Jan
2010-02-24 12:49:44 UTC
Kennt jemand eine aktuelle Definition für eine "Radverkehrsführung"?
Hintergrund meiner Frage ist die StVO in der es in § 37 heißt:
"Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die
besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten."
Beim ersten Lesen hatte ich gedacht, es handelt sich um die Führung
von Radverkehr auf Radwegen oder auf für den Radverkehr freigegebenen
Gehwegen.
Dem Vortrag von Gwiasda und Haase der Fahrradakademie zur StVO-Novelle
( http://edoc.difu.de/edoc.php?id=KBGN45WD ) kann man hingegen
entnehmen, dass auch Schutzstreifen Radverkehrsführungen wären. (Wobei
mir unklar ist, warum das Lichtsignal mit Zeichen 237 für den
Radverkehr auf dem Schutzstreifen gelten sollte, weil der
Schutzstreifen kein Radweg ist, sondern Teil der Fahrbahn - noch
undurchsichtiger wird dies, wenn neben einem nicht
benutzungspflichtigen Radweg zusätzlich ein Schutzstreifen auf der
Fahrbahn vorhanden ist und mit dem Zeichen-237-Lichtsignal der
Schutzstreifen (aber nicht der Radweg) geregelt werden soll.)
Die StVO geht aber noch weiter und macht in § 39 (5) deutlich, dass es
"markierte Radverkehrsführungen" gibt und demnach wohl auch nicht-
markierte Radverkehrsführungen. Die RASt 06 scheint auch nicht weiter
zu helfen, da dort jegliche Führung des Radverkehrs als
Radverkehrsführung bezeichnet wird (z.B. auch reiner Mischverkehr in
Tabelle 30 oder Radverkehrsführung über bevorrechtigte Zufahrten in
Kapitel "6.3.3.2 Führung des Radverkehrs"). Die ERA 95 versteht
offensichtlich auch jegliche Führung des Radverkehrs als
Radverkehrsführung (vgl. Kapitel "4.1.2. Formen der
Radverkehrsführung"). Legt man diese Definition zugrunde, befinden
sich Radfahrer immer auf einer Radverkehrsführung, so dass die
besonderen Lichtzeichen für Radfahrer stets zu beachten sind.
Ich habe auch mal beim Verkehrsministerium angefragt, die sich aber
für die Folien der Fahrradakademie nicht zuständig fühlen und daher
nichts dazu sagen wollen. Eine allgemeine Definition, was eine
Radverkehrsführung ist und was nicht, haben sie mir leider auch noch
nicht gegeben, so dass ich dies hier mal erfragen wollte.
Hintergrund meiner Frage ist die StVO in der es in § 37 heißt:
"Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die
besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten."
Beim ersten Lesen hatte ich gedacht, es handelt sich um die Führung
von Radverkehr auf Radwegen oder auf für den Radverkehr freigegebenen
Gehwegen.
Dem Vortrag von Gwiasda und Haase der Fahrradakademie zur StVO-Novelle
( http://edoc.difu.de/edoc.php?id=KBGN45WD ) kann man hingegen
entnehmen, dass auch Schutzstreifen Radverkehrsführungen wären. (Wobei
mir unklar ist, warum das Lichtsignal mit Zeichen 237 für den
Radverkehr auf dem Schutzstreifen gelten sollte, weil der
Schutzstreifen kein Radweg ist, sondern Teil der Fahrbahn - noch
undurchsichtiger wird dies, wenn neben einem nicht
benutzungspflichtigen Radweg zusätzlich ein Schutzstreifen auf der
Fahrbahn vorhanden ist und mit dem Zeichen-237-Lichtsignal der
Schutzstreifen (aber nicht der Radweg) geregelt werden soll.)
Die StVO geht aber noch weiter und macht in § 39 (5) deutlich, dass es
"markierte Radverkehrsführungen" gibt und demnach wohl auch nicht-
markierte Radverkehrsführungen. Die RASt 06 scheint auch nicht weiter
zu helfen, da dort jegliche Führung des Radverkehrs als
Radverkehrsführung bezeichnet wird (z.B. auch reiner Mischverkehr in
Tabelle 30 oder Radverkehrsführung über bevorrechtigte Zufahrten in
Kapitel "6.3.3.2 Führung des Radverkehrs"). Die ERA 95 versteht
offensichtlich auch jegliche Führung des Radverkehrs als
Radverkehrsführung (vgl. Kapitel "4.1.2. Formen der
Radverkehrsführung"). Legt man diese Definition zugrunde, befinden
sich Radfahrer immer auf einer Radverkehrsführung, so dass die
besonderen Lichtzeichen für Radfahrer stets zu beachten sind.
Ich habe auch mal beim Verkehrsministerium angefragt, die sich aber
für die Folien der Fahrradakademie nicht zuständig fühlen und daher
nichts dazu sagen wollen. Eine allgemeine Definition, was eine
Radverkehrsführung ist und was nicht, haben sie mir leider auch noch
nicht gegeben, so dass ich dies hier mal erfragen wollte.