen hast.
[Wolfgang Strobl in de.rec.fahrrad]
Harald Pollinger
2004-05-18 13:39:13 UTC
Permalink
Post by Dietmar Kettler
Es gibt eine weitere Ausnahme: § 8 Abs. 1 Nr. 2 StVO. Die könnte hier
evtl. sogar einschlägig sein. Sich die StVO zu beschaffen hilft also
sicher bei solchen Fragen...
Der nicht geteerte Radweg gilt also auch dann als Feld-/Waldweg, wenn
er nicht durch Felder, sondern durch Grünanlagen und Wohnblocks bzw.
an einem Fluß entlang führt (wo er mehr ein Waldweg ist, weil direkt
am Fluß Bäume stehen)?


Harald
Bernd Sluka
2004-05-18 17:31:02 UTC
Permalink
Post by Harald Pollinger
Post by Dietmar Kettler
Es gibt eine weitere Ausnahme: § 8 Abs. 1 Nr. 2 StVO. Die könnte hier
evtl. sogar einschlägig sein. Sich die StVO zu beschaffen hilft also
sicher bei solchen Fragen...
Der nicht geteerte Radweg gilt also auch dann als Feld-/Waldweg,
Nein. Die Oberflächenbeschaffenheit ist für die Eigenschaft "Feldweg"
weitgehend unerheblich. Der Gesamteindruck greift. Die StVB ist
gehalten, in zweifelhaften Fällen Verkehrszeichen aufzustellen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Ingo Reise
2004-05-19 08:38:05 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Nein. Die Oberflächenbeschaffenheit ist für die Eigenschaft "Feldweg"
weitgehend unerheblich. Der Gesamteindruck greift. Die StVB ist
gehalten, in zweifelhaften Fällen Verkehrszeichen aufzustellen.
Ich möchte die StVB nicht bitten an allen Kreuzungen von Feld-, Wald- und
Wiesenwegen mit unterschiedlicher Oberflächenbeschaffenheit Verkehrszeichen
aufzustellen.

Dann nimmt mich nämlich gar keiner mehr ernst :-)
--
Mit sonnigen Grüßen,

Ingo Reise




__o
\<,
_________()/()_____________________________________________________
Ingo Reise
Bernd Sluka
2004-05-19 16:10:03 UTC
Permalink
Post by Ingo Reise
Post by Bernd Sluka
Nein. Die Oberflächenbeschaffenheit ist für die Eigenschaft "Feldweg"
weitgehend unerheblich. Der Gesamteindruck greift. Die StVB ist
gehalten, in zweifelhaften Fällen Verkehrszeichen aufzustellen.
Ich möchte die StVB nicht bitten an allen Kreuzungen von Feld-, Wald- und
Wiesenwegen mit unterschiedlicher Oberflächenbeschaffenheit Verkehrszeichen
aufzustellen.
Das ist ja auch nicht nötig, weil Du, wie Du selbst schreibst, erkennst,
daß es Feldwege sind. Es ist kein zweifelhafter Fall.

Im übrigen greift dann zwischen Feldwegen ohnehin wieder
Rechts-vor-Links, so daß auch deswegen kein Zweifel aufkommen kann, wenn
keine Zeichen stehen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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