Discussion:
ADFC-Pressemitteilung zur StVO-Novelle
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Scharkowski
2016-09-29 13:19:34 UTC
Permalink
"ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Wenn eine Kommune den
Radverkehr fördern und komfortable Radfahrstreifen anlegen will, steht
ihr bisher die StVO im Weg. Sie gibt vor, dass man erst Straßenzug für
Straßenzug eine ‚besondere Gefahrenlage‘ nachweisen muss. So bleibt
Radverkehrsförderung immer Stückwerk."

...

Der ADFC hat an der Reform der StVO intensiv mitgewirkt"

Vielen Dank ADFC!
Wer solche Freunde hat...
Bernhard Kraft
2016-09-29 14:55:37 UTC
Permalink
Post by Thomas Scharkowski
dass man erst Straßenzug für
Straßenzug eine ‚besondere Gefahrenlage‘ nachweisen muss. So bleibt
Radverkehrsförderung immer Stückwerk."
Das ist wie beim Kampf gegen den Terror. Wir brauchen viel mehr Terroranschläge
damit endlich eine vernünftige Polizeiarbeit möglich ist.
Wolfram Jahn
2016-09-29 19:29:32 UTC
Permalink
Post by Thomas Scharkowski
„Wenn eine Kommune den
Radverkehr fördern und komfortable Radfahrstreifen anlegen will
Hoi, ist das was Neues? - Ich kenne bisher keine komfortablen
Radfahrstreifen.

Ich kenne nur die Streifchen, die die Radfahrer in den
Türöffnungsbereich der parkenden Autos zwingen sollen. Sozusagen in
mörderischer Absicht angelegt.

Wie sehen die 'komfortablen' aus?
Rasmus Richter
2016-09-29 21:18:10 UTC
Permalink
Post by Wolfram Jahn
Post by Thomas Scharkowski
„Wenn eine Kommune den
Radverkehr fördern und komfortable Radfahrstreifen anlegen will
Hoi, ist das was Neues? - Ich kenne bisher keine komfortablen
Radfahrstreifen.
Ich kenne nur die Streifchen, die die Radfahrer in den
Türöffnungsbereich der parkenden Autos zwingen sollen. Sozusagen in
mörderischer Absicht angelegt.
Wie sehen die 'komfortablen' aus?
Da sind keine Parkplätze neben bzw. genügend Abstand und die Streifen
werden von den Autlern akzepiert, sodass im dichten Verkehr eine Gasse
für Radfahrer freibleibt.

Funktioniert auch, wenn Verwaltung ihre Autler erzieht die Stadtplaner
ihre mächtigen Denkorgane benutzen. Hat aber eigentlich nichts mit der
Rechtslage zu tun...

Grüße,

Rasmus
--
-- http://www.leezerize.de --
Chr. Maercker
2016-09-30 05:49:16 UTC
Permalink
Post by Wolfram Jahn
Hoi, ist das was Neues? - Ich kenne bisher keine komfortablen
Radfahrstreifen.
Vom Komfort her können manche durchaus mit Fahrbahnen mithalten, ganz im
Gegensatz zu den meisten "Radwegen".
Post by Wolfram Jahn
Ich kenne nur die Streifchen, die die Radfahrer in den
Türöffnungsbereich der parkenden Autos zwingen sollen. Sozusagen in
mörderischer Absicht angelegt.
So pauschal kann ich das nicht behaupten und wenn, betrifft es
vorwiegend Schutzstreifen, weniger Radfahrstreifen.
Post by Wolfram Jahn
Wie sehen die 'komfortablen' aus?
Die Frage ist eine ganz andere:
Welche StVB hat jemals eine Anordnung von Streifen abgelehnt, mit der
Begründung, "keine besondere Gefahrenlage lt. § 45 (9) StVO"?
Antwort für Magdeburg: keine einzige. Hierzustadt verschanzt man sich
hinter einem historischen Beschluss des Stadtrates, dem zufolge
vorzugsweise Radwege anzulegen sind.
Wenn der ADFC-BV also glaubt, die aktuelle Änderung der StVB würde zu
deutlich mehr Radfahrstreifen als bisher führen, lebt er in einer
Traumwelt, besser gesagt in einer Alptraum-Welt.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Martin Glas
2016-09-30 05:59:13 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Welche StVB hat jemals eine Anordnung von Streifen abgelehnt, mit der
Begründung, "keine besondere Gefahrenlage lt. § 45 (9) StVO"?
Frag mal die Berliner.
Post by Chr. Maercker
Antwort für Magdeburg: keine einzige. Hierzustadt verschanzt man sich
hinter einem historischen Beschluss des Stadtrates, dem zufolge
vorzugsweise Radwege anzulegen sind.
Bauliche Maßnahmen mag der Stadtrat beschließen, nicht aber die
dazugehörigen Beschilderungen. Das ist allein Aufgabe der Verwaltung.
Chr. Maercker
2016-09-30 11:02:08 UTC
Permalink
Post by Martin Glas
Post by Chr. Maercker
Welche StVB hat jemals eine Anordnung von Streifen abgelehnt, mit der
Begründung, "keine besondere Gefahrenlage lt. § 45 (9) StVO"?
Frag mal die Berliner.
Das könnte den Aktionismus erklären.
Post by Martin Glas
Post by Chr. Maercker
Antwort für Magdeburg: keine einzige. Hierzustadt verschanzt man sich
hinter einem historischen Beschluss des Stadtrates, dem zufolge
vorzugsweise Radwege anzulegen sind.
Bauliche Maßnahmen mag der Stadtrat beschließen, nicht aber die
dazugehörigen Beschilderungen. Das ist allein Aufgabe der Verwaltung.
Ganz so ist das nicht: Die StVB ordnet zwar die Beschilderung an ,die
Anlage von Radfahrstreifen oder Radwegen obliegt aber ebenfalls der
Verwaltung (Stadtplanungsamt). Beide Ämter gehören hierzustadt zum
Tiefbauamt und wirken engstens miteinander zusammen. Die Ablehnung von
Streifen erfolgt durch die Verwaltung, lediglich unter Hinweis auf jenen
uralten Stadtratsbeschluss. Die Zuständigkeit bei Bau bzw. Anlage und
Beschilderung liegt also im gleichen (Haupt-)Amt und der Stadtrat
entscheidet meist auch nur auf Grund von Vorlagen genau dieser Verwaltung.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Christian @Soemtron
2016-09-30 12:54:00 UTC
Permalink
Post by Thomas Scharkowski
Der ADFC hat an der Reform der StVO intensiv mitgewirkt"
Vielen Dank ADFC!
Wer solche Freunde hat...
<kotz> Von denen erwarte ich längst nichts anderes mehr. Man muß sich
endlich von dem Gedanken lösen, daß "der ADAC" Freunde sind, abgesehen
von wenigen Ausnahmen. Daß das "F" wohl was mit "Fahrrad" zu tun hat,
läßt diesen Schluß einfach nicht zu. (Ebensowenig wie das "C" in diversen
Parteien auf Christlichkeit schließen lassen sollte).

Aber obige Aussage ist wieder eine gute Erinnerung daran, so traurig es
ist angesichts des real vorhandenen Reformbedarfs.

cu,
Christian

PGP Key available.
Chr. Maercker
2016-09-30 14:08:29 UTC
Permalink
Post by Christian @Soemtron
<kotz> Von denen erwarte ich längst nichts anderes mehr.
Aber obige Aussage ist wieder eine gute Erinnerung daran, so traurig es
ist angesichts des real vorhandenen Reformbedarfs.
Was momentan im Verein läuft, würde ich eher als GegenReformation
bezeichnen.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Bernd Ullrich
2016-09-30 20:22:15 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Post by Christian @Soemtron
<kotz> Von denen erwarte ich längst nichts anderes mehr.
Aber obige Aussage ist wieder eine gute Erinnerung daran, so traurig es
ist angesichts des real vorhandenen Reformbedarfs.
--------------------------------------------------
Post by Chr. Maercker
Was momentan im Verein läuft, würde ich eher als GegenReformation
bezeichnen.
Die Spenden\Schmiergelisten wurden noch nicht veröffentlicht?

BU
Martin Wohlauer
2016-10-01 07:59:18 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
Post by Chr. Maercker
Post by Christian @Soemtron
<kotz> Von denen erwarte ich längst nichts anderes mehr.
Aber obige Aussage ist wieder eine gute Erinnerung daran, so traurig es
ist angesichts des real vorhandenen Reformbedarfs.
--------------------------------------------------
Post by Chr. Maercker
Was momentan im Verein läuft, würde ich eher als GegenReformation
bezeichnen.
Die Spenden\Schmiergelisten wurden noch nicht veröffentlicht?
Sagen wir mal so: Die wirklich interessante Frage ist eher, wie die
Wahlen dieses Jahr aussehen werden. Ich zitiere mal aus der Satzung:

»Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden von der
Bundeshauptversammlung einzeln für zwei Jahre gewählt.

In begründeten Fällen können Bundesvorstandsmitglieder für eine andere
Amtszeit gewählt werden. Die Wahlperiode darf jedoch vier Jahre nicht
überschreiten. Darüber entscheidet die Bundeshauptversammlung auf
Vorschlag des Bundeshauptausschusses.«

In meinen Augen gibt es momentan Begründungen, beim einen oder anderen
Mitglied eben nicht noch eine Amtszeit nach zu schmeißen, aber keine
spezielle dafür. Aber wenn da keine anständigen Alternativen aufgestellt
werden, kann ich fast davon ausgehen, dass sich für weitere zwei Jahre
etwas erhält, was in den fachlich versierteren Kreisen als nicht optimal
bekannt ist.

Grüßle,

Martin.
Ervin Peters
2016-10-20 07:08:10 UTC
Permalink
Post by Christian @Soemtron
Post by Thomas Scharkowski
Der ADFC hat an der Reform der StVO intensiv mitgewirkt"
Vielen Dank ADFC!
Wer solche Freunde hat...
<kotz> Von denen erwarte ich längst nichts anderes mehr. Man muß sich
endlich von dem Gedanken lösen, daß "der ADAC" Freunde sind, abgesehen
von wenigen Ausnahmen. Daß das "F" wohl was mit "Fahrrad" zu tun hat,
läßt diesen Schluß einfach nicht zu. (Ebensowenig wie das "C" in
diversen Parteien auf Christlichkeit schließen lassen sollte).
Aber obige Aussage ist wieder eine gute Erinnerung daran, so traurig es
ist angesichts des real vorhandenen Reformbedarfs.
Ich hatte auf der Mailingliste Sicherheitsarbeit dann auch den Vorschlag
gemacht, das sich der ADFC in den 'Allgemeinen Deutschen Radweg CLub'
umbenennen sollte. Das löst mehrere Probleme:

- den Befindlichkeiten nach Separation insbesondere von touristischen Auch
Radfahrern kann ohne Probleme entsprochen werden

- Der Focus liegt nicht mehr auch Fahrrad, sondern Problemlos auch auf den
E-Moppeds

- Main spricht nicht mehr automatisch für _alle Radfahrer_ und entledigt
sich damit des Problems auch für die 6-10% wissenden, angstarmen und
zielorientiert schnell fahrenen Radfahrer (realo-fundis) sprechen zu
müssen, deren Befindlichkeiten diametral gegenüber der bevorzugten
Zielgruppe liegt.

- Man kann die Fakten besser ignorieren, weil es klar ist, das es nicht um
sachlich fundierte Sicherheit geht sondern Befindlichkeitenpflege und die
religionsartige Separationsideen.

In den ZUsammenhang kann man auch gleich den Umweltschutz aus der Satzung
streichen, der ja mit E-Moppeds und Versiegelung (auch sandgeschlemmt)
ohnehin eher konterkarriert wird.


Wer stellt so einen Antrag?

Ich bin des ADFC müde.

Grüße,

Ervin
--
"Jaja, Gedenksekunde an die Medienindustrie, die neurotisierenderweise die
Denkschablonen immer dorthin verlegt, wo man sie am wenigsten gebrauchen
kann."
Ewald Pfau in d.r.f <***@mid.individual.net>
Martin Wohlauer
2016-10-20 07:40:41 UTC
Permalink
Post by Ervin Peters
In den ZUsammenhang kann man auch gleich den Umweltschutz aus der Satzung
streichen, der ja mit E-Moppeds und Versiegelung (auch sandgeschlemmt)
ohnehin eher konterkarriert wird.
Naja, so wild ist das nach einem Gutachten, das hier vor einigen Monden
durch ging, eher mal nicht. Die Versiegelung tritt eigentlich erst ein,
wenn die Bebauung großflächiger und ein Entwässerungssystem angelegt
wird. Also das was man gemeinhin in Ortschaften gerne macht. Das einsame
Wegelchen durch Wald und Heide ist da kein ernstzunehmendes Problem. Mag
sein, dass das Landschaftsfreunde nicht überzeugt, weil ja eben trotzdem
ein Wegelchen durch's Land geht. Aber das hat dann mehr was mit Optik
als mit Versiegelung zu tun.
Post by Ervin Peters
Ich bin des ADFC müde.
Das müsste man dem Bundesverband mal stecken, wie vielen es gerade im
Moment so geht. Ich bin leider nicht auf BHV dabei, da müsste jemand
anders mal Tacheles reden. Aber das schallt gerade aus allen Ecken. Und
das alles nur, weil sich der Bundesvorstand angeblich für nicht
sprechfähig hält. Weshalb sie angeblich auch diese Anträge stellen, die
das noch mal legitimieren sollen, was sie sich momentan in den Kopf
gesetzt haben. Dafür, dass sie nicht sprechfähig sind, tönen sie aber
schon jetzt recht laut. Damit hat es also auch nichts zu tun. Mein
Eindruck: Man versucht sich nachträglich seine Legitimation zu holen, um
weiterhin das machen zu können, was sie ohnehin schon durchsetzen wollen
und auch offen propagieren. Wäre mal spannend, was passieren würde, wenn
man ihnen dieses ganze Zeug auf der BHV weg grätschen würde, indem man
es eben nicht beschließt. Ob sie dann weiter munter dasselbe wie bisher
machen, oder sich umorientieren.

Grüßle,

Martin.
Christian @Soemtron
2016-10-20 14:37:00 UTC
Permalink
[sinnvolle Vorschläge]
Wer stellt so einen Antrag?
Wäre ich ADFC-Mitglied, wäre ich jedenfalls dafür.
Ob es den erwünschten Nachdenk-Prozeß bewirkt, ist allerdings zu
bezweifeln.

cu,
Christian

PGP Key available.
Marco Heinrich
2016-12-13 22:50:43 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Thomas Scharkowski
Der ADFC hat an der Reform der StVO intensiv mitgewirkt"
Vielen Dank ADFC!
Wer solche Freunde hat...
So, das war’s dann wohl. Nachdem der kastrierte 45 Neuner heute im Gesetzblatt
verkündet wurde, habe ich mal der Pressestelle des maßgeblichen Lobbyverbands
die Arbeit abgenommen und eine PM formuliert (falls der Bundesvorstand weiter
»nicht sprechfähig« sein sollte):

Fahrradlobby enttäuscht von StVO-Änderung
»Wir hätten uns mehr gewünscht«

Berlin. Der Lobbyverband der Drahteseltreiber und Genußpedaleure Deutschlands
(LDGD, ehemals ADFC) zeigt sich enttäuscht von der heute veröffentlichten
Änderung der Straßenverkehrsordnung. »Trotz intensiver Lobbyarbeit bei Politik
und Medien wurden unsere Forderungen leider nur teilweise berücksichtigt« klagt
LDGD-Bundesgeschäftsführer Borgward Ork. Erwachsene dürfen ab sofort zwar auch
auf linken und rechten Gehwegen Rad fahren. Allerdings müssen sie dafür ein
Kind unter acht Jahren beaufsichtigen und an jeder Einmündung absteigen. »Wir
hätten uns eine generelle Freigabe aller Gehwege in beiden Richtungen ohne
Altersbeschränkung und Absteigezwang, insbesondere für E-Bikes und Pedelecs,
gewünscht«, so Ork. »Damit hätte der Gesetzgeber nur das umgesetzt, was unsere
Mitglieder ohnehin an jedem Wochenende auf ihren Freizeittouren praktizieren.
Nicht jedes unserer Mitglieder kann auf seinen Ausflügen seine Enkel und
Urenkel einspannen«.
Eine weitere Änderung betrifft die einschränkte Klagemöglichkeit gegen
benutzungspflichtige Radverkehrsinfrastrukturen. »In den vergangenen Jahren
sind immer wieder egoistische Kampf- und Rennradler gegen beschilderte
Radverkehrsinfrastrukturen vor Gericht gezogen, für die unsere Ortsgruppen
jahrelang gekämpft hatten. So kann es nicht mehr weitergehen!« schimpft Ork.
Künftig sind zumindest außerorts Klagen praktisch ausgeschlossen. Innerorts
wurde die Klagemöglichkeit gegen Radfahrstreifen stark eingeschränkt. »Das
betrifft unsere Mitglieder weniger, weil sie ohnehin lieber auf dem sicheren
Hochbord fahren. Hier hätte der Gesetzgeber aber konsequent handeln und auch
innerorts Klagen gegen Radverkehrsinfrastrukturen auf Hochborden verbieten
müssen«, kritisiert der Fahrradlobbyist. »Unsere Mitglieder sind mehrheitlich
älter als 60 Jahre, fahren höchstens 15 km/h schnell und fühlen sich mit dem
Fahrrad auf der Straße trotz Schutzhelm und -weste einfach unsicher. Diese
gefühlte Unsicherheit müssen wir gerade jetzt im postfaktischen Zeitalter sehr
ernst nehmen. Statistiken über Unfallrisiken verwirren unsere Mitglieder und
die, die es werden wollen, nur. Wenn weiter hemmungslos gegen
benutzungspflichtige Radverkehrsinfrastrukturen geklagt wird, drohen die
Kommunen irgendwann keine sicheren Hochbord-Radverkehrsinfrastrukturen mehr
anzulegen. Das wäre fatal! Wo sollen unsere Mitglieder denn dann fahren, so
lange die Gehwege noch nicht gänzlich freigegeben sind?« fragt sich Ork.
»Besser wäre es, das Übel an der Wurzel zu packen und die unselige
»Fahrradnovelle« von 1997 zurückzunehmen. Dann herrscht endlich wieder
Rechtssicherheit. Für dieses Ziel müssen wir noch viele dicke Bretter bohren.
Wir haben aber schon so vieles geschafft – Wir schaffen das!« Der über 160.000
Mitglieder zählende LDGD zeigt sich insgesamt jedoch zuversichtlich, daß sich
alle Fahrradfahrer bald auf weitere Verbesserungen freuen können. »Wir sind
ständig im intensiven Austausch mit dem Herrn Bundesminister Dr. Dobrindt, mit
unseren Partnern von ADAC, ACE und VDA und mit allen Verkehrs- und
Finanzpolitikern auf Bundes- und Landesebene. Angesichts der guten
Haushaltslage könnte unser langjähriger gemeinsamer Traum, jede Straße im
Bundesgebiet mit einer sicheren gesonderten Radverkehrsinfrastruktur
auszustatten, schon bald Wirklichkeit werden«, freut sich Ork. »Die Berliner
sind mit ihrem Volksentscheid für mehr Radverkehrsinfrastrukturen auf dem
richtigen Weg. Das muß Vorbild für ganz Deutschland sein!«
Jens Müller
2016-12-14 07:17:58 UTC
Permalink
Post by Marco Heinrich
So, das war’s dann wohl. Nachdem der kastrierte 45 Neuner heute im Gesetzblatt
verkündet wurde, habe ich mal der Pressestelle des maßgeblichen Lobbyverbands
die Arbeit abgenommen und eine PM formuliert (falls der Bundesvorstand weiter
Fahrradlobby enttäuscht von StVO-Änderung
»Wir hätten uns mehr gewünscht«
Kannst du das auch irgendwo ins WWW stellen?
Martin Wohlauer
2016-12-14 07:23:51 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Marco Heinrich
So, das war’s dann wohl. Nachdem der kastrierte 45 Neuner heute im Gesetzblatt
verkündet wurde, habe ich mal der Pressestelle des maßgeblichen Lobbyverbands
die Arbeit abgenommen und eine PM formuliert (falls der Bundesvorstand weiter
Fahrradlobby enttäuscht von StVO-Änderung
»Wir hätten uns mehr gewünscht«
Kannst du das auch irgendwo ins WWW stellen?
War auch mein erster Gedanke. Eine schöne feine Blog-Seite. Aber ich
wette, einer der Blogger hier würde sich gerne bereiterklären,
wenigstens darauf zu verlinken, wenn nicht zu zitieren.

Grüßle,

Martin.
Olaf Schultz
2016-12-14 07:24:50 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Marco Heinrich
So, das war’s dann wohl. Nachdem der kastrierte 45 Neuner heute im Gesetzblatt
verkündet wurde, habe ich mal der Pressestelle des maßgeblichen Lobbyverbands
die Arbeit abgenommen und eine PM formuliert (falls der Bundesvorstand weiter
Fahrradlobby enttäuscht von StVO-Änderung
»Wir hätten uns mehr gewünscht«
Kannst du das auch irgendwo ins WWW stellen?
[x]

Olaf
Sepp Ruf
2016-12-14 07:50:27 UTC
Permalink
Post by Marco Heinrich
X-No-Archive: Yes
Post by Thomas Scharkowski
Der ADFC hat an der Reform der StVO intensiv mitgewirkt"
Vielen Dank ADFC!
Wer solche Freunde hat...
So, das war’s dann wohl. Nachdem der kastrierte 45 Neuner heute im Gesetzblatt
verkündet wurde, habe ich mal der Pressestelle des maßgeblichen Lobbyverbands
die Arbeit abgenommen und eine PM formuliert (falls der Bundesvorstand weiter
Fahrradlobby enttäuscht von StVO-Änderung
»Wir hätten uns mehr gewünscht«
Berlin. Der Lobbyverband der Drahteseltreiber und Genußpedaleure Deutschlands
(LDGD, ehemals ADFC) zeigt sich enttäuscht von der heute veröffentlichten
Änderung der Straßenverkehrsordnung. »Trotz intensiver Lobbyarbeit bei Politik
und Medien wurden unsere Forderungen leider nur teilweise berücksichtigt« klagt
LDGD-Bundesgeschäftsführer Borgward Ork. Erwachsene dürfen ab sofort zwar auch
auf linken und rechten Gehwegen Rad fahren. Allerdings müssen sie dafür ein
Kind unter acht Jahren beaufsichtigen und an jeder Einmündung absteigen. »Wir
hätten uns eine generelle Freigabe aller Gehwege in beiden Richtungen ohne
Altersbeschränkung und Absteigezwang, insbesondere für E-Bikes und Pedelecs,
gewünscht«, so Ork. »Damit hätte der Gesetzgeber nur das umgesetzt, was unsere
Mitglieder ohnehin an jedem Wochenende auf ihren Freizeittouren praktizieren.
Nicht jedes unserer Mitglieder kann auf seinen Ausflügen seine Enkel und
Urenkel einspannen«.
Eine weitere Änderung betrifft die einschränkte Klagemöglichkeit gegen
benutzungspflichtige Radverkehrsinfrastrukturen. »In den vergangenen Jahren
sind immer wieder egoistische Kampf- und Rennradler gegen beschilderte
Radverkehrsinfrastrukturen vor Gericht gezogen, für die unsere Ortsgruppen
jahrelang gekämpft hatten. So kann es nicht mehr weitergehen!« schimpft Ork.
Künftig sind zumindest außerorts Klagen praktisch ausgeschlossen. Innerorts
wurde die Klagemöglichkeit gegen Radfahrstreifen stark eingeschränkt. »Das
betrifft unsere Mitglieder weniger, weil sie ohnehin lieber auf dem sicheren
Hochbord fahren. Hier hätte der Gesetzgeber aber konsequent handeln und auch
innerorts Klagen gegen Radverkehrsinfrastrukturen auf Hochborden verbieten
müssen«, kritisiert der Fahrradlobbyist. »Unsere Mitglieder sind mehrheitlich
älter als 60 Jahre, fahren höchstens 15 km/h schnell und fühlen sich mit dem
Fahrrad auf der Straße trotz Schutzhelm und -weste einfach unsicher. Diese
gefühlte Unsicherheit müssen wir gerade jetzt im postfaktischen Zeitalter sehr
ernst nehmen. Statistiken über Unfallrisiken verwirren unsere Mitglieder und
die, die es werden wollen, nur. Wenn weiter hemmungslos gegen
benutzungspflichtige Radverkehrsinfrastrukturen geklagt wird, drohen die
Kommunen irgendwann keine sicheren Hochbord-Radverkehrsinfrastrukturen mehr
anzulegen. Das wäre fatal! Wo sollen unsere Mitglieder denn dann fahren, so
lange die Gehwege noch nicht gänzlich freigegeben sind?« fragt sich Ork.
»Besser wäre es, das Übel an der Wurzel zu packen und die unselige
»Fahrradnovelle« von 1997 zurückzunehmen. Dann herrscht endlich wieder
Rechtssicherheit. Für dieses Ziel müssen wir noch viele dicke Bretter bohren.
Wir haben aber schon so vieles geschafft – Wir schaffen das!« Der über 160.000
Mitglieder zählende LDGD zeigt sich insgesamt jedoch zuversichtlich, daß sich
alle Fahrradfahrer bald auf weitere Verbesserungen freuen können. »Wir sind
ständig im intensiven Austausch mit dem Herrn Bundesminister Dr. Dobrindt, mit
unseren Partnern von ADAC, ACE und VDA und mit allen Verkehrs- und
Finanzpolitikern auf Bundes- und Landesebene. Angesichts der guten
Haushaltslage könnte unser langjähriger gemeinsamer Traum, jede Straße im
Bundesgebiet mit einer sicheren gesonderten Radverkehrsinfrastruktur
auszustatten, schon bald Wirklichkeit werden«, freut sich Ork. »Die Berliner
sind mit ihrem Volksentscheid für mehr Radverkehrsinfrastrukturen auf dem
richtigen Weg. Das muß Vorbild für ganz Deutschland sein!«
Schoen, aber der Absatz mit dem Lob auf die Elektromobilitaetsfoerderung
fehlt. Sowie der Hinweis auf das aktuelle LDGD-Topthema Emofa-Reiseanalyse.

Und ein nettes Sammelbild fuer die Gleubensgemeinde, dazu Ork und Woelki
einfach noch dazuretuschieren:
<Loading Image...>
Thomas Sçhlueter
2016-12-14 08:25:08 UTC
Permalink
Post by Sepp Ruf
A
Schoen, aber der Absatz mit dem Lob auf die Elektromobilitaetsfoerderung
fehlt.
Warum eigentlich immer nur halbe Sachen machen? Die ultimative
Elektromobilitätsförderung bestünde in der verpflichtenden "Freigabe"
der Radwege für *alle* elektrisch betriebenen Fahrzeuge.

Tom
H0Iger SchuIz
2016-12-14 07:49:35 UTC
Permalink
Post by Christian @Soemtron
Fahrrad
...abdräng...
Post by Christian @Soemtron
lobby enttäuscht von StVO-Änderung
hs
Dietmar Kettler
2016-12-14 10:30:07 UTC
Permalink
Post by Marco Heinrich
der kastrierte 45 Neuner heute im Gesetzblatt
verkündet wurde, habe ich mal der Pressestelle des maßgeblichen Lobbyverbands
die Arbeit abgenommen und eine PM formuliert (falls der Bundesvorstand weiter
Fahrradlobby enttäuscht von StVO-Änderung
»Wir hätten uns mehr gewünscht«
Berlin. Der Lobbyverband der Drahteseltreiber und Genußpedaleure Deutschlands
(LDGD, ehemals ADFC) zeigt sich enttäuscht von der heute veröffentlichten
Änderung der Straßenverkehrsordnung. »Trotz intensiver Lobbyarbeit bei Politik
und Medien wurden unsere Forderungen leider nur teilweise berücksichtigt« klagt
LDGD-Bundesgeschäftsführer Borgward Ork. Erwachsene dürfen ab sofort zwar auch
auf linken und rechten Gehwegen Rad fahren. Allerdings müssen sie dafür ein
Kind unter acht Jahren beaufsichtigen
(...)
Ich verstehe das Problem gar nicht. Dann nimmt man sich halt einen Mietling und fährt da. Das setzt eine ganz neue Branche in Gang: "Sie wollen da fahren? Wir haben den nötigen Begleiter für Sie!" Und an passenden Stellen so Mietling-Wechselstationen, wie früher Pferdewechselstationen.
Ach so - Kinderarbeit ist verboten und hier geht es um Unter-acht-Jährige? Kein Problem: Dann zieht man das als Verein auf. Die Kinder- und Jugendabteilung stellt im Ehrenamt die nötigen Begleiter, und gegen Spende bekommen Mitglieder die nötigen Begleiter gestellt. Den Verein hat man schon, die Jugendabteilung soll doch sowieso aufgepeppt werden, und die Einnahmen durch neue Mitglieder und die Spenden freuen den Verband ebenso wie die plötzliche Unentbehrlichkeit.
Sarkasmus-Modus-aus.

Dietmar
Olaf Schultz
2016-12-14 16:35:17 UTC
Permalink
Post by Dietmar Kettler
Post by Marco Heinrich
der kastrierte 45 Neuner heute im Gesetzblatt
verkündet wurde, habe ich mal der Pressestelle des maßgeblichen Lobbyverbands
die Arbeit abgenommen und eine PM formuliert (falls der Bundesvorstand weiter
Fahrradlobby enttäuscht von StVO-Änderung
»Wir hätten uns mehr gewünscht«
Berlin. Der Lobbyverband der Drahteseltreiber und Genußpedaleure Deutschlands
(LDGD, ehemals ADFC) zeigt sich enttäuscht von der heute veröffentlichten
Änderung der Straßenverkehrsordnung. »Trotz intensiver Lobbyarbeit bei Politik
und Medien wurden unsere Forderungen leider nur teilweise berücksichtigt« klagt
LDGD-Bundesgeschäftsführer Borgward Ork. Erwachsene dürfen ab sofort zwar auch
auf linken und rechten Gehwegen Rad fahren. Allerdings müssen sie dafür ein
Kind unter acht Jahren beaufsichtigen
(...)
Ich verstehe das Problem gar nicht. Dann nimmt man sich halt einen Mietling und fährt da. Das setzt eine ganz neue Branche in Gang: "Sie wollen da fahren? Wir haben den nötigen Begleiter für Sie!" Und an passenden Stellen so Mietling-Wechselstationen, wie früher Pferdewechselstationen.
Ach so - Kinderarbeit ist verboten und hier geht es um Unter-acht-Jährige? Kein Problem: Dann zieht man das als Verein auf. Die Kinder- und Jugendabteilung stellt im Ehrenamt die nötigen Begleiter, und gegen Spende bekommen Mitglieder die nötigen Begleiter gestellt. Den Verein hat man schon, die Jugendabteilung soll doch sowieso aufgepeppt werden, und die Einnahmen durch neue Mitglieder und die Spenden freuen den Verband ebenso wie die plötzliche Unentbehrlichkeit.
Sarkasmus-Modus-aus.
Hey, Uber-light sozusagen... und mit den Mitgliedbreiträgen finannziert
sich die Jugendabteilung vernünftige Weihnachtsfeiern,
Sommerferienlager, ...

Olaf, möchte wieder Kind sein, Schultz
HC Ahlmann
2016-12-14 17:01:44 UTC
Permalink
Post by Olaf Schultz
Post by Dietmar Kettler
der kastrierte 45 Neuner heute im Gesetzblatt verkündet wurde, habe ich
mal der Pressestelle des maßgeblichen Lobbyverbands die Arbeit
abgenommen und eine PM formuliert (falls der Bundesvorstand weiter
Fahrradlobby enttäuscht von StVO-Änderung
»Wir hätten uns mehr gewünscht«
Berlin. Der Lobbyverband der Drahteseltreiber und Genußpedaleure
Deutschlands (LDGD, ehemals ADFC) zeigt sich enttäuscht von der heute
veröffentlichten Änderung der Straßenverkehrsordnung. »Trotz intensiver
Lobbyarbeit bei Politik und Medien wurden unsere Forderungen leider nur
teilweise berücksichtigt« klagt LDGD-Bundesgeschäftsführer Borgward
Ork. Erwachsene dürfen ab sofort zwar auch auf linken und rechten
Gehwegen Rad fahren. Allerdings müssen sie dafür ein Kind unter acht
Jahren beaufsichtigen
(...)
Ich verstehe das Problem gar nicht. Dann nimmt man sich halt einen
Mietling und fährt da. Das setzt eine ganz neue Branche in Gang: "Sie
wollen da fahren? Wir haben den nötigen Begleiter für Sie!" Und an
passenden Stellen so Mietling-Wechselstationen, wie früher
Pferdewechselstationen. Ach so - Kinderarbeit ist verboten und hier geht
es um Unter-acht-Jährige?
Kein Problem: Dann zieht man das als Verein auf. Die Kinder- und
Jugendabteilung stellt im Ehrenamt die nötigen Begleiter, und gegen
Spende bekommen Mitglieder die nötigen Begleiter gestellt. Den Verein
hat man schon, die Jugendabteilung soll doch sowieso aufgepeppt werden,
und die Einnahmen durch neue Mitglieder und die Spenden freuen den
Verband ebenso wie die plötzliche Unentbehrlichkeit.
Sarkasmus-Modus-aus.
Ach schade, der Name Verein gegen Gehwege lag so nahe.
Post by Olaf Schultz
Hey, Uber-light sozusagen... und mit den Mitgliedbreiträgen finannziert
sich die Jugendabteilung vernünftige Weihnachtsfeiern,
Sommerferienlager, ...
Olaf, möchte wieder Kind sein, Schultz
Begleite Dein Kind! -Ups - nicht auf dem Gehweg (qnf qnes fpuba evpugvt
snuera, jvzer).
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Dietmar Kettler
2016-12-14 17:17:38 UTC
Permalink
Post by Dietmar Kettler
(...) Allerdings müssen sie dafür ein
Kind unter acht Jahren beaufsichtigen
Ich verstehe das Problem gar nicht. Dann nimmt man sich halt einen Mietling und fährt da. Das setzt eine ganz neue Branche in Gang: "Sie wollen da fahren? Wir haben den nötigen Begleiter für Sie!" Und an passenden Stellen so Mietling-Wechselstationen, wie früher Pferdewechselstationen.
Ach so - Kinderarbeit ist verboten und hier geht es um Unter-acht-Jährige? Kein Problem: Dann zieht man das als Verein auf. Die Kinder- und Jugendabteilung stellt im Ehrenamt die nötigen Begleiter, und gegen Spende bekommen Mitglieder die nötigen Begleiter gestellt. Den Verein hat man schon, die Jugendabteilung soll doch sowieso aufgepeppt werden, und die Einnahmen durch neue Mitglieder und die Spenden freuen den Verband ebenso wie die plötzliche Unentbehrlichkeit.
Sarkasmus-Modus-aus.
Hey, Uber-light sozusagen... und mit den Mitgliedbreiträgen finanziert
sich die Jugendabteilung vernünftige Weihnachtsfeiern,
Sommerferienlager, ...
Nö; Wahnwesten und Styroporhütchen... Und noch mehr Personal in der BuGSt, das solchen Unfug fordern und bejubelpersern kann.

Dietmar
Martin Kozlowski
2016-12-14 20:17:19 UTC
Permalink
"ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: "Wenn eine Kommune den
Radverkehr fördern und komfortable Radfahrstreifen anlegen will, steht
ihr bisher die StVO im Weg. Sie gibt vor, dass man erst Straßenzug für
Straßenzug eine 'besondere Gefahrenlage' nachweisen muss. So bleibt
Radverkehrsförderung immer Stückwerk."
Das zitierte ist aus der Pressemitteilung vom 28. September:
<http://www.adfc.de/presse/pressemitteilungen/stvo-novelle-bringt-verbesserungen-fuer-radverkehr>

Darin äussert der ADFC seine Kampfbereitschaft, falls mangelhafte Wege
außerorts als benutzungspflichtige Radwege ausgewiesen werden.


Am 14.12. hat der ADFC diese Pressemitteilung zur StVO-Novelle
veröffentlicht:
<http://www.adfc.de/15849_1>

Zitat daraus zum Thema erleichterte Benutzungspflicht bei
Radfahrstreifen und Radwegen außerorts:

| [Nichts]
Bernd Ullrich
2016-12-14 20:55:50 UTC
Permalink
Post by Thomas Scharkowski
"ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: "Wenn eine Kommune den
Radverkehr fördern und komfortable Radfahrstreifen anlegen will, steht
ihr bisher die StVO im Weg.
Soso, "Radfahrstreifen" neben Fahrbahnen werden eingefordert um die
Anzahl der Radfahrer durch nach rechts abbiegende KFZ zu verringern und
das Revierverhalten zu befeuern.
Anderes ist durch diese Untersektion des ADAC nicht zu erwarten.
Post by Thomas Scharkowski
Sie gibt vor, dass man erst Straßenzug für
Straßenzug eine 'besondere Gefahrenlage' nachweisen muss. So bleibt
Radverkehrsförderung immer Stückwerk."
<http://www.adfc.de/presse/pressemitteilungen/stvo-novelle-bringt-verbesserungen-fuer-radverkehr>
-------------------------------------------
Post by Thomas Scharkowski
Darin äussert der ADFC seine Kampfbereitschaft, falls mangelhafte Wege
außerorts als benutzungspflichtige Radwege ausgewiesen werden.
Das ist nur ein eingeschissenes\durchsichtiges Ablenkungsmanöver um
vom eigentlichen Inhalt, (der geforderten Separierung) abzulenken.
Post by Thomas Scharkowski
Am 14.12. hat der ADFC diese Pressemitteilung zur StVO-Novelle
Die Erde möge euch leicht sein...
Post by Thomas Scharkowski
<http://www.adfc.de/15849_1>
"Wir brauchen eine großzügige, hochqualitative Radinfrastruktur, auf der
Fahrrad- und Pedelecfahrer sicher miteinander unterwegs sein können.“

Das ist alles Separatistenscheisse, siehe weiter oben.

BU
Martin Wohlauer
2016-12-15 07:12:31 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
"ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: "Wenn eine Kommune den
Radverkehr fördern und komfortable Radfahrstreifen anlegen will, steht
ihr bisher die StVO im Weg.
Soso, "Radfahrstreifen" neben Fahrbahnen werden eingefordert um die
Anzahl der Radfahrer durch nach rechts abbiegende KFZ zu verringern und
das Revierverhalten zu befeuern.
Anderes ist durch diese Untersektion des ADAC nicht zu erwarten.
Na wenn es denn mal eine »Untersektion« wäre. Das ist viel mehr die
Ober-Ober-Sektion. Da ist nur noch der Vorstand drüber, der auch eine
Art Fachaufsicht hätte. Aber entweder nimmt er sie null wahr, oder aber
ihm ist das alles recht und billig. Ich weiß nicht, was schlimmer wäre.

Grüßle,

Martin.
Martin Wohlauer
2016-12-15 07:10:51 UTC
Permalink
Post by Martin Kozlowski
"ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: "Wenn eine Kommune den
Radverkehr fördern und komfortable Radfahrstreifen anlegen will, steht
ihr bisher die StVO im Weg. Sie gibt vor, dass man erst Straßenzug für
Straßenzug eine 'besondere Gefahrenlage' nachweisen muss. So bleibt
Radverkehrsförderung immer Stückwerk."
<http://www.adfc.de/presse/pressemitteilungen/stvo-novelle-bringt-verbesserungen-fuer-radverkehr>
Darin äussert der ADFC seine Kampfbereitschaft, falls mangelhafte Wege
außerorts als benutzungspflichtige Radwege ausgewiesen werden.
Am 14.12. hat der ADFC diese Pressemitteilung zur StVO-Novelle
<http://www.adfc.de/15849_1>
Zitat daraus zum Thema erleichterte Benutzungspflicht bei
| [Nichts]
Ist exakt das, was ich erwarten würde, wenn sich jemand vorher noch hin
stellt und Benutzungspflichten für Radfahrstreifen beklatscht, die
definitiv nicht nötig sind, um Radfahrstreifen anzulegen. Denn selbst
unter der Annahme, dass es für Schutzstreifen notwendig wäre,
benutzungspflichtig zu sein, um überhaupt Schutzstreifen zu sein, könnte
man eben genau diesen Passus ändern. Der, laut des Rechtsreferenten des
ADFC, auch gar nicht nötig sei, da Radfahrstreifen auch ohne
Benutzungspflicht jetzt schon angelegt werden könnten. Einem Richter
kann es also nur darum gehen, dass der KFZ-Verkehr eingeschränkt wird.
Evtl. war das ja das Ansinnen. Aber letztlich hat eine Benutzungspflicht
ja nichts damit zu tun, denn der Streifen wäre auch ohne BP einer, der
den KFZ-Verkehr einschränkt. Es kann also eigentlich bei der Aussage vom
Stork nur um zweierlei gehen: Keine Ahnung haben (bin ich mir fast
sicher, so einen Mist kann man nicht bewusst von sich geben) oder aber
fiese Einschränkungsbestrebungen, die gegen sämtliche Beschlüsse der
letzten Jahr in dieser Angelegenheit gingen.

Grüßle,

Martin.
Martin Kozlowski
2016-12-15 17:44:37 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Martin Kozlowski
Am 14.12. hat der ADFC diese Pressemitteilung zur StVO-Novelle
<http://www.adfc.de/15849_1>
Zitat daraus zum Thema erleichterte Benutzungspflicht bei
| [Nichts]
Ist exakt das, was ich erwarten würde, wenn sich jemand vorher noch hin
stellt und Benutzungspflichten für Radfahrstreifen beklatscht, die
definitiv nicht nötig sind, um Radfahrstreifen anzulegen. Denn selbst
unter der Annahme, dass es für Schutzstreifen notwendig wäre,
benutzungspflichtig zu sein, um überhaupt Schutzstreifen zu sein, könnte
man eben genau diesen Passus ändern. Der, laut des Rechtsreferenten des
ADFC, auch gar nicht nötig sei, da Radfahrstreifen auch ohne
Benutzungspflicht jetzt schon angelegt werden könnten. Einem Richter
kann es also nur darum gehen, dass der KFZ-Verkehr eingeschränkt wird.
Evtl. war das ja das Ansinnen. Aber letztlich hat eine Benutzungspflicht
ja nichts damit zu tun, denn der Streifen wäre auch ohne BP einer, der
den KFZ-Verkehr einschränkt. Es kann also eigentlich bei der Aussage vom
Stork nur um zweierlei gehen: Keine Ahnung haben (bin ich mir fast
sicher, so einen Mist kann man nicht bewusst von sich geben) oder aber
fiese Einschränkungsbestrebungen, die gegen sämtliche Beschlüsse der
letzten Jahr in dieser Angelegenheit gingen.
Mal abwarten, bislang kam aus Richtung ADFC schonmal der Spruch "Besser
kein Radweg als ein schlechter Radweg". Das könnte sich geändert haben
in "Besser ein schlechter benutzungspflichtiger Radweg als kein Radweg".
Martin Wohlauer
2016-12-15 22:05:25 UTC
Permalink
Post by Martin Kozlowski
Post by Martin Wohlauer
Post by Martin Kozlowski
Am 14.12. hat der ADFC diese Pressemitteilung zur StVO-Novelle
<http://www.adfc.de/15849_1>
Zitat daraus zum Thema erleichterte Benutzungspflicht bei
| [Nichts]
Ist exakt das, was ich erwarten würde, wenn sich jemand vorher noch hin
stellt und Benutzungspflichten für Radfahrstreifen beklatscht, die
definitiv nicht nötig sind, um Radfahrstreifen anzulegen. Denn selbst
unter der Annahme, dass es für Schutzstreifen notwendig wäre,
benutzungspflichtig zu sein, um überhaupt Schutzstreifen zu sein, könnte
man eben genau diesen Passus ändern. Der, laut des Rechtsreferenten des
ADFC, auch gar nicht nötig sei, da Radfahrstreifen auch ohne
Benutzungspflicht jetzt schon angelegt werden könnten. Einem Richter
kann es also nur darum gehen, dass der KFZ-Verkehr eingeschränkt wird.
Evtl. war das ja das Ansinnen. Aber letztlich hat eine Benutzungspflicht
ja nichts damit zu tun, denn der Streifen wäre auch ohne BP einer, der
den KFZ-Verkehr einschränkt. Es kann also eigentlich bei der Aussage vom
Stork nur um zweierlei gehen: Keine Ahnung haben (bin ich mir fast
sicher, so einen Mist kann man nicht bewusst von sich geben) oder aber
fiese Einschränkungsbestrebungen, die gegen sämtliche Beschlüsse der
letzten Jahr in dieser Angelegenheit gingen.
Mal abwarten, bislang kam aus Richtung ADFC schonmal der Spruch "Besser
kein Radweg als ein schlechter Radweg". Das könnte sich geändert haben
in "Besser ein schlechter benutzungspflichtiger Radweg als kein Radweg".
Genau an dem Scheidepunkt stehe ich gerade ein wenig.

Grüßle,

Martin.

Loading...