Discussion:
Frage an die Hobby-Richter: Wer hat Recht?
(zu alt für eine Antwort)
Karl Müller
2019-03-23 06:46:38 UTC
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Streit zwischen Rad- und Lkw-Fahrer löst in Hamburg hitzige Diskussionen aus

https://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/auf-video-aufgezeichnet-eskalation-auf-offener-strasse-streit-zwischen-lkw-und-radfahrer-artet-
aus_id_10493660.html

Kann man auf Grund des vorhandenen Videobeweis ein endgültiges Urteil
fällen? Ich bin gespannt - leider als Radfahrer aber auch nicht
unbefangen ...
Ervin Peters
2019-03-25 06:57:26 UTC
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Post by Karl Müller
Streit zwischen Rad- und Lkw-Fahrer löst in Hamburg hitzige Diskussionen aus
https://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/auf-video-aufgezeichnet-
eskalation-auf-offener-strasse-streit-zwischen-lkw-und-radfahrer-artet-
Post by Karl Müller
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Kann man auf Grund des vorhandenen Videobeweis ein endgültiges Urteil
fällen? Ich bin gespannt - leider als Radfahrer aber auch nicht
unbefangen ...
Das Rumgzappel des Radfahrers war unklug.

Regel Nr. 1:

Das Verhalten muß souverän und selbstverständlich erscheinen.

Dann wäre das einzige was unangenehm auffällt das Gehupte und
wahrscheinlich unsouveräne Gepöbel des LKW-Fahrers (hatte kein Ton an).

Die Ermittlungen werden vermutlich im Sande verlaufen, da es kein Recht
auf Überholen gibt und auch keine Pflicht innerorts 'gelegentlich rechts
ran zu fahren ...'.

Der LKW Fahrer möchte also den Radfahrer zu einer Handlung jenseits der
StVO nötigen.

Ervin
Sebastian Zenker
2019-03-26 07:28:56 UTC
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Post by Karl Müller
Post by Karl Müller
Streit zwischen Rad- und Lkw-Fahrer löst in Hamburg hitzige Diskussionen aus
https://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/auf-video-aufgezeichnet-
eskalation-auf-offener-strasse-streit-zwischen-lkw-und-radfahrer-artet-
Post by Karl Müller
aus_id_10493660.html
Kann man auf Grund des vorhandenen Videobeweis ein endgültiges Urteil
fällen? Ich bin gespannt - leider als Radfahrer aber auch nicht
unbefangen ...
Das Rumgzappel des Radfahrers war unklug.
Das Verhalten muß souverän und selbstverständlich erscheinen.
Dann wäre das einzige was unangenehm auffällt das Gehupte und
wahrscheinlich unsouveräne Gepöbel des LKW-Fahrers (hatte kein Ton an).
Sehr wahr.
Post by Karl Müller
Die Ermittlungen werden vermutlich im Sande verlaufen, da es kein Recht
auf Überholen gibt und auch keine Pflicht innerorts 'gelegentlich rechts
ran zu fahren ...'.
Auch nicht durch § 5 StVO (6) Satz 2? Im Video war nicht erkennbar, ob
hinter dem LKW noch andere KFZ fuhren. Wäre eine Ermessensentscheidung
des Radfahrers, allerdings sollte jeder so sozial sein, eine
Autoschlange mal vorbeizulassen, wenn absehbar ist, daß es noch ne Weile
so weitergeht. Natürlich muss niemand wegen jedem Pöbler in den Graben
springen.
--
Sebastian Zenker
Johann Mayerwieser
2019-03-26 08:29:33 UTC
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Post by Sebastian Zenker
Auch nicht durch § 5 StVO (6) Satz 2? Im Video war nicht erkennbar, ob
hinter dem LKW noch andere KFZ fuhren. Wäre eine Ermessensentscheidung
des Radfahrers, allerdings sollte jeder so sozial sein, eine
Autoschlange mal vorbeizulassen, wenn absehbar ist, daß es noch ne Weile
so weitergeht. Natürlich muss niemand wegen jedem Pöbler in den Graben
springen.
Überholen des RAdfahrers war auf der gesamten STrecke nicht möglich,
daher war es vom Radfahrer selbstverteidigend, mittig zu fahren.

Niemand kennt die Vorgeschichtel, der LKW-Fahrer wird sicher, wenn es
vorher schon etwas gegeben hat, das gegen ihn spricht, diesen Teil weg
geschnitten haben. Jedenfalls hat er gegen die DSGVO verstoßen, kostet
bei uns so um die 300 Euro.
Ralph Aichinger
2019-03-26 09:13:01 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
geschnitten haben. Jedenfalls hat er gegen die DSGVO verstoßen, kostet
bei uns so um die 300 Euro.
Ich hätt mir gedacht die DSGVO gilt nur wenn es umgekehrt um Autofahrer
als abgebildete geht? Die Entweihung des heiligen Kennzeichens und so?

/ralph -- nein ernsthaft: Ich bin der Meinung, daß die Dokumentation
des Straßenverkehrs explizit aus der DSGVO ausgenommen
werden sollte. Straßenraum ist öffentlicher Raum, und
alle Datenschutzargumente sind beim Posten einzelner
Videos oder Fotos an den Haaren herbeigezogen. Auf einen
Fall wo ein Radfahrer bei problematischem Verhalten gefilmt
wird kommen 10 wo Autofahrer Scheiße bauen.
--
-----------------------------------------------------------------------------
https://aisg.at
ausserirdische sind gesund
Johann Mayerwieser
2019-03-26 11:29:09 UTC
Permalink
Auf einen Fall wo ein
Radfahrer bei problematischem Verhalten gefilmt wird kommen 10
wo Autofahrer Scheiße bauen.
Ich denke eher, dass sich der LKW-Fahrer problematisch verhalten hat.
Arno Welzel
2019-03-26 13:35:10 UTC
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Post by Ralph Aichinger
Post by Johann Mayerwieser
geschnitten haben. Jedenfalls hat er gegen die DSGVO verstoßen, kostet
bei uns so um die 300 Euro.
Ich hätt mir gedacht die DSGVO gilt nur wenn es umgekehrt um Autofahrer
als abgebildete geht? Die Entweihung des heiligen Kennzeichens und so?
/ralph -- nein ernsthaft: Ich bin der Meinung, daß die Dokumentation
des Straßenverkehrs explizit aus der DSGVO ausgenommen
werden sollte. Straßenraum ist öffentlicher Raum, und
alle Datenschutzargumente sind beim Posten einzelner
Videos oder Fotos an den Haaren herbeigezogen. Auf einen
Fall wo ein Radfahrer bei problematischem Verhalten gefilmt
wird kommen 10 wo Autofahrer Scheiße bauen.
Das ist irrelevant. Es geht darum, dass man von Privatpersonen von
wenigen Ausnahmen abgesehen keine Fotos oder Videos ohne deren
Zustimmung veröffentlichen darf. Egal, wo man diese Aufnahmen gemacht hat.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Ralph Aichinger
2019-03-26 14:26:11 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Das ist irrelevant. Es geht darum, dass man von Privatpersonen von
wenigen Ausnahmen abgesehen keine Fotos oder Videos ohne deren
Zustimmung veröffentlichen darf. Egal, wo man diese Aufnahmen gemacht hat.
Das ist der Status quo. Ich fände es gut, wenn man das ändern würde.

/ralph
--
-----------------------------------------------------------------------------
https://aisg.at
ausserirdische sind gesund
Frank Möller
2019-03-30 10:36:51 UTC
Permalink
Post by Ralph Aichinger
Post by Arno Welzel
Das ist irrelevant. Es geht darum, dass man von Privatpersonen von
wenigen Ausnahmen abgesehen keine Fotos oder Videos ohne deren
Zustimmung veröffentlichen darf. Egal, wo man diese Aufnahmen gemacht hat.
Das ist der Status quo. Ich fände es gut, wenn man das ändern würde.
... zumal Aufnahme und Veröffentlichung einer Aufnahme _völlig_
_verschiedene_ Dinge sind.

--

Rolf Mantel
2019-03-26 10:14:28 UTC
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Post by Sebastian Zenker
Post by Ervin Peters
Die Ermittlungen werden vermutlich im Sande verlaufen, da es kein Recht
auf Überholen gibt und auch keine Pflicht innerorts 'gelegentlich rechts
ran zu fahren ...'.
Auch nicht durch § 5 StVO (6) Satz 2? Im Video war nicht erkennbar, ob
hinter dem LKW noch andere KFZ fuhren.
Hierzu wäre die Frage, wie lange die Szene dauerte aund wie viel
schneller als der Radfahrer der LKW hätte fahren dürfen. Bei
Höchstgeschwindigkeit 30 wird ein Fahrrad nicht als 'langsames Fahrzeug'
im Sinne von § 5 StVO (6) Satz 2 zählen, bei Höchstgeschwindigkeit 50
vielleicht schon.

Ein vorsätzliches Verlangsamen ohne Ausweichen könnte als Nötigung
interpretiert werden.
Sepp Ruf
2019-03-26 13:02:10 UTC
Permalink
Post by Rolf Mantel
Post by Sebastian Zenker
Post by Ervin Peters
Die Ermittlungen werden vermutlich im Sande verlaufen, da es kein Recht
auf Überholen gibt und auch keine Pflicht innerorts 'gelegentlich rechts
ran zu fahren ...'.
Auch nicht durch § 5 StVO (6) Satz 2? Im Video war nicht erkennbar, ob
hinter dem LKW noch andere KFZ fuhren.
Stympt, sooo gesehen <eg> haette natuerlich der Lkw-Treiber
hinterherfahrenden Einspurern etc. das Ueberholen ermoeglichen sollen, indem
ER "mal kurz rechts ranfaehrt"TM. ;-P

(Einschlaegig ist imho Abs. 4, basta.)
Post by Rolf Mantel
Hierzu wäre die Frage, wie lange die Szene dauerte aund wie viel
schneller als der Radfahrer der LKW hätte fahren dürfen. Bei
Höchstgeschwindigkeit 30 wird ein Fahrrad nicht als 'langsames Fahrzeug'
im Sinne von § 5 StVO (6) Satz 2 zählen, bei Höchstgeschwindigkeit 50
vielleicht schon.
Schau dir die anderen Videos an aus genau der Strasse. Wenn die StVB wollte,
dass dort regelmaessig Lkws unverzueglich ueberholen koennen, haette sie die
Seitenparkmoeglichkeiten zweckgemaess reduzieren oder das Mittelgruen
anknabbern lassen koennen.
Post by Rolf Mantel
Ein vorsätzliches Verlangsamen ohne Ausweichen könnte als Nötigung
interpretiert werden.
Anpassung der Geschwindigkeit an den von hinten gehaltenen Sicherheizabstand
ist verwerflich? Und Anpassung an die Geschwindigkeit vorausfahrenden
Verkehrs ist empfindliches Uebel? Gips gegen so einen Rfmwkk noch was
rezeptfreies??

Rechtsfehlerhaft koennte freilich vieles als Noetigung fehlinterpretiert
werden. Das Verhalten des Radfahrers deutet allein darauf hin, dass er
wissen will, auf welche Gefahr der hupende, obwohl in Sprechfensterhoerweite
nahauffahrende Terroris^WPartner im Strassenverkehr ihn ausdauernd hinweisen
zu wollen scheint.

Es besteht hierzugroup also kein Anlass, sich unnoetig ignorant zu geben wie
oeffentlich beiderseits gleichwertige "Verdachtsstreubomben" werfendes
Staatsgesindel.
A. Rosendahl
2019-03-25 15:15:58 UTC
Permalink
Post by Karl Müller
Streit zwischen Rad- und Lkw-Fahrer löst in Hamburg hitzige Diskussionen aus
https://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/auf-video-aufgezeichnet-eskalation-auf-offener-strasse-streit-zwischen-lkw-und-radfahrer-artet-
aus_id_10493660.html
...
Wenn ich so die Kommentare lese, glaube ich nicht, dass ich noch eine
Gleichberechtigung im Straßenverkehr erleben werde.
Aber ist wahrscheinlich die übliche Focus-Kundschaft, oder?

Mitja Müller bringt die Gedankenlage des deutschen Muster-Autlers mit
seiner Meinung ziemlich auf den Punkt:

"Fahrbahn für Autos und LKWs, und nur in absoluten Ausnahmefällen auch
für Radfahrer. Und dann auch nur am Fahrbahnrand und nicht mitten auf
der Fahrbahn, um den ganzen Verkehr absichtlich aufzuhalten, wie in
diesem Fall."

Verhalten des LKW-Fahrers und die zahlreichen Kommentare ergeben sich
aus dieser Grundhaltung.
Christian @Soemtron
2019-03-25 15:02:00 UTC
Permalink
Post by Karl Müller
Kann man auf Grund des vorhandenen Videobeweis ein endgültiges
Urteil fällen? Ich bin gespannt - leider als Radfahrer aber auch
nicht unbefangen ...
Hat jemand den Facebook-Link auf das Video?

cu,
Christian

PGP Key available.
Arno Welzel
2019-03-26 13:32:36 UTC
Permalink
Post by Karl Müller
Streit zwischen Rad- und Lkw-Fahrer löst in Hamburg hitzige Diskussionen aus
https://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/auf-video-aufgezeichnet-eskalation-auf-offener-strasse-streit-zwischen-lkw-und-radfahrer-artet-
aus_id_10493660.html
Kann man auf Grund des vorhandenen Videobeweis ein endgültiges Urteil
fällen? Ich bin gespannt - leider als Radfahrer aber auch nicht
unbefangen ...
Situation: Fahrbahn ohne Radweg, ein Fahrstreifen. Radfahrer fährt dort
völlig legal entlang und ein LKW dahinter will nicht warten, sondern den
Radfhahrer überholen. Um diesen Ansinnen mehr Geltung zu verschaffen
fährt der LKW-Fahrer dicht auf und bedroht den Fahrradfahrer.

Mit welche Begründung sollte man dem Fahrradfahrer "Nötigung" vorwerfen?
Dass er da fährt, ist nicht verboten. Nur weil der LKW deswegen langsam
fahren muss und am Ende für die Strecke etwas länger braucht, ist es
noch lange keine "Nötigung".

Aber die Art, wie der LKW-Fahrer ihn deswegen bedrängt, ist definitiv
Nötigung. Wäre der Radfahrer bei der Aktion gestürzt, hätte er das
vermutlich nicht überlebt.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
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