Marco Heinrich
2011-12-08 19:46:21 UTC
X-No-archive: Yes
… und endlich schreibt die Presse mal, daß die Stadt 14 Jahre gepennt
hat. Eine etwas kritischere Berichterstattung zu dieser
Schlafmützigkeit hätte ich mir ja schon gewünscht:
http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/landkreis-nienburg/nienburg/stadt-kippt-radweg-pflicht-1521553.html
"Auf Nienburgs Straßen bekommt der Mischverkehr Zuwachs / Weniger
Unfälle
Stadt kippt Radweg-Pflicht
Nienburg - Mit dem Auto unterwegs an der Buermende in Nienburg – in
Schrittgeschwindigkeit, denn der Radfahrer vor der Motorhaube lässt
sich absolut nicht überholen. Hinterm Lenkrad steigt der Puls. Der
soll verdammt nochmal den Radweg benutzen und gefälligst nicht auf der
Straße fahren. Die Finger liegen schon am automatischen Fensterheber,
die Schimpfwörter auf der Zunge. Und dann kommt Berthold Vahlsing vom
ADFC Nienburg und erklärt einem ohne mit der Wimper zu zucken: „Der
Radfahrer fährt auf der Straße, weil er es darf.“ Die Stadt Nienburg
hat in vielen Straßen die Benutzungspflicht von Radwegen aufgehoben.
Bereits 1997 gab es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Aber
erst in Verbindung mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in
Leipzig aus dem Jahre 2010 begann die Umsetzung. Demnach setzt die
Anordnung einer Benutzungspflicht von Radwegen „eine besondere
Gefahrenlage im fließenden Verkehr voraus, die das übliche allgemeine
Risiko erheblich übersteigt“. In vielen Straßen ist das nicht gegeben.
Bei dem mitunter recht schlechten Zustand der Radwege ist das Fahren
auf der Fahrbahn – im „Mischverkehr“ – nicht nur angenehmer, sondern
auch sicherer.
Vor diesem Hintergrund hatte Friedhelm Meyer-Leseberg aus dem
Sachgebiet Straßenverkehr der Stadt Nienburg bereits im August zu
einem Ortstermin eingeladen. Die Gäste: Bernd Ritz von der Polizei und
eben Berthold Vahlsing, Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-
Clubs (ADFC) Nienburg. Der ADFC und die Stadt hatten mehrere
Radwegeabschnitte für eine Betrachtung ausgewählt.
Die ersten Änderungen wurden nun in die Praxis umgesetzt. In Straßen
mit verminderter Verkehrsgeschwindigkeit, Tempo-30-Zonen, gibt es
keine Beschilderungen zur Benutzungspflicht von Radwegen mehr.
Betroffen sind folgende Straßen: Exerzierplatz, Dürerring,
Lehmwandlungsweg, Marienstraße und Buermende. Dort sind zum Teil
bauliche oder farblich abgesetzte Radwege vorhanden. Diese dürfen
natürlich nach wie vor von Radfahrern genutzt werden. Doch die Pflicht
ist weg.
In Straßen mit mäßigem Verkehrsaufkommen wird dem Radfahrer jetzt
freigestellt, die Straße zu benutzen oder – mit Rücksichtnahme auf
Fußgänger – den Fußweg zu befahren. Dafür muss allerdings eine
Beschilderung mit „Radfahrer frei“ vorhanden sein. Änderungen nach
diesem Grundsatz wurden bisher an der Mindener Landstraße, am Kräher
Weg und An der Stadtgrenze vorgenommen. Die Verdener Straße soll
stadteinwärts folgen. Dort ist das Fahrradfahren nur linksseitig
erlaubt.
Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung galt schon 1997 der
Verbesserung der Fahrqualität und der Sicherheit der Radfahrer. Die
Zahl der Abbiegeunfälle zwischen Autos und Fahrrädern auf baulich
getrennten Radwegen war signifikant höher gewesen als die im
Mischverkehr. Erklärung: Auf der Straße wird der Radfahrer einfach
besser gesehen. Die Gefährlichkeit von Ein- und Ausfahrten vor
Einkaufsmärkten, Grundstücken und einmündenden Straßen für
Fahrradfahrer ist nicht zu unterschätzen.
Dennoch: „Gut ausgebaute innerstädtische Radwege sind an stark Pkw-
belasteten Straßen für die Sicherheit von Radfahrern unerlässlich“,
sagt ADFC-Mann Vahlsing: „Aber nahezu alle Ausfallstraßen der Stadt
haben in puncto Fahrradfreundlichkeit Nachholbedarf.“ Besonders die
Anbindung der Ortsteile bewertet Vahlsing als verbesserungswürdig.
Mehr Informationen zur Benutzungspflicht von Radwegen an Nienburger
Beispielen hat der ADFC auf seiner Internetseite zusammengestellt. •
jh / ahe"
http://www.adfc-nienburg.de
… und endlich schreibt die Presse mal, daß die Stadt 14 Jahre gepennt
hat. Eine etwas kritischere Berichterstattung zu dieser
Schlafmützigkeit hätte ich mir ja schon gewünscht:
http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/landkreis-nienburg/nienburg/stadt-kippt-radweg-pflicht-1521553.html
"Auf Nienburgs Straßen bekommt der Mischverkehr Zuwachs / Weniger
Unfälle
Stadt kippt Radweg-Pflicht
Nienburg - Mit dem Auto unterwegs an der Buermende in Nienburg – in
Schrittgeschwindigkeit, denn der Radfahrer vor der Motorhaube lässt
sich absolut nicht überholen. Hinterm Lenkrad steigt der Puls. Der
soll verdammt nochmal den Radweg benutzen und gefälligst nicht auf der
Straße fahren. Die Finger liegen schon am automatischen Fensterheber,
die Schimpfwörter auf der Zunge. Und dann kommt Berthold Vahlsing vom
ADFC Nienburg und erklärt einem ohne mit der Wimper zu zucken: „Der
Radfahrer fährt auf der Straße, weil er es darf.“ Die Stadt Nienburg
hat in vielen Straßen die Benutzungspflicht von Radwegen aufgehoben.
Bereits 1997 gab es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Aber
erst in Verbindung mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in
Leipzig aus dem Jahre 2010 begann die Umsetzung. Demnach setzt die
Anordnung einer Benutzungspflicht von Radwegen „eine besondere
Gefahrenlage im fließenden Verkehr voraus, die das übliche allgemeine
Risiko erheblich übersteigt“. In vielen Straßen ist das nicht gegeben.
Bei dem mitunter recht schlechten Zustand der Radwege ist das Fahren
auf der Fahrbahn – im „Mischverkehr“ – nicht nur angenehmer, sondern
auch sicherer.
Vor diesem Hintergrund hatte Friedhelm Meyer-Leseberg aus dem
Sachgebiet Straßenverkehr der Stadt Nienburg bereits im August zu
einem Ortstermin eingeladen. Die Gäste: Bernd Ritz von der Polizei und
eben Berthold Vahlsing, Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-
Clubs (ADFC) Nienburg. Der ADFC und die Stadt hatten mehrere
Radwegeabschnitte für eine Betrachtung ausgewählt.
Die ersten Änderungen wurden nun in die Praxis umgesetzt. In Straßen
mit verminderter Verkehrsgeschwindigkeit, Tempo-30-Zonen, gibt es
keine Beschilderungen zur Benutzungspflicht von Radwegen mehr.
Betroffen sind folgende Straßen: Exerzierplatz, Dürerring,
Lehmwandlungsweg, Marienstraße und Buermende. Dort sind zum Teil
bauliche oder farblich abgesetzte Radwege vorhanden. Diese dürfen
natürlich nach wie vor von Radfahrern genutzt werden. Doch die Pflicht
ist weg.
In Straßen mit mäßigem Verkehrsaufkommen wird dem Radfahrer jetzt
freigestellt, die Straße zu benutzen oder – mit Rücksichtnahme auf
Fußgänger – den Fußweg zu befahren. Dafür muss allerdings eine
Beschilderung mit „Radfahrer frei“ vorhanden sein. Änderungen nach
diesem Grundsatz wurden bisher an der Mindener Landstraße, am Kräher
Weg und An der Stadtgrenze vorgenommen. Die Verdener Straße soll
stadteinwärts folgen. Dort ist das Fahrradfahren nur linksseitig
erlaubt.
Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung galt schon 1997 der
Verbesserung der Fahrqualität und der Sicherheit der Radfahrer. Die
Zahl der Abbiegeunfälle zwischen Autos und Fahrrädern auf baulich
getrennten Radwegen war signifikant höher gewesen als die im
Mischverkehr. Erklärung: Auf der Straße wird der Radfahrer einfach
besser gesehen. Die Gefährlichkeit von Ein- und Ausfahrten vor
Einkaufsmärkten, Grundstücken und einmündenden Straßen für
Fahrradfahrer ist nicht zu unterschätzen.
Dennoch: „Gut ausgebaute innerstädtische Radwege sind an stark Pkw-
belasteten Straßen für die Sicherheit von Radfahrern unerlässlich“,
sagt ADFC-Mann Vahlsing: „Aber nahezu alle Ausfallstraßen der Stadt
haben in puncto Fahrradfreundlichkeit Nachholbedarf.“ Besonders die
Anbindung der Ortsteile bewertet Vahlsing als verbesserungswürdig.
Mehr Informationen zur Benutzungspflicht von Radwegen an Nienburger
Beispielen hat der ADFC auf seiner Internetseite zusammengestellt. •
jh / ahe"
http://www.adfc-nienburg.de