Discussion:
Wieder mal Victim-Blaming, diesmal als Patent...
(zu alt für eine Antwort)
Bernd Ullrich
2018-03-19 04:15:15 UTC
Permalink
http://www.wz.de/lokales/krefeld/krefelderinnen-entwickeln-warnlichtsystem-fuer-lkw-1.2642986

"Die Idee hinter den Systemen: Je deutlicher der Abbiegevorgang zu sehen
ist, umso umsichtiger werden sich andere Verkehrsteilnehmer gegenüber
dem Lkw verhalten und notfalls einfach stehen bleiben. "

und...

"„Die Erfindung ist angemeldet, wir haben jetzt ein Patent auf das
System“, sagt Laura"

Der Kutscher soll mit sowas nachdrücklich animiert werden nicht mehr
hinzuschauen vor dem Rechtsabbiegen, die "Nigger des Straßenverkehrs"
sind dann selber Schuld wennse totgefahren werden.

Durchsetzung des "VorRechts des Stärkeren" in Reinform.
BU
Bernd Ullrich
2018-03-19 04:27:16 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
http://www.wz.de/lokales/krefeld/krefelderinnen-entwickeln-warnlichtsystem-fuer-lkw-1.2642986
"Die Idee hinter den Systemen: Je deutlicher der Abbiegevorgang zu sehen
ist, umso umsichtiger werden sich andere Verkehrsteilnehmer gegenüber
dem Lkw verhalten und notfalls einfach stehen bleiben. "
und...
"„Die Erfindung ist angemeldet, wir haben jetzt ein Patent auf das
System“, sagt Laura"
Der Kutscher soll mit sowas nachdrücklich animiert werden nicht mehr
hinzuschauen vor dem Rechtsabbiegen, die "Nigger des Straßenverkehrs"
sind dann selber Schuld wennse totgefahren werden.
Durchsetzung des "VorRechts des Stärkeren" in Reinform.
BU
Und noch hier...

http://www.wz.de/lokales/krefeld/toedliche-gefahr-im-seitenspiegel-1.2642985

"Generell würde gelten, je länger der Lkw ist, desto schlechter
einsehbar sind die Bereiche links und rechts des Fahrzeugs – und umso
gefährlicher ist die Situation. "

das ist natürlich völliger Schwachsinn in Reinkultur.

"„Wenn man sich unsicher ist, ob der Lkw abbiegt oder nicht, raten wir,
die Vorfahrt gewähren zu lassen und stehen zu bleiben“, so Klein."

Der Stärkere hat immer Recht wird hier auch vorgebetet.

BU
Chr. Maercker
2018-03-19 11:43:56 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
Post by Bernd Ullrich
http://www.wz.de/lokales/krefeld/krefelderinnen-entwickeln-warnlichtsystem-fuer-lkw-1.2642986
"Die Idee hinter den Systemen: Je deutlicher der Abbiegevorgang zu
sehen ist, umso umsichtiger werden sich andere Verkehrsteilnehmer
gegenüber dem Lkw verhalten und notfalls einfach stehen bleiben. "
Dann frage ich mich, warum die Gattung gemeines Blinklicht so viele
Abbiegeunfälle nicht verhindern konnte. Ich gehe zum einen davon aus,
dass Blinklichter rechts für Radfahrer relativ gut sichtbar sind, zum
anderen, dass sie vor etlichen Unfällen sogar eingeschaltet waren.
Post by Bernd Ullrich
Und noch hier...
http://www.wz.de/lokales/krefeld/toedliche-gefahr-im-seitenspiegel-1.2642985
"Generell würde gelten, je länger der Lkw ist, desto schlechter
einsehbar sind die Bereiche links und rechts des Fahrzeugs – und umso
gefährlicher ist die Situation. "
das ist natürlich völliger Schwachsinn in Reinkultur.
ACK, die rechte Flanke ist mit aktueller Bespiegelung fast vollständig
einsehbar - *bevor* die Zugmaschine von Sattelschleppern mit dem
Abbiegen beginnt und falls die LKW-Fahrer hinschauen.
Post by Bernd Ullrich
"„Wenn man sich unsicher ist, ob der Lkw abbiegt oder nicht, raten wir,
die Vorfahrt gewähren zu lassen und stehen zu bleiben“, so Klein."
Der Stärkere hat immer Recht wird hier auch vorgebetet.
Auf Fahrbahnen können Radfahrer diesen Vorrang, hier fälschlich
"Vorfahrt" genannt, gegenüber LKW seltenst nutzen. Nur auf "Radwegen".
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Sepp Ruf
2018-03-19 13:15:49 UTC
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Post by Chr. Maercker
Post by Bernd Ullrich
Post by Bernd Ullrich
http://www.wz.de/lokales/krefeld/krefelderinnen-entwickeln-warnlichtsystem-fuer-lkw-1.2642986
NRW-Abi 2014. Frueher "erfanden" Mittelstufe-Jugend-Forschtis mit Papi
solche Trivial"patente".
Post by Chr. Maercker
Post by Bernd Ullrich
Post by Bernd Ullrich
"Die Idee hinter den Systemen: Je deutlicher der Abbiegevorgang zu
sehen ist, umso umsichtiger werden sich andere Verkehrsteilnehmer
gegenüber dem Lkw verhalten und notfalls einfach stehen bleiben."
Toxisch blonde Logik.
"Das war schon ein mulmiges Gefühl. Er konnte mich einfach nicht sehen, weil
ich im toten Winkel seines Spiegels stand."
Post by Chr. Maercker
Dann frage ich mich, warum die Gattung gemeines Blinklicht so viele
Abbiegeunfälle nicht verhindern konnte. Ich gehe zum einen davon aus,
dass Blinklichter rechts für Radfahrer relativ gut sichtbar sind, zum
anderen, dass sie vor etlichen Unfällen sogar eingeschaltet waren.
Ich bin zu faul nachzusehen, aber wimre blinken Seitenmarkierungsleuchten in
Europa nicht mit. (Jo Erg hat sicher Zahlen, wie in Joergifornien durch
mehr und heller blinkende Leuchten Abbiegeunfaelle abgeschafft wurden.)
Post by Chr. Maercker
Post by Bernd Ullrich
Und noch hier...
http://www.wz.de/lokales/krefeld/toedliche-gefahr-im-seitenspiegel-1.2642985
"Generell würde gelten, je länger der Lkw ist, desto schlechter
einsehbar sind die Bereiche links und rechts des Fahrzeugs – und umso
gefährlicher ist die Situation. "
das ist natürlich völliger Schwachsinn in Reinkultur.
ACK, die rechte Flanke ist mit aktueller Bespiegelung fast vollständig
einsehbar - *bevor* die Zugmaschine von Sattelschleppern mit dem
Abbiegen beginnt und falls die LKW-Fahrer hinschauen.
Dafuer setzt der Blinker der Zugmaschine evtl. frueher zurueck als der
Auflieger ueberhaupt die "Proteckted-Baissickel-Infrastruktur"-Querung
erreicht. Ob das radelnde Spaetmerkende verunsichert oder zum Weiterfahren
in die Schleppkurve animiert, vermag Chr. sicher besser zu beurteilen.
Post by Chr. Maercker
Post by Bernd Ullrich
"„Wenn man sich unsicher ist, ob der Lkw abbiegt oder nicht, raten wir,
die Vorfahrt gewähren zu lassen und stehen zu bleiben“, so Klein."
Gibt es fuer Fallenstellmeister auf Kriegsfuss mit Grundbegriffen des
Strassenverkehrsrechts eigentlich auf Antrag auch Schlagfallensymbole statt
Sterne auf den Schultern?
Arno Welzel
2018-04-07 20:51:35 UTC
Permalink
Bernd Ullrich:

[...]
Post by Bernd Ullrich
Und noch hier...
http://www.wz.de/lokales/krefeld/toedliche-gefahr-im-seitenspiegel-1.2642985
[...]
Post by Bernd Ullrich
"„Wenn man sich unsicher ist, ob der Lkw abbiegt oder nicht, raten wir,
die Vorfahrt gewähren zu lassen und stehen zu bleiben“, so Klein."
Der Stärkere hat immer Recht wird hier auch vorgebetet.
Falsch - es wird erklärt, wie man mit der *aktuellen* Verkehrssituation,
wie sie vielfach herrscht, umgehen sollte. Wer am Ende tot ist, weil der
LKW ihn beim Abbiegen übersehen hat, mag juristisch im Recht sein, ist
aber dennoch tot.

Und nein, es ist nicht Aufgabe der Polizei, Schülern der 5. und 6.
Klasse zu erklären, welche Probleme die aktuelle Verkehrspolitik und
Radwege haben und wie man es besser machen sollte.

Wie lautet deine Forderung dazu? Sowas einfach ganz sein lassen? Lieber
Schülern nicht erklären, dass abbiegende LKWs an Kreuzungen gefährlich sind?
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
https://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Bernd Ullrich
2018-04-07 21:34:30 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Bernd Ullrich
Und noch hier...
http://www.wz.de/lokales/krefeld/toedliche-gefahr-im-seitenspiegel-1.2642985
[...]
Post by Bernd Ullrich
"„Wenn man sich unsicher ist, ob der Lkw abbiegt oder nicht, raten wir,
die Vorfahrt gewähren zu lassen und stehen zu bleiben“, so Klein."
Der Stärkere hat immer Recht wird hier auch vorgebetet.
------------------------------------------------------------
Post by Arno Welzel
Falsch - es wird erklärt, wie man mit der *aktuellen* Verkehrssituation,
wie sie vielfach herrscht, umgehen sollte. Wer am Ende tot ist, weil der
LKW ihn beim Abbiegen übersehen hat, mag juristisch im Recht sein, ist
aber dennoch tot.
Die Randverkehrtanlagen sind die Ursache und nicht dein verfeinertes
Victim blaming du Schwachsinnsbegabter...
Post by Arno Welzel
Und nein, es ist nicht Aufgabe der Polizei, Schülern der 5. und 6.
Klasse zu erklären, welche Probleme die aktuelle Verkehrspolitik und
Radwege haben und wie man es besser machen sollte.
Ausser Dir hat das niemand behauptet.
Post by Arno Welzel
Wie lautet deine Forderung dazu? Sowas einfach ganz sein lassen? Lieber
Schülern nicht erklären, dass abbiegende LKWs an Kreuzungen gefährlich sind?
Die Randverkehrtanlagen sind die Ursache und nicht dein verfeinertes
Victim blaming du Schwachsinnsbegabter...

BU
Arno Welzel
2018-04-07 22:24:49 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Bernd Ullrich
Und noch hier...
http://www.wz.de/lokales/krefeld/toedliche-gefahr-im-seitenspiegel-1.2642985
[...]
Post by Bernd Ullrich
"„Wenn man sich unsicher ist, ob der Lkw abbiegt oder nicht, raten wir,
die Vorfahrt gewähren zu lassen und stehen zu bleiben“, so Klein."
Der Stärkere hat immer Recht wird hier auch vorgebetet.
------------------------------------------------------------
Post by Arno Welzel
Falsch - es wird erklärt, wie man mit der *aktuellen* Verkehrssituation,
wie sie vielfach herrscht, umgehen sollte. Wer am Ende tot ist, weil der
LKW ihn beim Abbiegen übersehen hat, mag juristisch im Recht sein, ist
aber dennoch tot.
Die Randverkehrtanlagen sind die Ursache und nicht dein verfeinertes
Victim blaming du Schwachsinnsbegabter...
Ja, ist hier hinlänglich bekannt. Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet?

Es bringt aber nichts, den Opfern zu erklären, sie wären als Opfer
zumindest im Recht, wenn sie an der Kreuzung überfahren werden.

Und da Du offenbar das Langzeitgedächtnis einer Stubenfliege hast, was
meine Haltung zu Radwegen angeht, noch eine kleine Auffrischung dazu:

<https://arnowelzel.de/wp/es-war-einmal-die-radwegebenutzungspflicht>
<https://arnowelzel.de/wp/wollt-ihr-wirklich-radwege-in-der-stadt>
<https://arnowelzel.de/wp/radwege-sind-unsicher>
<https://arnowelzel.de/wp/fahrraeder-gehoeren-auf-die-strasse>
<https://arnowelzel.de/wp/fahrradnutzerinnen-in-der-stadt-auf-die-fahrbahn>
<https://arnowelzel.de/wp/rad-weg-am-jakober-tor-in-augsburg>
Post by Bernd Ullrich
Post by Arno Welzel
Und nein, es ist nicht Aufgabe der Polizei, Schülern der 5. und 6.
Klasse zu erklären, welche Probleme die aktuelle Verkehrspolitik und
Radwege haben und wie man es besser machen sollte.
Ausser Dir hat das niemand behauptet.
Deine Empörung dazu wirkt aber nicht so, als fändest Du gut, was die
Polizei da gemacht hat.
Post by Bernd Ullrich
Post by Arno Welzel
Wie lautet deine Forderung dazu? Sowas einfach ganz sein lassen? Lieber
Schülern nicht erklären, dass abbiegende LKWs an Kreuzungen gefährlich sind?
Die Randverkehrtanlagen sind die Ursache und nicht dein verfeinertes
Victim blaming du Schwachsinnsbegabter...
Weiche nicht aus!

Du hast eine Aktion der Polizei mit "Der Stärkere hat immer Recht wird
hier auch vorgebetet." kommentiert.

Nur rumjammern hilft exakt gar nichts! Also wie lautet deine konkrete
Forderung!
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
https://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Johann Mayerwieser
2018-04-08 09:32:04 UTC
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Post by Arno Welzel
Post by Bernd Ullrich
Die Randverkehrtanlagen sind die Ursache und nicht dein verfeinertes
Victim blaming du Schwachsinnsbegabter...
Ja, ist hier hinlänglich bekannt. Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet?
Es bringt aber nichts, den Opfern zu erklären, sie wären als Opfer
zumindest im Recht, wenn sie an der Kreuzung überfahren werden.
Die Reaktion von Behörden, LKW-Treiber, Polizei, Schulen und Richtern ist
einfach falsch. Man will den Betroffenen einprägen, dass LKW gefährlich
sind und man sich daher von Kreuzungen weit weg halten sollten, wenn ein
LKW irgendwo in der Nähe ist und man entschuldigt die LKW-Treiber, der
Tote Winkel wird als Milderungsgrund angesehen.

Was fehlt?
Die entsprechende Schulung der LKW-Lenker,

die entsprechende Sensibilisierung der LKW-Lenker (wenn ich einen LKW in
der Stadt mit so 30 km/h oder mehr abbiegen sehe, stellt es mir auch ohne
Radweg die Haare auf), im Fahrschulunterricht und bei den diversen
regelmäßigen Schulungen, die die LKW-Fahrer machen müssen, nicht nur
Ladungssicherung etc. zu unterrichten, sondern einen halben Tag lang
Aufnahmen von diesen Unfällen mit allen Details vorzuführen

die Sensibilisierung der Polizei, derartige Vorfälle (Radfahrer oder
Fußgänger zum Stehenbleiben zwingen) zu übersehen und nicht zu strafen) -
lieber hält man sich mit Radfahrern selbst auf, kontrolliert sie intensiv
und hängt ihnen, weil sie z.B. auf dem Gehsteig gefahren sind, zusammen
mit den Mängeln am Fahrrad Strafen von mehreren hundert Euro an
(Österreich).

Den Toten Winkel bei den auf Unfällen folgenden Gerichtsverfahren nicht
als Milderungsgrund, sondern dessen Nichtbeachtung durch den LKW-Treiber
als strafverschärfend anzusehen.
Keine Geldstrafen, sondern Haftstrafen, die beim ersten Vorfall
vorzugsweise bedingt auszusprechen sind.
Entzug der Fahrberechtigung für LKW über zwei bis drei Jahre - soll ja
existenzgefährdend sein, er hat ja selbst eine Existenz beendet.
Sollte er in dieser Sperrzeit einen LKW fahrend erwischt werden, dann
unbedingte Haftstrafen im Bereich von 6 - 12 Monaten plus Widerruf des
Aufschubs einer (bedingten) Haftstrafe.
Arno Welzel
2018-04-08 12:11:36 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Arno Welzel
Post by Bernd Ullrich
Die Randverkehrtanlagen sind die Ursache und nicht dein verfeinertes
Victim blaming du Schwachsinnsbegabter...
Ja, ist hier hinlänglich bekannt. Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet?
Es bringt aber nichts, den Opfern zu erklären, sie wären als Opfer
zumindest im Recht, wenn sie an der Kreuzung überfahren werden.
Die Reaktion von Behörden, LKW-Treiber, Polizei, Schulen und Richtern ist
einfach falsch. Man will den Betroffenen einprägen, dass LKW gefährlich
sind und man sich daher von Kreuzungen weit weg halten sollten, wenn ein
LKW irgendwo in der Nähe ist und man entschuldigt die LKW-Treiber, der
Tote Winkel wird als Milderungsgrund angesehen.
Es ist zumindest auffällig, dass die typischen Kreuzungsunfälle
überwiegend mit LKW und Fahrrädern passieren. Dass ein PKW jemanden auf
dem Fahrrad überrollt, kommt kaum vor. Auch Fußgänger sind praktisch
nicht von solchen Unfällen betroffen.

Ein wesentlicher Grund: Radfahrer vertrauen zu sehr darauf, dass sie
aufgrund des Radwegs "sicher" sind, auch an einer Kreuzung und Fußgänger
werden eher gesehen und können im Ernstfall auch leichter ausweichen,
als ein Radfahrer, der nicht mal eben zurücksetzen kann, selbst wenn er
merkt, dass der abbiegende LKW-Fahrer ihn nicht bemerkt hat.
Post by Johann Mayerwieser
Was fehlt?
Die entsprechende Schulung der LKW-Lenker,
Es fehlt vor allem eine Verkehrsführung, die solche Situationen gar
nicht erst entstehen lässt. Die Sicherheit sollte wesentlich nicht davon
abhängig sein, ob LKW-Fahrer dafür geschult sind und sich auch immer an
die vermittelten Inhalte der Schulung halten.
Post by Johann Mayerwieser
die entsprechende Sensibilisierung der LKW-Lenker (wenn ich einen LKW in
der Stadt mit so 30 km/h oder mehr abbiegen sehe, stellt es mir auch ohne
Radweg die Haare auf), im Fahrschulunterricht und bei den diversen
regelmäßigen Schulungen, die die LKW-Fahrer machen müssen, nicht nur
Ladungssicherung etc. zu unterrichten, sondern einen halben Tag lang
Aufnahmen von diesen Unfällen mit allen Details vorzuführen
Auch wenn man LKW-Fahrer geziehlt auf die Risiken von Abbiegeunfälle hin
unterrichtet, bleibt das Risiko, dass sich die Fahrer im Alltag nicht an
die gelernten Regeln halten - etwa wegen Zeitdruck oder Gewöhnung weil
man jahrelang bestimmte Strecken fährt und davon ausgeht, dass sowieso
nichts passieren wird.

[...]
Post by Johann Mayerwieser
Entzug der Fahrberechtigung für LKW über zwei bis drei Jahre - soll ja
existenzgefährdend sein, er hat ja selbst eine Existenz beendet.
Das sollte dann aber für *jeden* Unfall mit Todesfolge oder schweren
Verletzungen gelten, die zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen.
Denn ob nun ein LKW-Fahrer jemanden beim Abbiegen überrollt oder ein
PKW-Fahrer Leute aufgrund überhöhte Geschwindigkeit tötet oder schwer
verletzt, ist im Ergebnis kein Unterschied.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
https://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Johann Mayerwieser
2018-04-08 15:27:13 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Auch wenn man LKW-Fahrer geziehlt auf die Risiken von Abbiegeunfälle hin
unterrichtet, bleibt das Risiko, dass sich die Fahrer im Alltag nicht an
die gelernten Regeln halten - etwa wegen Zeitdruck oder Gewöhnung weil
man jahrelang bestimmte Strecken fährt und davon ausgeht, dass sowieso
nichts passieren wird.
Darum bin ich da weniger auf Lehrunterricht als auf
Anschauungsunterricht. Wenn der Lenker einen halben Tag ununterbrochen
Bilder von den Unfällen - vor allem von den getöteten direkt sieht, dann
prägt sich das schon ein. Kann auch sein, dass der eine oder andere das
LKW-Fahren aufgibt.
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Johann Mayerwieser
Entzug der Fahrberechtigung für LKW über zwei bis drei Jahre - soll ja
existenzgefährdend sein, er hat ja selbst eine Existenz beendet.
Das sollte dann aber für *jeden* Unfall mit Todesfolge oder schweren
Verletzungen gelten, die zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen.
Denn ob nun ein LKW-Fahrer jemanden beim Abbiegen überrollt oder ein
PKW-Fahrer Leute aufgrund überhöhte Geschwindigkeit tötet oder schwer
verletzt, ist im Ergebnis kein Unterschied.
Nun, wir diskutieren über Abbiegeunfälle mit LKW.
Arno Welzel
2018-04-08 16:09:32 UTC
Permalink
[...]
Post by Johann Mayerwieser
Post by Arno Welzel
Post by Johann Mayerwieser
Entzug der Fahrberechtigung für LKW über zwei bis drei Jahre - soll ja
existenzgefährdend sein, er hat ja selbst eine Existenz beendet.
Das sollte dann aber für *jeden* Unfall mit Todesfolge oder schweren
Verletzungen gelten, die zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen.
Denn ob nun ein LKW-Fahrer jemanden beim Abbiegen überrollt oder ein
PKW-Fahrer Leute aufgrund überhöhte Geschwindigkeit tötet oder schwer
verletzt, ist im Ergebnis kein Unterschied.
Nun, wir diskutieren über Abbiegeunfälle mit LKW.
Richtig. Aber man sollte bei Forderungen schon auch sehen, welche
Implikationen sowas hat. Man kann nicht LKW-Fahrer exklusiv für Dinge
bestrafen, für die andere Verkehrsteilnehmer mehr oder weniger bequem
mit Bußgeldern davonkommen.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
https://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Martin Wohlauer
2018-04-08 18:47:29 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Johann Mayerwieser
Post by Arno Welzel
Post by Johann Mayerwieser
Entzug der Fahrberechtigung für LKW über zwei bis drei Jahre - soll ja
existenzgefährdend sein, er hat ja selbst eine Existenz beendet.
Das sollte dann aber für *jeden* Unfall mit Todesfolge oder schweren
Verletzungen gelten, die zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen.
Denn ob nun ein LKW-Fahrer jemanden beim Abbiegen überrollt oder ein
PKW-Fahrer Leute aufgrund überhöhte Geschwindigkeit tötet oder schwer
verletzt, ist im Ergebnis kein Unterschied.
Nun, wir diskutieren über Abbiegeunfälle mit LKW.
Richtig. Aber man sollte bei Forderungen schon auch sehen, welche
Implikationen sowas hat. Man kann nicht LKW-Fahrer exklusiv für Dinge
bestrafen, für die andere Verkehrsteilnehmer mehr oder weniger bequem
mit Bußgeldern davonkommen.
Viel wichtiger eigentlich: Man sollte gerade diejenigen, die jene
problematischen Verkehrsführungen auch heute noch immer und immer wieder
neu anlegen (lassen) nicht ungeschoren davon kommen lassen. Einerseits
ist da der LKW-Fahrer, der es ggf. hätte besser wissen müssen (aber
evtl. einfach nur einen lumpigen schlechten Tag hatte), auf der anderen
Seite stehen die, die beiden Verkehrsteilnehmern auf so fatale Weise
Fallen stellen. Wäre viel wichtiger, wenn die mit einem Bein im Knast
wären, wenn sie so was planen und anordnen. Dann könnten vielleicht auch
wieder beide Seiten relativ gefahrlos fahren, LKW-Fahrer und Radfahrer.

Grüßle,

Martin.
Dietmar Kettler
2018-04-09 07:50:09 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Johann Mayerwieser
Abbiegeunfälle mit LKW.
Man sollte gerade diejenigen, die jene
problematischen Verkehrsführungen auch heute noch immer und immer wieder
neu anlegen (lassen) nicht ungeschoren davon kommen lassen. Einerseits
ist da der LKW-Fahrer, der es ggf. hätte besser wissen müssen (aber
evtl. einfach nur einen lumpigen schlechten Tag hatte), auf der anderen
Seite stehen die, die beiden Verkehrsteilnehmern auf so fatale Weise
Fallen stellen. Wäre viel wichtiger, wenn die mit einem Bein im Knast
wären, wenn sie so was planen und anordnen. Dann könnten vielleicht auch
wieder beide Seiten relativ gefahrlos fahren, LKW-Fahrer und Radfahrer.
Seit dem Eröffnungsbeschluss des OLG zum Love-Parade-Prozess gibt es obergerichtliche klare Ansagen, wann die Verantwortlichen für jene "problematischen Verkehrsführungen" strafrechtlich belangt werden können, nämlich wenn die "unzureichende" "Ausgestaltung" des "Systems" "planerisch angelegt" war und dies "vorhersehbar zu der Katastrophe geführt" hat:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/archiv/Pressemitteilungen_aus_2017/20170424_PM_Loveparade/index.php
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20D%FCsseldorf&Datum=18.04.2017&Aktenzeichen=2%20Ws%20528%2F16
Das ist nach meiner Einschätzung bei den typischen Abbiegeunfällen mit Radfahrern der Fall: Dass dergleichen zu solchen Unfällen führt, weiß man seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts, seither gibt es zahllose Untersuchungen mit dem immer gleichen Ergebnis. Und das System ist an der konkreten Unfallkreuzung (trotzdem) planerisch so angelegt worden. Und es hat auch vorhersehbar zu dem jeweiligen Unfall geführt: Das Sowas von Sowas kommt, weiß ja jeder, der sich mit der Radverkehrssicherheit beschäftigt hat.

Dietmar
Bernd Ullrich
2018-04-09 19:14:40 UTC
Permalink
Post by Dietmar Kettler
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/archiv/Pressemitteilungen_aus_2017/20170424_PM_Loveparade/index.php
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20D%FCsseldorf&Datum=18.04.2017&Aktenzeichen=2%20Ws%20528%2F16
Das ist nach meiner Einschätzung bei den typischen Abbiegeunfällen mit Radfahrern der Fall: Dass dergleichen zu solchen Unfällen führt, weiß man seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts, seither gibt es zahllose Untersuchungen mit dem immer gleichen Ergebnis. Und das System ist an der konkreten Unfallkreuzung (trotzdem) planerisch so angelegt worden. Und es hat auch vorhersehbar zu dem jeweiligen Unfall geführt: Das Sowas von Sowas kommt, weiß ja jeder, der sich mit der Radverkehrssicherheit beschäftigt hat.
Danke für die...

">
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/archiv/Pressemitteilungen_aus_2017/20170424_PM_Loveparade/index.php
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20D%FCsseldorf&Datum=18.04.2017&Aktenzeichen=2%20Ws%20528%2F16"

BU
Martin Wohlauer
2018-04-10 06:39:30 UTC
Permalink
Post by Dietmar Kettler
Post by Johann Mayerwieser
Abbiegeunfälle mit LKW.
Man sollte gerade diejenigen, die jene problematischen
Verkehrsführungen auch heute noch immer und immer wieder neu
anlegen (lassen) nicht ungeschoren davon kommen lassen. Einerseits
ist da der LKW-Fahrer, der es ggf. hätte besser wissen müssen
(aber evtl. einfach nur einen lumpigen schlechten Tag hatte), auf
der anderen Seite stehen die, die beiden Verkehrsteilnehmern auf so
fatale Weise Fallen stellen. Wäre viel wichtiger, wenn die mit
einem Bein im Knast wären, wenn sie so was planen und anordnen.
Dann könnten vielleicht auch wieder beide Seiten relativ gefahrlos
fahren, LKW-Fahrer und Radfahrer.
Seit dem Eröffnungsbeschluss des OLG zum Love-Parade-Prozess gibt es
obergerichtliche klare Ansagen, wann die Verantwortlichen für jene
"problematischen Verkehrsführungen" strafrechtlich belangt werden
können, nämlich wenn die "unzureichende" "Ausgestaltung" des
"Systems" "planerisch angelegt" war und dies "vorhersehbar zu der
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/archiv/Pressemitteilungen_aus_2017/20170424_PM_Loveparade/index.php
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20D%FCsseldorf&Datum=18.04.2017&Aktenzeichen=2%20Ws%20528%2F16
Post by Dietmar Kettler
Das ist nach meiner Einschätzung bei den typischen Abbiegeunfällen
mit Radfahrern der Fall: Dass dergleichen zu solchen Unfällen führt,
weiß man seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts, seither gibt
es zahllose Untersuchungen mit dem immer gleichen Ergebnis. Und das
System ist an der konkreten Unfallkreuzung (trotzdem) planerisch so
angelegt worden. Und es hat auch vorhersehbar zu dem jeweiligen
Unfall geführt: Das Sowas von Sowas kommt, weiß ja jeder, der sich
mit der Radverkehrssicherheit beschäftigt hat.
Jupp, da sind wir uns – glaube ich – im Wesentlichen völlig einig.
Allerdings, mal die Frage an den Experten: Kennst du Fälle, wo innerhalb
einer Behörde deswegen irgendwelche Konsequenzen für die Planenden
gezogen wurden, die dazu geeignet wären, ein Umdenken einzuleiten?
versetzt, raus geschmissen, Anklage, irgendwas, das dem Ausführenden
deutlich macht: »So nicht!«?

Grüßle,

Martin.
Johann Mayerwieser
2018-04-10 07:13:31 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Jupp, da sind wir uns – glaube ich – im Wesentlichen völlig einig.
Allerdings, mal die Frage an den Experten: Kennst du Fälle, wo innerhalb
einer Behörde deswegen irgendwelche Konsequenzen für die Planenden
gezogen wurden, die dazu geeignet wären, ein Umdenken einzuleiten?
versetzt, raus geschmissen, Anklage, irgendwas, das dem Ausführenden
deutlich macht: »So nicht!«?
Radwege sind politisch gewollt und damit auch die Gefahrenstellen. Da
sollte der zuständige Politiker als oberster Weisungsberechtigter in
erster Linie zur Verantwortung gezogen werden - das wird nie passieren.
Martin Wohlauer
2018-04-10 16:19:34 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Martin Wohlauer
Jupp, da sind wir uns – glaube ich – im Wesentlichen völlig einig.
Allerdings, mal die Frage an den Experten: Kennst du Fälle, wo innerhalb
einer Behörde deswegen irgendwelche Konsequenzen für die Planenden
gezogen wurden, die dazu geeignet wären, ein Umdenken einzuleiten?
versetzt, raus geschmissen, Anklage, irgendwas, das dem Ausführenden
deutlich macht: »So nicht!«?
Radwege sind politisch gewollt und damit auch die Gefahrenstellen. Da
sollte der zuständige Politiker als oberster Weisungsberechtigter in
erster Linie zur Verantwortung gezogen werden - das wird nie passieren.
Naja, dass im Prinzip der Herr Oberbürgermeister bei uns letztlich als
oberster lokaler Dienstherr eigentlich dafür zuständig wäre, ist
sicherlich richtig. Aber der kann auch nicht über jeden Scheiß Bescheid
wissen, den seine diversen Behörden so verbocken. Man könnte ihn aber
tatsächlich mal auf diese Frage hin anspitzen.

Grüßle,

Martin.
Johann Mayerwieser
2018-04-11 20:13:53 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Johann Mayerwieser
Radwege sind politisch gewollt und damit auch die Gefahrenstellen. Da
sollte der zuständige Politiker als oberster Weisungsberechtigter in
erster Linie zur Verantwortung gezogen werden - das wird nie passieren.
Naja, dass im Prinzip der Herr Oberbürgermeister bei uns letztlich als
oberster lokaler Dienstherr eigentlich dafür zuständig wäre, ist
sicherlich richtig. Aber der kann auch nicht über jeden Scheiß Bescheid
wissen, den seine diversen Behörden so verbocken. Man könnte ihn aber
tatsächlich mal auf diese Frage hin anspitzen
Den Bürgermeister für eine einzelne Stelle einer Radverkehrsanlage (RVA)
zur Verantwortung zu ziehen geht klarerweise nicht. Seine Aufgabe ist es
ja, generelle Richtlinen zu erlassen - also: RVAs ja oder nein, und wenn
er dabei die falsche Entscheidung trifft, dann dafür zur Veranwortung
ziehen.
Dietmar Kettler
2018-04-10 08:48:05 UTC
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Post by Dietmar Kettler
Post by Dietmar Kettler
obergerichtliche klare Ansagen, wann die Verantwortlichen für jene
"problematischen Verkehrsführungen" strafrechtlich belangt werden
können, nämlich wenn die "unzureichende" "Ausgestaltung" des
"Systems" "planerisch angelegt" war und dies "vorhersehbar zu der
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/archiv/Pressemitteilungen_aus_2017/20170424_PM_Loveparade/index.php
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20D%FCsseldorf&Datum=18.04.2017&Aktenzeichen=2%20Ws%20528%2F16
Post by Dietmar Kettler
Das ist nach meiner Einschätzung bei den typischen Abbiegeunfällen
mit Radfahrern der Fall
Jupp, da sind wir uns – glaube ich – im Wesentlichen völlig einig.
Allerdings, mal die Frage an den Experten: Kennst du Fälle, wo innerhalb
einer Behörde deswegen irgendwelche Konsequenzen für die Planenden
gezogen wurden, die dazu geeignet wären, ein Umdenken einzuleiten?
versetzt, raus geschmissen, Anklage, irgendwas, das dem Ausführenden
deutlich macht: »So nicht!«?
Nein, bisher nicht. Aber daran kann man arbeiten.
Und vielleicht noch wichtiger: Es muss ja nicht Druck von oben kommen. Die Verhaltensänderung könnte auch durch Angst vor solchen persönlichen Konsequenzen ausgelöst werden.

Dietmar
Thomas Sçhlueter
2018-04-11 10:03:42 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Jupp, da sind wir uns – glaube ich – im Wesentlichen völlig einig.
Allerdings, mal die Frage an den Experten: Kennst du Fälle, wo
innerhalb einer Behörde deswegen irgendwelche Konsequenzen für die
Planenden gezogen wurden, die dazu geeignet wären, ein Umdenken
einzuleiten? versetzt, raus geschmissen, Anklage, irgendwas, das
dem Ausführenden deutlich macht: »So nicht!«?
Nein, bisher nicht. Aber daran kann man arbeiten. Und vielleicht noch
wichtiger: Es muss ja nicht Druck von oben kommen. Die
Verhaltensänderung könnte auch durch Angst vor solchen persönlichen
Konsequenzen ausgelöst werden.
Das Problem ist, dass Radverkehrsanlagen bisher nur im Hinblick auf die
Notwendigkeit ihrer benutzungspflicht Gegenstand von Gerichtsprozessen
gewesen sind. Das bloße Anlegen bzw. das Nicht-Sperren einer vorhandenen
gefährlichen RVA gilt bisher noch in keinster Weise als Amtsversagen.

Infolgedessen wird man auch im Falle eines Abbiegerunfalles auf einer
benutzungspflichtigen Anlage der Behörde nicht so leicht beikommen
können, denn dazu müssten die Hinterbliebenen/Geschädigten vor Gericht
glaubwürdig dartun, dass das Opfer nur wegen der regelwidrig
angeordneten benutzungspflicht in der Gefahrenzone gefahren wäre.

Tom
Dietmar Kettler
2018-04-11 12:49:17 UTC
Permalink
Post by Thomas Sçhlueter
Post by Dietmar Kettler
Es muss ja nicht Druck von oben kommen. Die
Verhaltensänderung könnte auch durch Angst vor solchen persönlichen
Konsequenzen ausgelöst werden.
Das Problem ist, dass Radverkehrsanlagen bisher nur im Hinblick auf die
Notwendigkeit ihrer benutzungspflicht Gegenstand von Gerichtsprozessen
gewesen sind. Das bloße Anlegen bzw. das Nicht-Sperren einer vorhandenen
gefährlichen RVA gilt bisher noch in keinster Weise als Amtsversagen.
Infolgedessen wird man auch im Falle eines Abbiegerunfalles auf einer
benutzungspflichtigen Anlage der Behörde nicht so leicht beikommen
können, denn dazu müssten die Hinterbliebenen/Geschädigten vor Gericht
glaubwürdig dartun, dass das Opfer nur wegen der regelwidrig
angeordneten benutzungspflicht in der Gefahrenzone gefahren wäre.
Das sehe ich anders. Die Baugrubenabsicherung ist z.B. in den letzten Jahrzehnten deutlich besser geworden, weil es klare Urteile nach fatalen Unfällen gab. Fortbildungseinrichtungen haben etwa nach dem Urteil OLG Karlsruhe VersR 2006, 855 in ihren Seminarankündigungen den Bauleitern und Behördenmitarbeitern richtig Angst gemacht (obwohl es nur ein zivilrechtliches war). Gleiches könnte man auch zu KG, VRS 118, 329 (ebenfalls Baugrube) machen oder zu SchlHOLG, SchlAnz 2018,25 (Stacheldraht über Feldweg). Bei keinem dieser Unfälle war eine Benutzungspflicht im Spiel. Was hindert Polizei und StA, nach solchen Unfällen jeweils Ermittlungen anzustellen und ggf Anklage zu erheben und sich dabei die Rechtsauffassungen des Love-Parade-Eröffnungsbeschlusses zu eigen zu machen? Nichts. Jeder der ehrenamtlich oder beruflich Entscheider berät, kann auf diese (straf-) rechtlichen Konsequenzen aufmerksam machen, wenn Verkehrsführungen geplant werden, die erwartbar zu solchen Unfällen führen. Des zivilen Prozesses bedarf es nicht unbedingt. Niemand ist gehindert, eine Anzeige zu erstatten (nach einem Unfall). Nach dem Love-Parade-Prozess wird kaum jemals wieder ein Entscheider zu einer Großveranstaltung so entscheiden, egal wie jener Prozess ausgeht: Solch ein Verfahren will niemand an den Hacken haben. Nun gilt es, den Fallenstellern im Sonderwegebau klar zu machen, dass sie mit einem Bein im Gefängnis stehen, dass sie höchstpersönlich dafür einzustehen haben, was sie da tun. Und die zivil- und strafrechtliche Verantwortung ist nicht davon abhängig, ob/dass man die Falle auch noch benutzungspflichtig gemacht hat.

Dietmar
Martin Kozlowski
2018-04-11 18:41:52 UTC
Permalink
Post by Dietmar Kettler
Post by Thomas Sçhlueter
Post by Dietmar Kettler
Es muss ja nicht Druck von oben kommen. Die
Verhaltensänderung könnte auch durch Angst vor solchen persönlichen
Konsequenzen ausgelöst werden.
Das Problem ist, dass Radverkehrsanlagen bisher nur im Hinblick auf die
Notwendigkeit ihrer benutzungspflicht Gegenstand von Gerichtsprozessen
gewesen sind. Das bloße Anlegen bzw. das Nicht-Sperren einer vorhandenen
gefährlichen RVA gilt bisher noch in keinster Weise als Amtsversagen.
Infolgedessen wird man auch im Falle eines Abbiegerunfalles auf einer
benutzungspflichtigen Anlage der Behörde nicht so leicht beikommen
können, denn dazu müssten die Hinterbliebenen/Geschädigten vor Gericht
glaubwürdig dartun, dass das Opfer nur wegen der regelwidrig
angeordneten benutzungspflicht in der Gefahrenzone gefahren wäre.
Das sehe ich anders. Die Baugrubenabsicherung ist z.B. in den letzten
Jahrzehnten deutlich besser geworden, weil es klare Urteile nach fatalen
Unfällen gab. Gleiches könnte man auch zu [...] machen oder zu
SchlHOLG, SchlAnz 2018,25 (Stacheldraht über Feldweg).
Da bekam der Radfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit (mind. 16
km/h. 13 km/h wäre angemessen gewesen) und mangelnder Vertrautheit mit
seiner Bremse eine Mitschuld von 75 %.
Post by Dietmar Kettler
Was hindert Polizei und StA, nach solchen Unfällen jeweils Ermittlungen
anzustellen und ggf Anklage zu erheben und sich dabei die
Rechtsauffassungen des Love-Parade-Eröffnungsbeschlusses zu eigen zu
machen? Nichts. Jeder der ehrenamtlich oder beruflich Entscheider berät,
kann auf diese (straf-) rechtlichen Konsequenzen aufmerksam machen,
wenn Verkehrsführungen geplant werden, die erwartbar zu solchen Unfällen
führen.
Polizei und StA gucken in die ERA, stellen fest das die Führung des
Radverkehrs rechts vom Rechtsabbiegerstreifen Stand der Technik ist und…
Thomas Bliesener
2018-04-11 19:37:22 UTC
Permalink
Post by Martin Kozlowski
Da bekam der Radfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit (mind. 16
km/h. 13 km/h wäre angemessen gewesen) und mangelnder Vertrautheit mit
seiner Bremse eine Mitschuld von 75 %.
25 % sind mehr als 0 %.
--
bli
Martin Wohlauer
2018-04-11 19:40:59 UTC
Permalink
Post by Dietmar Kettler
Solch ein Verfahren will niemand an den Hacken haben. Nun gilt es,
den Fallenstellern im Sonderwegebau klar zu machen, dass sie mit
einem Bein im Gefängnis stehen, dass sie höchstpersönlich dafür
einzustehen haben, was sie da tun. Und die zivil- und strafrechtliche
Verantwortung ist nicht davon abhängig, ob/dass man die Falle auch
noch benutzungspflichtig gemacht hat.
Ohne Blödelei: Hältst du das für aussichtsreich, solange es noch keinen
einzigen Musterprozess gibt? Ich mein, denen ist es ja auch oft genug
scheißegal, dass man ihnen mit Klage droht, wenn es um ihre BP geht. Ich
erwarte da ehrlich gesagt so lange keine Einsicht, bis nicht der erste
verknackt wurde.

Grüßle,

Martin.
Michael Heydenbluth
2018-04-11 19:58:41 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Dietmar Kettler
Solch ein Verfahren will niemand an den Hacken haben. Nun gilt es,
den Fallenstellern im Sonderwegebau klar zu machen, dass sie mit
einem Bein im Gefängnis stehen, dass sie höchstpersönlich dafür
einzustehen haben, was sie da tun. Und die zivil- und strafrechtliche
Verantwortung ist nicht davon abhängig, ob/dass man die Falle auch
noch benutzungspflichtig gemacht hat.
Ohne Blödelei: Hältst du das für aussichtsreich, solange es noch keinen
einzigen Musterprozess gibt?
Laienhaft sehe ich da auch keinen Grund, warum ein Planer, der seine
Planungsunterlagen beachtet, verknackt werden sollte.
Post by Martin Wohlauer
Ich mein, denen ist es ja auch oft genug
scheißegal, dass man ihnen mit Klage droht, wenn es um ihre BP geht.
Das ist etwas anderes, denn da geht es um eine gerichtliche Klärung
einer verwaltungsrechtlichen Frage. Das ist denen in der Tat egal, denn
die Summe juckt eine Verwaltung nicht. Lästig sind Leute wie ich, die
reihenweise klagen (geklagt haben), weil die dann diese Fälle jahrelang
nicht vom Schreibtisch kriegen.
Post by Martin Wohlauer
Ich
erwarte da ehrlich gesagt so lange keine Einsicht, bis nicht der erste
verknackt wurde.
In einem Antrgasverfahren habe ich allerdings geschrieben, daß ich diese
Wege in aller Regel nicht zu benutzen wünsche, die konkrete
Ausgestaltung nicht dem Stand der Technik entspräche und, sofern mir
etwas passieren würde, ich einen Strafantrag gegen Ordnungsamtsleiter
und Bürgermeister stellen würde.

Da kam dann doch Bewegung in die Sache. Geht doch!
Anton Ertl
2018-04-12 08:28:43 UTC
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Post by Martin Wohlauer
Post by Dietmar Kettler
Solch ein Verfahren will niemand an den Hacken haben. Nun gilt es,
den Fallenstellern im Sonderwegebau klar zu machen, dass sie mit
einem Bein im Gefängnis stehen, dass sie höchstpersönlich dafür
einzustehen haben, was sie da tun. Und die zivil- und strafrechtliche
Verantwortung ist nicht davon abhängig, ob/dass man die Falle auch
noch benutzungspflichtig gemacht hat.
Ohne Blödelei: Hältst du das für aussichtsreich, solange es noch keinen
einzigen Musterprozess gibt? Ich mein, denen ist es ja auch oft genug
scheißegal, dass man ihnen mit Klage droht, wenn es um ihre BP geht.
Natuerlich ist es ihnen egal, wenn das einzige, was auf dem Spiel
steht, die Benutzungspflicht selbst ist. Da geht's nur um BP sicher
weg (wenn sie nachgeben) oder BP vielleicht weg (wenn sie's auf den
Prozess ankommen lassen). Wenn dagegen das Strafrecht droht, schaut
die Abwaegung ganz anders aus, selbst wenn die Erfolgsaussichten so
eines Verfahrens gering sind.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben
Dietmar Kettler
2018-04-12 08:43:25 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Dietmar Kettler
Solch ein Verfahren will niemand an den Hacken haben. Nun gilt es,
den Fallenstellern im Sonderwegebau klar zu machen, dass sie mit
einem Bein im Gefängnis stehen, dass sie höchstpersönlich dafür
einzustehen haben, was sie da tun.
Ohne Blödelei: Hältst du das für aussichtsreich, solange es noch keinen
einzigen Musterprozess gibt? Ich mein, denen ist es ja auch oft genug
scheißegal, dass man ihnen mit Klage droht, wenn es um ihre BP geht. Ich
erwarte da ehrlich gesagt so lange keine Einsicht, bis nicht der erste
verknackt wurde.
Was heißt schon "aussichtsreich"? Bevor dergleichen nicht üblich ist, ist es natürlich unwahrscheinlich, eben weil es (noch) nicht üblich ist.
Ich finde es auch immer empörend, wenn in Einstellungsbeschlüssen der StA nach Verkehrsunfällen mit verletzten Radfahrern steht: "kein öffentliches Interesse, weil nur Sie verletzt wurden". Ja wie: müssen es fünf Verletzte sein oder zehn? Gibt es so Grenzen auch bei anderen Körperverletzungen jenseits des Verkehrs? Wird Mord auch erst verfolgt, wenn es fünf Tote waren oder zehn? Das Verletzen von Verkehrsteilnehmern/Radfahrern ist dermaßen üblich, dass es als Kolleteralschaden offenbar gar nicht mehr als verfolgenswert erscheint.
Aber woher soll denn der erste Prozess herkommen, wenn niemand anfängt, sowas anzuklagen? Der gesellschaftliche Fortschritt wird doch nicht davon angetrieben, dass er schon da und selbstverständlich ist. Die Bauleiter in den frühen Baugrubenfällen haben vermutlich auch gesagt "Das haben wir aber doch schon immer so gemacht, und es hat noch nie einer ...", als ihre aus heutiger Sicht völlig unzureichende Baugrubenabsicherung vor Gericht plötzlich als hochproblematisch hingestellt wurde. Der Bürgermeister und der Jäger fielen in der Stacheldrahtsache augenscheinlich auch aus allen Wolken, als ihnen im Prozess gesagt wurde, dass man aber nicht einfach einen Stacheldraht quer über den Feldweg spannen darf und dass das gefährlich ist.
Möglicherweise ist eine Anzeige auch wenig aussichtsreich, weil Staatsanwälte und Richter eine Gehaltsgruppe haben, die man mit "Audi A6" oder "Audi A8" bezeichnen könnte: Warum sollten die jene im Love-Parade-Eröffnungsbeschluss niedergeschriebenen Grundsätze auf einen (vermeintlich "gewöhnlichen") Abbiegeunfall Kfz/Rad an einer "gewöhnlichen" Radweganlage anwenden? Das Sein bestimmt das Bewusstsein. Vielleicht findet sich aber ein (besonders krasser) Fall, vielleicht einer mit additiven Sichtbehinderungen durch Schallschutzwände/Litfaßsäule/Werbetafel o.a., oder ein klar Denkender.
Selbst wenn es nie zu einem Prozess kommt, hülfe nach meiner Einschätzung die Angst der Entscheider vor persönlichen (strafrechtlichen) Konsequenzen. Wenn jemand eine bessere Idee hat als die von mir genannte, bitte her damit.

Dietmar
Martin Gerdes
2018-04-12 20:33:30 UTC
Permalink
Post by Dietmar Kettler
Post by Thomas Sçhlueter
Post by Dietmar Kettler
Es muss ja nicht Druck von oben kommen. Die
Verhaltensänderung könnte auch durch Angst vor solchen persönlichen
Konsequenzen ausgelöst werden.
Das Problem ist, dass Radverkehrsanlagen bisher nur im Hinblick auf die
Notwendigkeit ihrer benutzungspflicht Gegenstand von Gerichtsprozessen
gewesen sind. Das bloße Anlegen bzw. das Nicht-Sperren einer vorhandenen
gefährlichen RVA gilt bisher noch in keinster Weise als Amtsversagen.
Infolgedessen wird man auch im Falle eines Abbiegerunfalles auf einer
benutzungspflichtigen Anlage der Behörde nicht so leicht beikommen
können, denn dazu müssten die Hinterbliebenen/Geschädigten vor Gericht
glaubwürdig dartun, dass das Opfer nur wegen der regelwidrig
angeordneten Benutzungspflicht in der Gefahrenzone gefahren wäre.
Das sehe ich anders. Die Baugrubenabsicherung ist z.B. in den
letzten Jahrzehnten deutlich besser geworden, weil es klare
Urteile nach fatalen Unfällen gab. ...
SchlAnz 2018,25 (Stacheldraht über Feldweg)
Gerade das ist wohl nicht das erwünschte klare Urteil -- und ein sehr
deutsches dazu. 13 km/h hätte der Radler laut Richter fahren dürfen, 16
km/h war "überhöhte Geschwindigkeit" WIMRE.

Wenn das Urteil andersherum ausgefallen wäre (75% oder mehr Schuld für
den Stacheldrahtspanner), wäre es vielleicht ein erwünscht klares Urteil
gewesen.

Draht über einen Feldweg zu spannen ist meines Erachtens erheblich
weniger zu erwarten als ein rechtsabbiegender LKW. Auf letzteren achte
ich, aber in den Draht über den Weg wäre ich vermutlich auch
reingerasselt.
Post by Dietmar Kettler
Was hindert Polizei und StA, nach solchen Unfällen jeweils
Ermittlungen anzustellen und ggf Anklage zu erheben und
sich dabei die Rechtsauffassungen des
Love-Parade-Eröffnungsbeschlusses zu eigen zu machen? Nichts.
Die eigene Trägheit. Die Outoorientiertheit unserer Gesellschaft.
Das war jetzt einfach.
Post by Dietmar Kettler
Jeder der ehrenamtlich oder beruflich Entscheider berät,
kann auf diese (straf-) rechtlichen Konsequenzen aufmerksam
machen, wenn Verkehrsführungen geplant werden, die
erwartbar zu solchen Unfällen führen.
Es fehlt an einem Präzedenzfall. Wenn einer das mal erfolgreich
durchficht, mögen sich die Verhältnisse ändern. Das faszinierende an
gesellschaftlichen Entwicklungen ist, daß sie sich oft über lange Zeit
ankündigen, dann aber plötzlich lawinenartig in Gang kommen.
Post by Dietmar Kettler
Nun gilt es, den Fallenstellern im Sonderwegebau klar zu
machen, dass sie mit einem Bein im Gefängnis stehen, dass
sie höchstpersönlich dafür einzustehen haben, was sie da tun.
Und die zivil- und strafrechtliche Verantwortung ist nicht
davon abhängig, ob/dass man die Falle auch noch
benutzungspflichtig gemacht hat.
Das klingt ziemlich positiv. Die Realität dürfte grauer sein.

Es geht hier um die Rechtsabbiegerproblematik, die vieltausendfach an
den Kreuzungen in allen Städten besteht -- und für die es in meinen
Augen keine baulich wirklich überzeugende Lösung gibt.

Gäbe es eine, könnte man die sicherlich auf der von Dir skizzierten
Weise durchsetzen. Es gibt aber keine. Oder?
Martin Kozlowski
2018-04-15 18:42:01 UTC
Permalink
Post by Dietmar Kettler
Post by Thomas Sçhlueter
Post by Dietmar Kettler
Es muss ja nicht Druck von oben kommen. Die
Verhaltensänderung könnte auch durch Angst vor solchen persönlichen
Konsequenzen ausgelöst werden.
Das Problem ist, dass Radverkehrsanlagen bisher nur im Hinblick auf die
Notwendigkeit ihrer benutzungspflicht Gegenstand von Gerichtsprozessen
gewesen sind. Das bloße Anlegen bzw. das Nicht-Sperren einer vorhandenen
gefährlichen RVA gilt bisher noch in keinster Weise als Amtsversagen.
Infolgedessen wird man auch im Falle eines Abbiegerunfalles auf einer
benutzungspflichtigen Anlage der Behörde nicht so leicht beikommen
können, denn dazu müssten die Hinterbliebenen/Geschädigten vor Gericht
glaubwürdig dartun, dass das Opfer nur wegen der regelwidrig
angeordneten benutzungspflicht in der Gefahrenzone gefahren wäre.
Das sehe ich anders. Die Baugrubenabsicherung ist z.B. in den letzten
Jahrzehnten deutlich besser geworden, weil es klare Urteile nach fatalen
Unfällen gab. Fortbildungseinrichtungen haben etwa nach dem Urteil
OLG Karlsruhe VersR 2006, 855 in ihren Seminarankündigungen den
Bauleitern und Behördenmitarbeitern richtig Angst gemacht (obwohl es
nur ein zivilrechtliches war).
[...]
Nun gilt es, den Fallenstellern im Sonderwegebau klar zu machen, dass sie
mit einem Bein im Gefängnis stehen, dass sie höchstpersönlich dafür
einzustehen haben, was sie da tun.
Wenn das genannte OLG Karlsruhe VersR 2006, 855 identisch ist mit OLG
Karlsruhe Urteil vom 26.1.2005, 7 U 161/03 dann gibt es im
zivilrechtlichen Rahmen keine persönliche Haftung von
Amtspflichtträgern. Und nach meiner laienhaften Meinung auch im
strafrechtlichen Rahmen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit:
Artikel 34 GG.

Jemand der Informationen zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
verbreitet meint auf seiner Seite "Sicherung von Aufgrabungen - im
Bereich von Geh- und Radwegen" mit Stand 10/2014 gleich im ersten Satz:

| Arbeitsstellen im Bereich von Geh- und Radwegen werden in vielen
| Fällen nur mangelhaft bis gar nicht gesichert.

<http://www.rsa-online.com/14/Aufgrabungen/Aufgrabungen.htm>
Johann Mayerwieser
2018-04-15 18:51:38 UTC
Permalink
Post by Martin Kozlowski
Wenn das genannte OLG Karlsruhe VersR 2006, 855 identisch ist mit OLG
Karlsruhe Urteil vom 26.1.2005, 7 U 161/03 dann gibt es im
zivilrechtlichen Rahmen keine persönliche Haftung von
Amtspflichtträgern.
Und nach meiner laienhaften Meinung auch im strafrechtlichen Rahmen nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit: Artikel 34 GG
Zur zivilrechtlichen Haftung: Deutschland wird es wohl so ähnlich wie
Österreich handhaben:
Der Beamte kann nicht direkt geklagt werden, Schäden, die durch die
Tätigkeit des Beamten entstehen, sind mittels Amtshaftklage gegen die
Republik Österreich geltend zu machen, hier gibt es keine Einschränkungen
auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit etc.
Ist diese Klage erfolgreich, kann die Republik den Organwalter (Beamten)
mittels Organhaftpflicht-Klage belangen, wobei der Richter ein
Mäßigungsrecht hat.
Martin Kozlowski
2018-04-16 19:47:41 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Martin Kozlowski
Wenn das genannte OLG Karlsruhe VersR 2006, 855 identisch ist mit OLG
Karlsruhe Urteil vom 26.1.2005, 7 U 161/03 dann gibt es im
zivilrechtlichen Rahmen keine persönliche Haftung von
Amtspflichtträgern.
Und nach meiner laienhaften Meinung auch im strafrechtlichen Rahmen nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit: Artikel 34 GG
Zur zivilrechtlichen Haftung: Deutschland wird es wohl so ähnlich wie
Der Beamte kann nicht direkt geklagt werden, Schäden, die durch die
Tätigkeit des Beamten entstehen, sind mittels Amtshaftklage gegen die
Republik Österreich geltend zu machen, hier gibt es keine Einschränkungen
auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit etc.
Ist diese Klage erfolgreich, kann die Republik den Organwalter (Beamten)
mittels Organhaftpflicht-Klage belangen, wobei der Richter ein
Mäßigungsrecht hat.
Scheint in Deutschland zumindest ähnlich zu sein. Überschrift der
Pressemitteilung des BGH: "Keine Haftungserleichterung beim Rückgriff
des Staates gegen selbständige Unternehmer"
<http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&anz=1&pos=0&nr=32142&linked=pm&Blank=1>

Interessant ist die Begründung für die Haftungserleichterung des Artikel
34 GG für öffentlich Bedienstete:

| Die verfassungsrechtliche Limitierung der Innenhaftung bei
| haftungsrechtlichen Beamten nach Art. 34 Satz 2 GG beruht zum einen
| auf dem Gedanken, deren Entschlußfähigkeit und Entschlußfreudigkeit,
| insbesondere bei Eilmaßnahmen, zu fördern [...]

Volltext des Urteils, Randnummer 17:
<https://www.jurion.de/urteile/bgh/2004-10-14/iii-zr-169_04/>

U***@web.de
2018-04-10 08:51:54 UTC
Permalink
Moin,
Post by Martin Wohlauer
Allerdings, mal die Frage an den Experten: Kennst du Fälle, wo innerhalb
einer Behörde deswegen irgendwelche Konsequenzen für die Planenden
gezogen wurden, die dazu geeignet wären, ein Umdenken einzuleiten?
versetzt, raus geschmissen, Anklage, irgendwas, das dem Ausführenden
deutlich macht: »So nicht!«?
Noch nicht einmal bei der Zugentgleisung von
Angrois, obgleich die Beachtung des Geschwindigkeitseinbruchs
um 120 km/h bei unter ASFA fahrenden Zügen lediglich
am Prinzip Hoffnung hing.

Gegen die Planer und Genehmiger der Loveparade wird nun
ein Strafverfahren durchgeführt; auch wurde ein Disponent,
der einem Lkw-Fahrer die Ruhezeiten untersagend ausredete,
wegen fahrlässiger Tötung bestraft.

Gruß, ULF

Dafür gab es Sicherheitszertifikate.

Gruß, ULF
U***@web.de
2018-04-10 11:56:03 UTC
Permalink
Moin,
Post by Martin Wohlauer
Allerdings, mal die Frage an den Experten: Kennst du Fälle, wo innerhalb
einer Behörde deswegen irgendwelche Konsequenzen für die Planenden
gezogen wurden, die dazu geeignet wären, ein Umdenken einzuleiten?
versetzt, raus geschmissen, Anklage, irgendwas, das dem Ausführenden
deutlich macht: »So nicht!«?
Noch nicht einmal bei der Zugentgleisung von
Angrois, obgleich die Beachtung des Geschwindigkeitseinbruchs
um 120 km/h bei unter ASFA fahrenden Zügen lediglich
am Prinzip Hoffnung hing.

Dafür gab es Sicherheitszertifikate.

Gegen die Planer und Genehmiger der Loveparade wird nun
ein Strafverfahren durchgeführt; auch wurde ein Disponent,
der einem Lkw-Fahrer die Ruhezeiten untersagend ausredete,
wegen fahrlässiger Tötung bestraft.

Ferner wurden bestraft die Leiter der Magnetbahnversuchsanlage und
der Prüfingenieur Eissporthalle Bad Reichenhall,
zu letzterem http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=51033&pos=0&anz=1

Gruß, ULF
Bernd Ullrich
2018-04-08 18:59:24 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Johann Mayerwieser
Post by Arno Welzel
Post by Johann Mayerwieser
Entzug der Fahrberechtigung für LKW über zwei bis drei Jahre - soll ja
existenzgefährdend sein, er hat ja selbst eine Existenz beendet.
Das sollte dann aber für *jeden* Unfall mit Todesfolge oder schweren
Verletzungen gelten, die zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen.
Denn ob nun ein LKW-Fahrer jemanden beim Abbiegen überrollt oder ein
PKW-Fahrer Leute aufgrund überhöhte Geschwindigkeit tötet oder schwer
verletzt, ist im Ergebnis kein Unterschied.
Nun, wir diskutieren über Abbiegeunfälle mit LKW.
-------------------------------------------------
Post by Arno Welzel
Richtig. Aber man sollte bei Forderungen schon auch sehen, welche
Implikationen sowas hat. Man kann nicht LKW-Fahrer exklusiv für Dinge
bestrafen, für die andere Verkehrsteilnehmer mehr oder weniger bequem
mit Bußgeldern davonkommen.
Du lügst...

BU
Martin Gerdes
2018-04-08 20:28:46 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Post by Johann Mayerwieser
Post by Arno Welzel
Post by Johann Mayerwieser
Entzug der Fahrberechtigung für LKW über zwei bis drei Jahre - soll ja
existenzgefährdend sein, er hat ja selbst eine Existenz beendet.
Das sollte dann aber für *jeden* Unfall mit Todesfolge oder schweren
Verletzungen gelten, die zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen.
Denn ob nun ein LKW-Fahrer jemanden beim Abbiegen überrollt oder ein
PKW-Fahrer Leute aufgrund überhöhte Geschwindigkeit tötet oder schwer
verletzt, ist im Ergebnis kein Unterschied.
Nun, wir diskutieren über Abbiegeunfälle mit LKW.
Richtig. Aber man sollte bei Forderungen schon auch sehen, welche
Implikationen sowas hat. Man kann nicht LKW-Fahrer exklusiv für Dinge
bestrafen, für die andere Verkehrsteilnehmer mehr oder weniger bequem
mit Bußgeldern davonkommen.
Von einem LKW geht eine höhere Betriebsgefahr aus als von einem PKW, und
von diesem wiederum geht eine höhere Betriebsgefahr aus als von einem
Fahrrad.

Warum sollte man von dem Betreiber des gefährlicheren Gerätes nicht ein
höheres Maß an Vorsicht verlangen dürfen?

(Und umgekehr schärfere Strafen verhängen, wenn er es nicht tut?)

Der Staat verlangt beispielsweise von einem Polizisten oder Richter auch
im Privatleben ein höheres Maß an Staatstreue als vom Normalbürger,
meines Erachtens zu Recht. Bei einem Otto Normalverbraucher ist
beispielsweise Steuerhinterziehung auch nicht gerade ein Grund zum Lob,
ein entsprechender Beamten kann durch ein solches Delikt -- das mit der
eigentlichen Berufsausübung nichts zu tun haben mag -- seine Anstellung,
sprich Existenz verlieren.

Auch das meines Erachtens zu Recht.
Johann Mayerwieser
2018-04-09 16:44:18 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Richtig. Aber man sollte bei Forderungen schon auch sehen, welche
Implikationen sowas hat. Man kann nicht LKW-Fahrer exklusiv für Dinge
bestrafen, für die andere Verkehrsteilnehmer mehr oder weniger bequem
mit Bußgeldern davonkommen.
Bußgeld bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden geht gar nicht.
Und: LKW-Fahrer sind Berufskraftfahrer mit weit mehr Kilometer/Jahr als
Otto N. und haben daher auch mehr Übung. Dazu kommen die Schulungen, die
man laufend machen muss, um beruflich LKW fahren zu dürfen. Damit kann
man eine unterschiedliche Bestrafung sehr wohl rechtfertigen. Ich bin
aber auch nicht dafür, dass andere KFZ-Lenker all zu leicht davon kommen.
Anton Ertl
2018-04-09 08:09:42 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Es ist zumindest auffällig, dass die typischen Kreuzungsunfälle
überwiegend mit LKW und Fahrrädern passieren. Dass ein PKW jemanden auf
dem Fahrrad überrollt, kommt kaum vor. Auch Fußgänger sind praktisch
nicht von solchen Unfällen betroffen.
Auf welcher Basis stellst Du diese Behauptung auf?

Jedenfalls war einer von zwei toedlichen Verkehrsunfaellen, die mir in
meinen 5 Monaten (>800h) am Notarztwagen untergekommen sind, ein
Rechtsabbiegeunfall, bei dem ein LKW zwei Fussgaenger ueberfahren hat.
Kind tot, Mutter schwer verletzt.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben
Bernd Ullrich
2018-04-08 15:20:13 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Arno Welzel
Post by Bernd Ullrich
Die Randverkehrtanlagen sind die Ursache und nicht dein verfeinertes
Victim blaming du Schwachsinnsbegabter...
Ja, ist hier hinlänglich bekannt. Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet?
Es bringt aber nichts, den Opfern zu erklären, sie wären als Opfer
zumindest im Recht, wenn sie an der Kreuzung überfahren werden.
Die Reaktion von Behörden, LKW-Treiber, Polizei, Schulen und Richtern ist
einfach falsch. Man will den Betroffenen einprägen, dass LKW gefährlich
sind und man sich daher von Kreuzungen weit weg halten sollten, wenn ein
LKW irgendwo in der Nähe ist und man entschuldigt die LKW-Treiber, der
Tote Winkel wird als Milderungsgrund angesehen.
Wenn bestimmten pisageschädigten Schwachmaten oder ählichen
hirntoten\halbverreckten Personal einfällt eine bunte blinkende
Lichterkette an KFZ anzubringen um damit den Vorrang (Eingebaute
Vorfahrt ebend) kund zu tun ist das nur ein geschissener Versuch die
Verordnung auzuhebeln. Nach dem Motto "Ich bin bunter und habe damit
Vorrang".

Als nächstes kommt vom gleichen Personal die Forderung nach
Rückwärtsgängen am Fahrrad weil das andere VT ja auch so haben...

BU
Oliver Sprenger de Montes
2018-04-08 17:00:04 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Was fehlt?
Die entsprechende Schulung der LKW-Lenker,
die entsprechende Sensibilisierung der LKW-Lenker (wenn ich einen LKW in
der Stadt mit so 30 km/h oder mehr abbiegen sehe, stellt es mir auch ohne
Radweg die Haare auf), im Fahrschulunterricht und bei den diversen
regelmäßigen Schulungen, die die LKW-Fahrer machen müssen, nicht nur
Ladungssicherung etc. zu unterrichten, sondern einen halben Tag lang
Aufnahmen von diesen Unfällen mit allen Details vorzuführen
Wovon träumst Du nachts? Heutzutage, angesichts des horrenden Anteils von
Analphabeten rumänischer und bulgarischer Provenienz hinterm Volant, kannst
Du froh sein, wenn die wenigstens für den Führerschein noch 2, 3 mal mit
dem LKW um den Block gefahren sind, anstatt ihn sich gleich gekauft zu
haben.

Die essen, saufen, ficken und pennen in den LKWs, haben keine Wohnungen. Da
faselst Du von „regelmäßigen Schulungen“? Komm doch mal von Deinem
Elfenbeinturm runter und mach‘ mal einen Reality Check.

LG,
--
Oliver Sprenger de Montes
In Kolumbien lebender Trollallergiker
Ihr guter Stern auf allen Straßen
http://instagram.com/maninbenz
Johann Mayerwieser
2018-04-09 16:48:45 UTC
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Post by Oliver Sprenger de Montes
Wovon träumst Du nachts? Heutzutage, angesichts des horrenden Anteils
von Analphabeten rumänischer und bulgarischer Provenienz hinterm Volant,
kannst Du froh sein, wenn die wenigstens für den Führerschein noch 2, 3
mal mit dem LKW um den Block gefahren sind, anstatt ihn sich gleich
gekauft zu haben.
Die essen, saufen, ficken und pennen in den LKWs, haben keine Wohnungen.
Da faselst Du von „regelmäßigen Schulungen“? Komm doch mal von Deinem
Elfenbeinturm runter und mach‘ mal einen Reality Check.
Es ist egal ob er die Schulung gemacht hat oder nicht, er hat sich zu
haben (ist AFAIK der Code 95 im Führerschein, der alle x Jahre erneuert
werden muss). Hat er einen Unfall, dann hat ihn die volle Härte des
Gesetzes zu treffen. Deren Kollegen wird es wohl irgendwann eine Warnung
sein, wenn so einer 18 Monate nicht nach Hause kommt, weil er gratis
Quartier, -Kleidung und -Verpflegung ohne Ausgang hat.
Martin Gerdes
2018-04-08 18:30:57 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Post by Arno Welzel
Es bringt aber nichts, den Opfern zu erklären, sie wären als Opfer
zumindest im Recht, wenn sie an der Kreuzung überfahren werden.
Die Reaktion von Behörden, LKW-Treiber, Polizei, Schulen und Richtern ist
einfach falsch.
Stimmt. Das hilft dem Radfahrer vor Ort aber genau nichts.
Post by Johann Mayerwieser
Was fehlt?
Die entsprechende Schulung der LKW-Lenker,
ACK.
Post by Johann Mayerwieser
Den Toten Winkel bei den auf Unfällen folgenden Gerichtsverfahren nicht
als Milderungsgrund, sondern dessen Nichtbeachtung durch den LKW-Treiber
als strafverschärfend anzusehen.
Der tote Winkel ist kein physikalisches, sondern ein psychologisches
Problem. Er findet sich nicht im Zusammenhang mit dem Spiegel am Auto,
sondern im Kopf des Fahrers.
Post by Johann Mayerwieser
Entzug der Fahrberechtigung für LKW über zwei bis drei Jahre - soll ja
existenzgefährdend sein, er hat ja selbst eine Existenz beendet.
+1
U***@web.de
2018-04-10 11:53:14 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
"„Wenn man sich unsicher ist, ob der Lkw abbiegt oder nicht, raten wir,
die Vorfahrt gewähren zu lassen und stehen zu bleiben“, so Klein."
Bei Genua gibt es einen Radweg, wo das auf weite Strecken
ausgeschlossen erscheint: Loading Image...
Matthias Hanft
2018-04-10 12:51:20 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Bei Genua gibt es einen Radweg, wo das auf weite Strecken
ausgeschlossen erscheint: https://abload.de/img/20180331_134525_2w7qoj.jpg
Ich glaube aber nicht, dass es dort abbiegende LKW gibt :-)

Gruß Matthias.
U***@web.de
2018-04-10 13:54:55 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by U***@web.de
Bei Genua gibt es einen Radweg, wo das auf weite Strecken
ausgeschlossen erscheint: https://abload.de/img/20180331_134525_2w7qoj.jpg
Ich glaube aber nicht, dass es dort abbiegende LKW gibt :-)
Eben drum.

Gruß, ULF
Arno Welzel
2018-04-07 20:46:30 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
http://www.wz.de/lokales/krefeld/krefelderinnen-entwickeln-warnlichtsystem-fuer-lkw-1.2642986
"Die Idee hinter den Systemen: Je deutlicher der Abbiegevorgang zu sehen
ist, umso umsichtiger werden sich andere Verkehrsteilnehmer gegenüber
dem Lkw verhalten und notfalls einfach stehen bleiben. "
und...
"„Die Erfindung ist angemeldet, wir haben jetzt ein Patent auf das
System“, sagt Laura"
Logisch - darum geht es doch bei sowas. Damit soll Geld verdient werden.
Wenn "Sicherheit" oder "die Welt besser machen" wichtig wäre, müsste man
die Ideen auch nicht patentieren, sondern könnte sich freuen, wenn es
viele Firmen gibt, die das nachbauen.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
https://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Bernd Ullrich
2018-04-07 21:26:57 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Post by Bernd Ullrich
http://www.wz.de/lokales/krefeld/krefelderinnen-entwickeln-warnlichtsystem-fuer-lkw-1.2642986
"Die Idee hinter den Systemen: Je deutlicher der Abbiegevorgang zu sehen
ist, umso umsichtiger werden sich andere Verkehrsteilnehmer gegenüber
dem Lkw verhalten und notfalls einfach stehen bleiben. "
und...
"„Die Erfindung ist angemeldet, wir haben jetzt ein Patent auf das
System“, sagt Laura"
.................................
Post by Arno Welzel
Logisch - darum geht es doch bei sowas. Damit soll Geld verdient werden.
Wenn "Sicherheit" oder "die Welt besser machen" wichtig wäre, müsste man
die Ideen auch nicht patentieren, sondern könnte sich freuen, wenn es
viele Firmen gibt, die das nachbauen.
Knete mit Schwachsinn machen ist angesagt...nichtz weiter...

BU
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